Autor Thema: AAAArgh,Phasensteller kein Garantieanspruch?  (Gelesen 5405 mal)

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Offline das Boot

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AAAArgh,Phasensteller kein Garantieanspruch?
« Antwort #20 am: 02. Mai 2007, 22:30:28 »
Hi..also wenn Du da keine Garantie darauf bekommst, droh mit dem Rechtsanwalt! Die Garantie ist auf alle Fälle dafür da und die müssen auch dafür zahlen!!! Es müssen dazu nicht sämtliche Teile aufgeführt werden!! Wie Du schon richtig gesagt hast, steht ja Nockenwelle drinnen!!! Der PS ist fester Bestandteil der Nockenwelle und zählt dazu!! Habe damals als meine Kleine gekauft hab auch eine Gebrauchtwagenversicherung abgeschlossen mit dem gleichen Wortlaut!! KEIN PROBLEM!!! PS war auch defekt und wurde gewechselt und voll übernommen!! Unbedingt darauf bestehen und denen sagen, daß zu Deinem Rechtsanwalt gehst, da Du im Recht bist!!
Laß Dich ned verarschen!! Poch darauf!! Da krieg echt nen Hals wenn da wieder sowas hör :evil:
Sag mir auf alle Fälle bescheid was da nu los ist
Lieben Gruß
Klaus
Hallö zusammen:-)) Komme aus dem Bayerischen Wald und bin auch ein Barchettafahrer seit es eben dieses geile Auto gibt:-)) na suche natürlich auch nette Kontakte zu Gleichgesinnten und freu mich natürlich auch auf Fragen und Nachrichten:-))

Offline doc-vinylski

AAAArgh,Phasensteller kein Garantieanspruch?
« Antwort #21 am: 03. Mai 2007, 15:20:54 »
Erstmal in Ruhe versuchen das Problem zu lösen. Mit nem Rechtanwalt kann man immer noch drohen.

Wobei ich Klausis Halsschwellung nachvolziehen kann. Aber aus meiner Zeit als Wekstattmeister kann ich euch sagen, das die Kunden die direkt mit dem Anwalt drohen bestimmt weniger Unterstützung vom Werkstattmeister bekommen als die, die erstmal versuchen in Ruhe das Problem zu lösen.
孔子说: 谁晚煞车,当然速度比别人快。 (Konfuzius sagt: Wer später bremst, ist länger schnell.)

Hatte mal ne 2000er barchetta Riviera in Stahl Grau

rkscanmich

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AAAArgh,Phasensteller kein Garantieanspruch?
« Antwort #22 am: 04. Mai 2007, 11:16:47 »
Bei meiner Gebrauchtwagen-Garantie waren die Teile des Motors nicht einzeln aufgeführt. Da wurde nur nach alles was mit Motoröl und Kühlwasser in Berührung kommt klassifiziert. Die haben den PV auch anstandslos bezahlt. Mußte nur ein paar Prozent zuzahlen. Waren so knapp 50 Euro für ne 700 Euro Rechnung.
Gruß

Offline das Boot

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AAAArgh,Phasensteller kein Garantieanspruch?
« Antwort #23 am: 09. Mai 2007, 09:37:34 »
Hi @ doc :D ja sorry :oops: aber da krieg echt nen Hals wenn soetwas hör. Habe ja wegen meines Motorschadens (verursacht, bzw. Schuld war meine ex-Fiatwerkstatt) seither wirklich nur noch einen Haß auf solche Werkstätten, bzw. Firmen, die nix zugeben und versuchen einen über den Tisch zu ziehen!
Klären muß er ja das auf alle Fälle, da ja im Recht ist! Bin ja gespannt was erreicht hat und ob sich nochmal meldet.
An alle Anderen mit Garantieproblemen, gib nur den Tip sich nix gefallen zu lassen und hartnäckig zu bleiben!!
Lieben Gruß
Klaus
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ElekktroRocker

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AAAArgh,Phasensteller kein Garantieanspruch?
« Antwort #24 am: 09. Mai 2007, 15:44:29 »
Hey Klaus,
er meldet sich zurück :lol:

Also,hab heute post bekommen und ich glaub die wollen mich verarschen!!!

Der Brief:

Sehr geehrter Herr C....,

wir bestätigen den Eingang der Unterlagen und teilen ihnen nach Überprüfung folgendes mit:

Die GGG haftet in einem Schadenfall für alle beweglichen in den Garantiebedingungen näher bezeichneten Teile der Angegebenen Aggregate.Ein Garantiefall ist gegeben,wenn an diesen Teilen ein Schaden auftritt,der eine Reparatur des betreffenden Teiles erforderlich macht.Regulierungen werden entsprechend den bestehenden Bedingungen vorgenommen.
Die angegebenen Instandsetzungsarbeiten fallen nicht in unsere Leistungspflicht und können den Bedingungen nach,abgelehnt werden.

OBWOHL die Vorraussetzung für eine Schadenregulierung nicht erfüllt wurde,erklären wir uns bereit,diesen Schaden mit 200€ auf dem Kulanzweg,ohne Anerkennung einer Rechtspflicht,gemäß den Garantiebedingungen zu regulieren.

Mit freundlichem gruß bläh bläh bläh... :evil:

Da krieg ich nen phatten Hals...

Offline Mille Miglia

AAAArgh,Phasensteller kein Garantieanspruch?
« Antwort #25 am: 09. Mai 2007, 15:52:52 »
Zitat von: "ElekktroRocker"
Die GGG haftet in einem Schadenfall für alle beweglichen in den Garantiebedingungen näher bezeichneten Teile der Angegebenen Aggregate.Ein Garantiefall ist gegeben,wenn an diesen Teilen ein Schaden auftritt,der eine Reparatur des betreffenden Teiles erforderlich macht.Regulierungen werden entsprechend den bestehenden Bedingungen vorgenommen.
Die angegebenen Instandsetzungsarbeiten fallen nicht in unsere Leistungspflicht und können den Bedingungen nach,abgelehnt werden.

OBWOHL die Vorraussetzung für eine Schadenregulierung nicht erfüllt wurde,erklären wir uns bereit,diesen Schaden mit 200€ auf dem Kulanzweg,ohne Anerkennung einer Rechtspflicht,gemäß den Garantiebedingungen zu regulieren.

Was hab ich dir gesagt? Die Jungs schauen genau auf ihre Formulierungen. Wundert mich sogar, dass sie dir immerhin 200 € zugestehen.
Sogar unser Hund ist gechipt!
Bringt aber nix, säuft genausoviel wie vorher und schneller isser auch nicht geworden... :snoopy:

Offline das Boot

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AAAArgh,Phasensteller kein Garantieanspruch?
« Antwort #26 am: 09. Mai 2007, 16:39:18 »
na wirklich unglaublich :evil: hab mir ja schon soetwas gedacht und darfts auf so ein "Angebot"erstmal nicht eingehen! Sobald Du zugestimmt hast, verfallen sämtliche Ansprüche die Du hast! hast Du ne Rechtschutz, bzw. weist Du einen der Dir da weiterhelfen kann? Setz Dich mal mit Deinem Autoversicherungsvetreter in Verbindung und laß Dich beraten! Voreilig handeln und dann ohne Murren kleinbei zu geben, wär jetzt verkehrt!
Ruhe bewahren und abwarten. Entweder Verbraucherschutz oder einen Sachverständigen bei der Dekra oder TüV fragen! Die geben auch in solchen Sachen Tips und Rat!
Hoffe ja doch auf ein angenehmeres Ende und drück Dir dabei die Daumen
Lieben Gruß
Klaus
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Offline Mille Miglia

AAAArgh,Phasensteller kein Garantieanspruch?
« Antwort #27 am: 09. Mai 2007, 17:11:25 »
Zitat von: "das Boot"
Verbraucherschutz


Das wäre mir neu, wenn die etwas ausrichten könnten. vielleicht ist das was für die Meckerecke der Autobild!  8)

Du kannst es ja mit Anwalt & Co probieren. Aber ich schätze, da kommt nicht allzu viel heraus. Die Versicherungen haben ein ganzes Heer von Anwälten, die solche Anliegen tagtäglich abschmettern. Lies dir den Antwortbrief einmal Wort für Wort durch, da sehe ich als Laie schon einige Formulierungen, die du nur schwer kippen kannst.
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Offline das Boot

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AAAArgh,Phasensteller kein Garantieanspruch?
« Antwort #28 am: 09. Mai 2007, 20:52:52 »
Auf alle Fälle jetzt nix überstürzen und damit einverstanden sein! So eine Masche ist leider die normale Realität und auch schon das Einverständnis sich per Kulanz dran zu beteiligen, gint schon den Hinweis, daß nicht Recht haben! Frag bei einem Autosachverständigen (auch TüV/Dekra) erstmal um Rat und nimm das Schreiben mit! Hatte damals ähnliche Probleme und stieg denen auf die Füße! Hätten auch erst per Kulanz sich daran beteiligt und haben dann doch alles bezahlt! Also...erst gucken dann entscheiden! Bescheißen tun alle wo es nur irgend geht :evil:
Grüßli
Klaus
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