Autor Thema: Alufelgen 17"  (Gelesen 9065 mal)

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Peter Schewe

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Alufelgen 17"
« am: 29. Oktober 2008, 17:23:41 »
Hallo,
ich benötige eine kleine Unterstützung:
habe die Felgen von Pizzaexpress bekommen(wirklich klasse) und würde mich über irgendeine Unterlage
vorraus hervorgeht dass eine Brachette mit 205/40/17 zugelassen ist bzw. die Reifen Eingetragen sind.
Die papiere zu den Felgen habe ich ja schon. Erleichtert mir wahrscheinlich die Abnahme bzw. Eintragung der Bereifung.

Danke an alle und besonders nochmal an lupo. (vielleicht hast Du ja eine Kopie von Deinem Eintrag, Du hast sie ja gefahren)
Gruß
Peter

Offline Guido R.

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Re: Alufelgen 17"
« Antwort #1 am: 29. Oktober 2008, 17:59:36 »
Steht doch im Gutachten drin !

Allerdings steht dort auch, das nur der Reifentyp der grade montiert ist eingetragen
wird.
Das hat mich viel Überredungskunst gekostet, da die Toyo Proxes T1-S, die montiert waren,
nicht mehr hergestellt werden...
Schönen Gruß vom Hanauerland, Guido (b-sitzer seit ´96)

Peter Schewe

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Re: Alufelgen 17"
« Antwort #2 am: 29. Oktober 2008, 18:08:01 »
hallo,
ich glaube es gibt eine Verordnung (hatte das gleiche Problem bei meinem Peugeot 306 cabrio)
dass die Reifentypen nur noch bei Motorrädern gelten. Es gbt ja mssenweise Einträge, wo es den Reifen käuflich nicht mehr zu erwerben gibt.
Gruß
peter

Also mir reicht nur der Hinweis/Belg das sie eingetragen sind. Reifenmodell/Hersteller ist wohl egal)

Offline Guido R.

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Re: Alufelgen 17"
« Antwort #3 am: 29. Oktober 2008, 18:34:12 »
Der Prüfer meinte, dies gelte nur bei Serien-Bereifungen, nicht bei Nachrüst- oder
Sonderrädern.
Schönen Gruß vom Hanauerland, Guido (b-sitzer seit ´96)

Peter Schewe

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Re: Alufelgen 17"
« Antwort #4 am: 29. Oktober 2008, 18:53:14 »
Hallo,
der Peugeot hat auch Sonderräder (italienische?) drauf, deshalb war ja das Problem dass es den Typ der eingetragen war
nicht mehr zu erwerben war. Also reicht mir ein Wisch wo die Reifengröße dokumentiert ist.
Gruß
peter

Offline PizzaExpress

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Re: Alufelgen 17"
« Antwort #5 am: 30. Oktober 2008, 09:45:19 »
Hi, eine Kopie des Fahrzeugscheines kann ich Dir leider nicht geben, da ich die Felgen nur auf der alten b eingetragen hatte.
Da ich das Auto nicht mehr habe, habe ich auch keine Papiere mehr.

Aber du brauchst auch 100%ig kein Vergleichsgutachten. Dir reicht das felgengebundene Gutachteten mit dem Eintrag, dass auf der b die 205/40 R17 drauf müssen.
Reifenmarke und Reifentyp sind für die Eintragung auch völlig egal!

Und überhaupt, das Gutachten vom TÜV-Rheinland ist höherwertiger als irgendein kopierter Fahrzeugschein. Die Fahrzeugscheine helfen nur, wenn in den  Papieren dass entsprechende Modell fehlt und die Felgen per Einzelabnahme eingetragen bekommen will.

Also mach dir kein Kopf, dass passt schon!
Wer Stuss postet oder geposteten Stuss quotet oder sich geposteten oder gequoteten Stuss beschafft, um es in Verkehr zu bringen, wird mit mindestens 300 Seiten Stuss-Freds bestraft.

Offline Mille Miglia

Re: Alufelgen 17"
« Antwort #6 am: 30. Oktober 2008, 09:56:08 »
Bei meinem Felgengutachten (andere Felgen) steht drin, dass ich nur "Reifen eines Reifenherstellers und Profiltyps als Rundumbereifung zulässig" ist.
Sogar unser Hund ist gechipt!
Bringt aber nix, säuft genausoviel wie vorher und schneller isser auch nicht geworden... :snoopy:

Offline Barchetta arancio

Re: Alufelgen 17"
« Antwort #7 am: 30. Oktober 2008, 10:20:46 »
Bei meinem Felgengutachten (andere Felgen) steht drin, dass ich nur "Reifen eines Reifenherstellers und Profiltyps als Rundumbereifung zulässig" ist.

Die Reifenbindung ist seit längerer Zeit nicht mehr zulässig - also darfst Du hier in den vorgegebenen Maßen fahren was Du willst.

Gruß!

Jürgen
orange steht nicht nur der Orange!

Peter Schewe

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Re: Alufelgen 17"
« Antwort #8 am: 30. Oktober 2008, 10:25:32 »
Hallo,
danke für die Info, mache mir keinen Kopf habe nur gedacht falls das Thema Tachoabgleich kommt
würde es was nützen.
Gruß und Danke nochmal
Peter


Hi, eine Kopie des Fahrzeugscheines kann ich Dir leider nicht geben, da ich die Felgen nur auf der alten b eingetragen hatte.
Da ich das Auto nicht mehr habe, habe ich auch keine Papiere mehr.

Aber du brauchst auch 100%ig kein Vergleichsgutachten. Dir reicht das felgengebundene Gutachteten mit dem Eintrag, dass auf der b die 205/40 R17 drauf müssen.
Reifenmarke und Reifentyp sind für die Eintragung auch völlig egal!

Und überhaupt, das Gutachten vom TÜV-Rheinland ist höherwertiger als irgendein kopierter Fahrzeugschein. Die Fahrzeugscheine helfen nur, wenn in den  Papieren dass entsprechende Modell fehlt und die Felgen per Einzelabnahme eingetragen bekommen will.

Also mach dir kein Kopf, dass passt schon!


Offline Mille Miglia

Re: Alufelgen 17"
« Antwort #9 am: 30. Oktober 2008, 10:39:26 »
Zitat von: Barchetta arancio
Die Reifenbindung ist seit längerer Zeit nicht mehr zulässig - also darfst Du hier in den vorgegebenen Maßen fahren was Du willst.
Nenee, von Reifenbindung hab ich nichts im Gutachten stehen (also irgendein Hersteller ist nicht genannt)
Allerdings steht drin, dass ich damit keine Mischbereifung fahren darf (also nicht vorn Dunlop und hinten Barum  :lol: oder vorn Dunlop sp2000 und hinten Dunlop sp9000)
Stört mich allerdings nicht weiter, da ich so etwas eh für gefährlich halte.
Sogar unser Hund ist gechipt!
Bringt aber nix, säuft genausoviel wie vorher und schneller isser auch nicht geworden... :snoopy: