Na ganz einfach: Wenn der Karren verkauft werden soll, und er hat was Ernstes (Kopfdichtung durch, Kopf hinüber etc.), muß das gegenüber dem Käufer in Klartext aufgeklärt werden, ein Verweis auf irgendwelches Forengeschreibe reicht nicht, sonst nützt der schönste Haftungsausschluß nichts wegen Arglist.
Ob er was Ernstes hat, muß also geklärt sein: Hat er nichts Ernstes, sondern lediglich im Auspuff Kondenswasser gehabt, kann man dem Käufer sagen, der vielleicht vom weißen Dampf gelesen hat, vielleicht aber auch nicht, dass der weiße Dampf eine einmalige Sache war und fertig.
Hat er was Ernstes, muß man das dem Käufer auch sagen, dann purzelt natürlich der Preis.
Kurz: Unaufgeklärt, was vorliegt, den Karren zu verkaufen, ist ziemlich leichtsinnig. Bestenfalls ist nichts vorliegend, dann passiert nichts, schlimmstenfalls hat der Käufer auf der Heimfahrt Motorschaden, und dann wird die Sache richtig teuer.
Gruß, Markus