Autor Thema: Lichtmaschinen generell  (Gelesen 6583 mal)

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Offline Spookymike

Lichtmaschinen generell
« am: 23. Dezember 2011, 11:34:06 »
Hallo zusammen, eines Vorweg, es handelt sich nicht um die barchetta direkt sondern um eine KFZ-Frage
generell.

Als ich gestern nach den letzten Arbeitstag in diesem Jahr in mein Winterauto, ein FIAT PUNTO eingestiegen
bin und voller freude in den wohl verdienten Urlaub starten wollte machte mir der Punto einen Strich
durch die Rechnung :-(
Der Anlasser tat sich hart beim Anlassen und er wollte nicht starten.
BATTERIE LEER, mein Erster gedanke, kann ja im Winter gerne mal vorkommen. Also nen Kollegen gebeten
zum Fremdstarten.
Selbes Phänomen, anlasser schaffte es nicht auch nach ewigen versuchen.
In die Werkstatt gegenüber der Firma gegangen und freundlich mein Problem geschildert.
Der Mitarbeiter kam auch sofort mit Starthilfebox mit rüber und wir versuchten es nochmal.
Er hat dann festgestellt, daß die Lichtmaschine wohl nicht mehr dreht weil am Keilriehmen schon der
Rauch aufging. Wir durchtrennten den Keilriemen mit einem Messer und der Punto startete wieder
einwandrei.
So fuhr ich den Punto rüber in die Werkstatt und bekam auch ein günstiges Leihauto.

So das ist die Story.

Nun aber zu meiner Frage. Ich bin ja immer Wissbegierig was so in einem Auto alles Vorgeht also habe ich
mich mal zum Thema Lichtmaschine belesen.

So wie ich das verstanden habe mal als Laie ausgedrückt passiert da folgendes.

Der Startvorgang verbraucht Strom, den die Batterie liefert. Läuft der Motor, bezieht die Autoelektrik
den Strom von der Lichtmaschine, die auch gleichzeitig wieder die Batterie lädt.
Nun kommt es aber sehr oft im Winter vor, daß die Power der Lichtmaschine nicht ausreicht für alle
Verbraucher, wie "Licht", "Gebläse", "Scheibenwischer", "Heckscheibenheizung" etc. was halt alles im
Winter so mitläuft. Dann wird der Strom zusätzlich von der Batterie geholt was dazu führt das sich die
Batterie im Winter schneller entlädt! Soweit verstanden :-)

So nun aber zur Lichtmaschine generell. Bei laufendem Motor erzeugt die LiMa den Strom. Habe da folgenden
Satz im Internet gelesen:
Zitat
"Jedoch dreht sie ohne Leistung freier, mit steigender Leistung immer schwerer."

LiMa dreht also "leicht". Je mehr Verbraucher nun aber zugeschaltet werden, desto mehr muss die LiMa
leisten und der Verschleiss steigt. Da die Lichtmaschine im Winter wesentlich mehr Leisten muss kommt
die LiMa also viel schneller an die Belastungsgrenze was zu einem schnelleren "Ableben" führen kann.

Habe ich das soweit richtig verstanden und interpretiert?


Ich habe den Punto vor ca 2 Monaten mit 94.000 km gekauft und habe seither ca 2.000 km draufgefahren.
Alles natürlich mit erhöhtem Leistungsbedarf der LiMa. Kann ich davon ausgehen dass der Verkäuft also
nichts von einem Defekt der LiMa wusste oder gibt es möglichkeiten eine "Sterbende" LiMa soweit hinzubekommen
dass die noch ein paar km funktioniert.
Was meint Ihr sollte ich zum Verkäufer ein lokaler "Gebrauchtwagenhändler" gehen und das bemängeln, oder
ist das einach was, was halt "von jetzt auf dann" kaputt geht?

Winterliche Grüße!
Grüße aus dem schönen Bayrischen Pfaffenwinkel!


Online luschipuschi

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Re: Lichtmaschinen generell
« Antwort #1 am: 23. Dezember 2011, 12:09:09 »
Hallo Spookymike,
da du den Wagen vor 2 Monaten gekauft hast, ist der Händler in der Pflicht. Nach 6 Monaten gibt´s die Beweislastumkehr, d.h. dass du als Käuder beweisen musst, dass das entsprechende Bauteil beim Kauf defekt war.

Also ab zum Händler und den Mangel anzeigen. Dieser muss dir dann im Rahmen der Gewährleistung Ersatz liefern.
Und laß dich da nicht "abspeisen", der Händler ist dazu gesetzlich verpflichtet.
So habe ich bei miener Barchetta einen neuen PV bekommen mit allen "Schikanen".

Mein Punto-Cabrio wurde so im Rahmen der Gewährleistung "runderneuert". Das ging nachher soweit, dass der Verkäufer einen langen Schuh gemacht hat, als ich auf den Hof fuhr!! :shock:

Gruß und Frohes Fest
Jockel
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Offline REINERV

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Re: Lichtmaschinen generell
« Antwort #2 am: 23. Dezember 2011, 12:15:19 »
..aber Vorsicht: Unter diese übliche gesetzliche Regelung fallen AFAIK keine Verschleißteile!

Und die LiMa ist so ein Verschleißteil, wenn ich mich nicht recht irre  :shock:
Ebenso wie Bremsen, Kupplung, Anlasser etc. ... ergo alle Aggregate am Fahrzeug.

Da kann man nur auf ein kulantes Entgegenkommen des Verkäufers hoffen! ;)


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Reiner
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Re: Lichtmaschinen generell
« Antwort #3 am: 23. Dezember 2011, 12:35:13 »
..aber Vorsicht: Unter diese übliche gesetzliche Regelung fallen AFAIK keine Verschleißteile!
Reiner, da magst du Recht haben. Aber, ist die LiMa ein Verschleißteil? Das sehe ich nicht so. I.d.R. ist die Lima kein Verschleißteil wie Bremsbelag, Bremsflüssigkeit pp. Sie ist doch meist für ein Autoleben ausgelegt. Sie wird ja auch bei keiner Inspektion näher in Augenscheingenommen, wie Öl, Bremsen, Riemen usw.

Ich hatte damals kurz nach dem Kauf meiner B. das obligatorische anlasserquitschen. Der Händler hat auf Gewährleistung den Anlasser wieder instandgesetzt. Ich brauchte nichts zu bezahlen. Hier hätte sich der Händler auch fein herausreden können ... Verschleißteil. Hat er aber nicht (oder zumindest nicht versucht).
Jockel
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Offline REINERV

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Re: Lichtmaschinen generell
« Antwort #4 am: 23. Dezember 2011, 12:54:13 »
Hmmm ... tja Jockel ... ganz sicher bin ich mir nicht - und dann gibt es ja noch den kleinen feinen Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung  :?

Wer kennt sich mit sowas schon so genau aus, dass er das haarklein hier widerspiegeln könnte?

Zumal das Kleingedruckte bei den üblichen Verträgen mit Gebrauchtwagenhändlern ja auch noch irgendwie mitspielt  :shock:


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Offline Mille Miglia

Re: Lichtmaschinen generell
« Antwort #5 am: 23. Dezember 2011, 13:07:48 »
Das Kleingedruckte ist allerdings egal, wenn ein Defekt in den ersten 6 Monaten auftritt. Da greift die gesetzliche Gewährleistung.

ich zitiere mal den bekannten RA Koch:
Hat ein Unternehmer das Auto verkauft und ein Verbraucher gekauft, so muss der Unternehmer mindestens ein Jahr lang die Gewährleistung für das Fahrzeug übernehmen.

Das bedeutet, dass der Verkäufer ein Jahr lang dafür einzustehen hat, dass der Kaufgegenstand bei Übergabe frei von Sachmängeln war. Tritt innerhalb dieses Jahres ein Mangel auf, ist dieser nur dann maßgeblich, wenn er bereits bei Übergabe vorhanden war und sich lediglich später gezeigt hat.

Hier greift das Gesetz dem Verbraucher unter die Arme, indem es bestimmt, dass bei Mängeln, die sich innerhalb der ersten sechs Monate nach Übergabe zeigen, grundsätzlich vermutet wird, dass diese auch schon bei Übergabe vorhanden waren.

In diesem Fall müsste der Unternehmer das Gegenteil unter Beweis stellen.


Sogar unser Hund ist gechipt!
Bringt aber nix, säuft genausoviel wie vorher und schneller isser auch nicht geworden... :snoopy:

Offline REINERV

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Re: Lichtmaschinen generell
« Antwort #6 am: 23. Dezember 2011, 13:49:22 »
Dann wäre das jetzt ja auch mal geklärt ;)

Und das gilt auch bei einem Aggregat rund um den Motor?  :shock:
Dann möchte ich aber kein Gebrauchtwagenhändler sein ....


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Reiner


 
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Re: Lichtmaschinen generell
« Antwort #7 am: 23. Dezember 2011, 14:46:49 »
Dann möchte ich aber kein Gebrauchtwagenhändler sein ....
Rainer, was meinst du warum sich viele Gebrauchtwagenhändler aus der Verantwortung ziehen, indem sie die Autos privat oder im Kundenauftrag verkaufen, obwohl offensichtlich ist, dass der Händler als Verkäufer auftritt.
Jockel
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Offline Spookymike

Re: Lichtmaschinen generell
« Antwort #8 am: 23. Dezember 2011, 14:53:20 »
Also ich habe gerade meinen Punto aus der Werkstatt geholt.
Habe den dortigen Werkstattmeister mal gefragt ob seiner meinung nach die Lichtmaschine beim
Kauf schon defekt gewesen sein kann.
Er verneinte dies und wies auf das Alter des Fahrzeuges hin. Seiner meinung nach ist der Punto
für sein alter in einem durchaus sehr gutem Zustand von daher kann man nicht von "Täuschung" oder
dergleichen reden.

Ausserdem habe ich mir gerade nochmal den Kaufvertrag durchgelesen und indem steht "Unter auschluss
der Gewährleistung".
Soweit sogut!
Grüße aus dem schönen Bayrischen Pfaffenwinkel!


Offline Jojo86

Re: Lichtmaschinen generell
« Antwort #9 am: 23. Dezember 2011, 15:02:44 »
Ausserdem habe ich mir gerade nochmal den Kaufvertrag durchgelesen und indem steht "Unter auschluss
der Gewährleistung".
Soweit sogut!
hast du den punto denn von privat gekauft oder vom händler?
wenns vom händler war, kann er die gewährleistung nicht ausschließen selbst wenn es im vertrag steht und du das unterschrieben hast.
hatte mal das selbe problem, da meinte auch ein händler die garantie wäre irgendwo im kleingedruckten ausgeschlossen. war dann am ende nicht so, da er das nicht darf als gewerblicher.
wenns von privat ist, dann ist es halt so. außerdem kostet die lima für den punto ja auch nicht die welt.