Ice, ist das richtig so mit der Märchensteuer??
Ja, wenn du nur nach Gutachten abrechnest bekommst du den Nettobetrag, also ohne MwSt. Wenn du nach Rechnung abrechnest, den Bruttobetrag...
Meine Versicherung hat aber auch schon mal akzeptiert, dass ich nach Gutachten abgerechnet habe und dann später Rechnungen (E-Teile) nachgereicht habe und man hat mir die auf den RGs aufgeführte Mwst. nachträglich erstattet.
Mehrwertsteuer ist ne Steuer und gehört dem Staat...die Werkstatt muss diese ja auch an das Finanzamt abführen. Die Vers. gehen davon aus, dass wenn du nach Gutachten abrechnest und keine Rechnungen vorlegst, auch keine Rep. durchführen lässt.. drum haste natürlich auch keinen Anspruch auf MwSt.