Autor Thema: Alufelgen 17"  (Gelesen 9067 mal)

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Benster

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Re: Alufelgen 17"
« Antwort #10 am: 30. Oktober 2008, 11:00:56 »
@PeterSchewe:

Warum sollte das Thema Tachoabgleich kommen?!? Bei 0,1% Abweichung? Das ist nichtmal 1 Km/h bei Endgeschwindigkeit....

Peter Schewe

  • Gast
Re: Alufelgen 17"
« Antwort #11 am: 30. Oktober 2008, 11:27:27 »
Danke,
bei meinem anderen Fahrzeug war das wohl so, dass der Tacho weniger anzeigt, als
die tatsächliche Geschwindigkeit und das sollte wohl nicht korrekt sein (verboten).
Ferner sagt auch der Reifenrechner im Lexikon dass es (von 195/55/15 auf 205/40/17 ausserhalb der Toleranz liegt.
Gruß
Peter


Offline Mille Miglia

Re: Alufelgen 17"
« Antwort #12 am: 30. Oktober 2008, 11:37:14 »
Zitat von: Peter Schewe
Ferner sagt auch der Reifenrechner im Lexikon dass es (von 195/55/15 auf 205/40/17 ausserhalb der Toleranz liegt.
Gruß
Peter
Bei 0,05% Abweichung wird wohl nichts passieren. Es gibt ja auch gewisse Toleranzgrenzen.
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Bringt aber nix, säuft genausoviel wie vorher und schneller isser auch nicht geworden... :snoopy:

Offline PizzaExpress

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Re: Alufelgen 17"
« Antwort #13 am: 30. Oktober 2008, 11:47:20 »
Zitat von: Barchetta arancio
Die Reifenbindung ist seit längerer Zeit nicht mehr zulässig - also darfst Du hier in den vorgegebenen Maßen fahren was Du willst.
Nenee, von Reifenbindung hab ich nichts im Gutachten stehen (also irgendein Hersteller ist nicht genannt)
Allerdings steht drin, dass ich damit keine Mischbereifung fahren darf (also nicht vorn Dunlop und hinten Barum  :lol: oder vorn Dunlop sp2000 und hinten Dunlop sp9000)
Stört mich allerdings nicht weiter, da ich so etwas eh für gefährlich halte.

Mille, dass verstehst du falsch.
Mischbereifung nennt man es, wenn man vorne 205/40 und hinten 245/30 fährt.

Welche Reifenmarke und –profil man verwendet, ist auch da freigestellt.
Wer Stuss postet oder geposteten Stuss quotet oder sich geposteten oder gequoteten Stuss beschafft, um es in Verkehr zu bringen, wird mit mindestens 300 Seiten Stuss-Freds bestraft.

Offline Guido R.

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Re: Alufelgen 17"
« Antwort #14 am: 30. Oktober 2008, 12:00:52 »
Schau mal im Gutachten nach den Auflagen/Hinweisen:

Da steht als "G1" das der Tacho geprüft werden muß (sinngemäß)

Aber "G1" gilt nicht für die barchetta...

Dummerweise gilt aber "F20" für die b. und da steht das mit der Reifenbindung.
Für die anderen aufgeführten Fahrzeuge gilt "F20" nicht...
Schönen Gruß vom Hanauerland, Guido (b-sitzer seit ´96)

Offline PizzaExpress

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Re: Alufelgen 17"
« Antwort #15 am: 30. Oktober 2008, 12:10:31 »
Schau mal im Gutachten nach den Auflagen/Hinweisen:

Da steht als "G1" das der Tacho geprüft werden muß (sinngemäß)

Aber "G1" gilt nicht für die barchetta...

Dummerweise gilt aber "F20" für die b. und da steht das mit der Reifenbindung.
Für die anderen aufgeführten Fahrzeuge gilt "F20" nicht...

Falls da eine Reifenbindung drinsteht, dann ist dich nicht mehr gültig.

Das Gutachten von dieser Felge ist aus den Neunzigern, da gab es noch die Reifenbindung.

edit:
*Gucksdu*
« Letzte Änderung: 30. Oktober 2008, 12:13:45 von PizzaExpress »
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Offline Mille Miglia

Re: Alufelgen 17"
« Antwort #16 am: 30. Oktober 2008, 12:19:09 »
Zitat von: PizzaExpress
Mille, dass verstehst du falsch.
Mischbereifung nennt man es, wenn man vorne 205/40 und hinten 245/30 fährt.

Welche Reifenmarke und –profil man verwendet, ist auch da freigestellt.
Nee, das verstehe ich nicht falsch. Dann würde ja "Reifengröße" drin stehen.
Bei meinem Gutachten steht aber exakt:
"Reifen eines Reifenherstellers und Profiltyps als Rundumbereifung zulässig"
Da hab ich mich auch schon mit Tüv- und freien Gutachtern drüber unterhalten, die verstehen das genau so.

Übrigens steht in meinem Gutachten nur eine erlaubte Reifengröße für die b, beim Coupe z.B. dürfte man damit hinten andere Größen fahren.


Na ja, Gutachter-deutsch ist eben schwer verdauliche Kost. ;)
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Offline PizzaExpress

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Re: Alufelgen 17"
« Antwort #17 am: 30. Oktober 2008, 12:38:17 »
"Reifen eines Reifenherstellers und Profiltyps als Rundumbereifung zulässig"

 :shock: :shock: :shock:

So was hab ich noch nie gesehen!
Verstehen kann ich dass schon gar nicht!

Du hast Recht, dass es allgemein nicht sinnvoll ist Reifenmarken zu mischen.
Ich persönlich meide so was auch, jedoch geht mir nicht in den Kopf, wieso man das bei einer bestimmten Zubehörfelge vorschreibt, und bei allen anderen nicht! Ich kann mir nicht vorstellen, dass dieser Eintrag wirklich rechtens ist. Manche TÜV-Prüfer sind, meiner Erfahrung nach, völlig überfordert mit dem Zubehörbereich.
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Offline Guido R.

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Re: Alufelgen 17"
« Antwort #18 am: 30. Oktober 2008, 12:47:09 »
Pizza, in Deinem Link steht aber, das man eine Reifenfreigabe /Unbedenklichkeits-
bescheinigung haben muss.
Ob man die von Zender oder dem Reifenhersteller für die b. bekommt...?

So kenn ich das auch bei Motorrädern...

Egal, ich habe (nach etwas Hin und Her mit dem Prüfer) die Felgen ohne Reifenbindung
eingetragen bekommen...
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Offline PizzaExpress

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Re: Alufelgen 17"
« Antwort #19 am: 30. Oktober 2008, 13:13:46 »
Stimmt, ist kein guter Link!
Ich verstehe das aber auch so, dass damit die Fahrzeuge gemeint sind, die Werkseitig eine Reifenbindung haben (ganz wenige Sportwagen) Da kenn ich mich auch nicht so aus!

Bei Tuningfelgen ist das 100% nicht nötig!!!!

Hier noch mal ein ausführlicher Link von Michelin *klick*

Zitat
Auswirkungen für den Fahrzeughalter
Er kann ab sofort alle Reifenfabrikate auf sein Fahrzeug montieren, wenn die Dimension, die
Geschwindigkeits- und Tragfähigkeitskennzahl mit den Angaben des KFZ-Scheins
übereinstimmen und der zu montierende Reifen eine E-Nummer trägt.
Bei der Montage eines vom Fahrzeughersteller nicht empfohlenen Fabrikats oder auch einer
nicht empfohlenen Profilausführung ist laut dieser Verordnung (außer bei ZR-Reifen) keine
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifen- oder Fahrzeugherstellers mehr notwendig. Ein
Eintrag in die Fahrzeugpapiere entfällt.
Grundsätzlich ist der Fahrzeughalter für die Sicherheit seines Fahrzeugs verantwortlich. Dies
trifft nach dem Wegfall der Fabrikatsbindung insbesondere für das Fahrverhalten, die ABS-,
ESP- und Allradtauglichkeit, aber auch für die notwendige Freigängigkeit der neu montierten
Reifen im Radhaus, zu.

Und ein stück tiefer
Zitat
Besondere Hinweise
Reifendimensionen, die nicht in den Original-Fahrzeugpapieren stehen (z.B. Tuning),
müssen nach wie vor in diese eingetragen werden. Aber auch hier gilt, dass die im
Gutachten stehenden Reifen nur als Empfehlung gelten. Auch hier können
nachträglich andere Marken/Profilausführungen verwendet werden.


Ich hatte bei meiner Eintragung überhaupt keine Probleme mit dem Reifenhersteller (damals, 2001 waren es TOYO´s). Und auch in meiner Eintragung stand kein Reifenhersteller drin!
« Letzte Änderung: 30. Oktober 2008, 13:16:14 von PizzaExpress »
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