Weßhalb sollte ein Lufteinlass auf der Motorhaube nicht zulassungsfähig sein?
Da kommt erstens auf den Prüfer an und zweitens, wen juckts?
Eine Lufthutze ist sowohl in D als auch bei "Euch" in Österreich
eintragungspflichtig - und zwar als Einzelabnahme / Typisierung.
Was viele auch immer wieder vergessen - selbst wenn ein (guter Freund)
TÜV Mensch etwas einträgt - ist es damit noch lange nicht legal. Ein
Gutachter bzw. die Rennleitung können jederzeit das Auto stillegen, sollte
das Auto gegen die StVzO verstoßen - auch wenn der TÜV seinen
Segen dazu gegeben hat.
Wen es juckt? Dich - und zwar in beiden o.g. Fällen - wenn zB ein Unfall
passiert - und Du dann der Depp (sorry) bist. Zahlemann & Söhne...