Mille, dass verstehst du falsch.
Mischbereifung nennt man es, wenn man vorne 205/40 und hinten 245/30 fährt.
Welche Reifenmarke und –profil man verwendet, ist auch da freigestellt.
Nee, das verstehe ich nicht falsch. Dann würde ja "Reifengröße" drin stehen.
Bei meinem Gutachten steht aber exakt:
"Reifen eines Reifenherstellers und Profiltyps als Rundumbereifung zulässig"
Da hab ich mich auch schon mit Tüv- und freien Gutachtern drüber unterhalten, die verstehen das genau so.
Übrigens steht in meinem Gutachten nur eine erlaubte Reifengröße für die b, beim Coupe z.B. dürfte man damit hinten andere Größen fahren.
Na ja, Gutachter-deutsch ist eben schwer verdauliche Kost.
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