Autor Thema: Lichtmaschinen generell  (Gelesen 6581 mal)

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bodo

  • Gast
Re: Lichtmaschinen generell
« Antwort #10 am: 23. Dezember 2011, 17:32:48 »
..........kauf dir ne neue LM, kostet bei Ebay für den Punto 176, bzw. 188, 68,00 Euro inkl. Versand..............

LimiBar

  • Gast
Re: Lichtmaschinen generell
« Antwort #11 am: 23. Dezember 2011, 17:55:01 »
..........kauf dir ne neue LM, kostet bei Ebay für den Punto 176, bzw. 188, 68,00 Euro inkl. Versand..............

reicht für ein altes Bötchen, nicht eine Gebrauchte ?z.B. vom Klaus das >Boot<, die Teile halten doch normalerweise ein ganzes Autoleben :lol:

bodo

  • Gast
Re: Lichtmaschinen generell
« Antwort #12 am: 23. Dezember 2011, 18:03:12 »
.......ja, ja der Glühwein :bia:, denke doch, soll für nenn Punto sein...........frohes Fest :tannenbaum:

hmbcs

  • Gast
Re: Lichtmaschinen generell
« Antwort #13 am: 23. Dezember 2011, 22:59:09 »
Mal so ganz generell:
Außer Lager und Kohlen ist bei der Lima nicht so sehr viel mit Verschleiß.
Eben WEIL bei keiner Wartung die Lima geprüft wird, kann der Verkäufer nicht von dem Mangel wissen.
Täuschung kann man ihm also auf keinen Fall unterstellen.

Andererseits haftet er bei einem Mangel, nicht bei einem bekannten Mangel.
Das würde ja sonst heißen: Ist der Händler dämlich, ist er von der Haftung befreit ;-).

Aber: Einfach mal fragen, ob er den Schden übernimmt.
Ansonsten: zahlen und fahren.

Viele Grüße,
hmbcs

Offline Mille Miglia

Re: Lichtmaschinen generell
« Antwort #14 am: 24. Dezember 2011, 00:08:56 »
Rainer, was meinst du warum sich viele Gebrauchtwagenhändler aus der Verantwortung ziehen, indem sie die Autos privat oder im Kundenauftrag verkaufen, obwohl offensichtlich ist, dass der Händler als Verkäufer auftritt.
So sieht es aus! Wieso findet man denn kaum noch Angebote um die 3000 bis 6000 €? Weil kein Händler die Gewährleistung übernehmen will. So geht das Auto nur an Händler oder "für den Export" oder es wird "im Kundenauftrag" verkauft.

Hat man einen Gebrauchtwagenkauf direkt beim Händler, dann greift die Gewährleistung, egal was da noch im kleingedruckten steht.  "Unter auschluss der Gewährleistung". zerpflückt jeder Rechtsanwalt.

Es ist leider so: Gebrauchtwagenkauf und besonders -Verkauf macht in D keinen Spaß mehr. Außer es sind "junge Gebrauchte" bei denen die Werksgarantie noch läuft. Oder es sind so alte Kisten, bei denen man eh die Mängel gleich sieht und auch in Kauf nimmt. Dann geht es aber meist über Privat.
Sogar unser Hund ist gechipt!
Bringt aber nix, säuft genausoviel wie vorher und schneller isser auch nicht geworden... :snoopy:

D

  • Gast
Re: Lichtmaschinen generell
« Antwort #15 am: 24. Dezember 2011, 04:18:40 »
Dann geht es aber meist über Privat.

Und auch ein Privatverkäufer muß Gewährleisten - allerdings kann er sich ein Gegensatz zu einem Gewerbetreibenden mit einer entsprechenden Ausschlussklausel im Vertrag davor schützen.

Beste Grüße
Dieter

Offline oldtimer1000

Re: Lichtmaschinen generell
« Antwort #16 am: 30. Dezember 2011, 14:35:54 »
Hi, Spookymike,

also die Lichtmaschine dreht immer gleich "leicht" oder "schwer", unabhängig davon, ob man ihr gerade mehr oder weniger Leistung abverlangt. Rein mechanisch. Der Läufer dreht in seinen Lagern und reibt natürlich an den Kohlen. Dabei ergibt sich
ein mechanischer Widerstand. Dieser erhöht sich nur dann, wenn Lager, Kohlen oder beides soweit verschlissen sind, daß sie die Bewegung des Läufers fühlbar erschweren. Dann sollten sie getauscht, bzw. erneuert werden.

Da diese Erhöhung des Reibungswiderstandes durch Verschleiß in der Regel schleichend erfolgt, kann man von böswilligem
Verschweigen nur dann reden, wenn der Schaden beim Kauf/Verkauf bereits bestand. Dann hätte ihn der Käufer aber auch
feststellen können. Es ist durchaus möglich, daß ein vorhandener Verschleiß bei voller Batterie noch nicht bemerkt wird, da
diese über genügend Kraft verfügt, die Lima dennoch zu drehen. Schwächelt die Batterie hingegen - etwa in der kalten
Jahreszeit - durch im Kurzstreckenbetrieb nicht immer optimale Ladung oder durch eigenen Verschleiß, so kann die Leistung
soweit sinken, daß sie die bereits vorgeschädigte Lima irgendwann nicht mehr dreht.
Ich wäre vorsichtig, einem Verkäufer hier Täuschung zu unterstellen. Zwar ist eine Lima kein ausdrückliches "Verschleißteil",
sie unterliegt einem solchen aber auch, wie das gesamte Auto.

Da  das Teil im übrigen recht preiswert ist, würde ich von "großem Geschrei" absehen und ein neues kaufen oder das alte
überholen. Ist kein Hexenwerk.

Einen guten "Rutsch",

Micha
Fiat Barchetta - Trouvez mieux!

Offline McFin

Re: Lichtmaschinen generell
« Antwort #17 am: 30. Dezember 2011, 15:15:20 »
Hallo,
also mit der Gewährleistung ist das recht einfach: Hast Du den Wagen vom Händler, dann muss er Dir in den ersten 6 Monaten nach Kauf nachweisen, dass der Mangel erst nach dem Verkauf entstanden ist. Dies ist in den meisten Fällen faktisch nicht möglich. Es spielt hier afaik keine Rolle, ob der Verkäufer etwas von dem Mangel wusste.

Nach Ablauf der sechs Monate gibt es eine Beweislastumkehr. Damit bist Du an der Reihe nachzuweisen, dass der Mangel schon vor dem Kauf bestand.
Btw., Du musst dem Händler die Möglichkeit zur Nachbesserung gewähren. Du kannst nicht den Schaden in einer anderen Werkstatt beheben lassen und danach zum Händler gehen und sagen: "... war kaputt, zahl mal die Rechnung...". Zumindest muss vor der Reparatur der Verkäufer über den Mangel in Kenntnis gesetzt werden und Ihm die Entscheidung ermöglicht werden, den Schaden selbst zu beheben.

Ich würde an Deiner Stelle zum Händler gehen und es mit Ihm persönlich klären. Wenn er etwas auf seinen Ruf gibt, dann wird er es reparieren.

Gruß, Thomas