Danke Stefan für deine Mühen.
Was von Polizisten heutzutage alles erwartet wird, ... ohjeohje
... auch noch italienisch ...
Spaß beiseite:
"Der §19 der StVZO sagt aus,
dass eine Betriebserlaubnis nicht erlischt, wenn bei Änderungen durch Ein-
oder Anbau von Teilen
für diese Teile
eine EWG-Betriebserlaubnis,
eine EWG-Bauartgenehmigung,
eine EG-Typgenehmigung
oder eine Genehmigung nach ECE-Regelungen, soweit diese von der
Bundesrepublik Deutschland angewendet werden,
erteilt worden ist und eventuelle Einschränkungen oder Einbauanweisungen
beachtet werden.
Bei Fahrzeugteilen die das Prüfzeichen einer der oben beschriebenen
Genehmigungsart tragen
ist nicht nötig, dass der Fahrzeugführer einen Abdruck der Genehmigung
mit sich führt. "
Somit wird der Kollege unters Auto krabbeln müssen ...
Er ist in der beweispflicht!!
Ganz ehrlich, wer macht das?
Es sei denn, ... "Obermeisters Rache", wenn das polizeiliche Gegenüber einem blöd kommt.
Aber, es kann ihn keiner daran hindern, dir eine Mängelkarte auszuhändigen mit der Auflage beim TÜV vorstellig zu werden, wenn er der Meinung ist, der Auspuff ist zu laut! Er könnte ja nicht mehr dem Gutachten entsprechen.
Ich hatte vor Jahren auch Schiss, als ich mit Ulis frisch aufbereitetem Imasaf zur HU fuhr. Die ganze Halle hat gedröhnt als ich hineinfuhr.
Der Prüfer meinte auch, ganz schön laut, als ich ihm dann aber sagte, dass der Auspuff neu war und eine E-Zulassung hatte, hat er nur abgewunken. Für ihn war das dann ok.
Nagut, ich habe ein wenig geflunkert, der Imasaf war nur neulackiert ...
. Mittlerweile ist er 10 Jahre alt und sieht immer noch aus wie neu.
http://www.barchetta-forum.de/smf/index.php/topic,15560.0.htmlIm übrigen, ich habe mir das Gutachten auch ausgedruckt und werde es zu meinen Unterlagen legen.
Grüße aus Flensburg
Jockel