Autor Thema: Airbaglampe - muss man sofort das Steuergerät wechseln lassen?  (Gelesen 17552 mal)

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Offline duked

Hallo!

Ich habe ein Riesenproblem.
Meine Airbaglampe geht schon seit 6 Jahren nicht mehr aus und nun hats der TÜV mitbekommen. Zuerst ging sie damals an und etwas später wieder aus, dann überhaupt nicht mehr aus. Die Fiat-Werkstatt konnte den Fehler löschen, doch er war sofort wieder da. Seitdem fahre ich so. Das Steuergerät kostet ja ein Heidengeld und wie ich das von einer Fiat-Werkstatt auch nicht anders erwarte, haben sie gesagt dass sei nicht garantieren dass der Fehler dann behoben ist.

Die Kontakte unter den Sitzen habe ich nun schon zum 2.Mal äußerlich überprüft - alles ok.

Muss ich nun auf Verdacht ein neues Steuergerät bestellen oder sollte man sicherheitshalber erstmal alle Kabel überprüfen lassen??

Jetzt bin ich erstmal ziemlich ratlos, da ich TÜV brauche. Meine geliebte b ist eine 95er und nun müsste ich mit Steuergerät, Lenkgetriebe, Auspuff, Verdeck+Verdeckdichtungen rund 2.700 Eur reinstecken.  :? Von den kürzlich 500 für ZR+PS+WP mal abgesehen.

Was meint ihr anderen Fans dazu??

Frank

Benster

  • Gast
Re: Airbaglampe - muss man sofort das Steuergerät wechseln lassen?
« Antwort #1 am: 17. April 2009, 14:43:12 »
Natürlich erstmal prüfen und dann kaufen.

Lenkgetriebe gibts auch haufenweise gebraucht.

2700 Euro? Dafür würd ich mir ne andere Bar holen. Das lohnt sich doch nicht mehr soo viel Geld da rein zu stecken. Muss ja auch nicht sein, wenns deutlich günstiger geht.

Es gibt doch immer wieder gebrauchte Airbagsteuergeräte für ca. 90 Euro zu kaufen...... Sag bloß die Idee kam dir noch nie...
Lenkgetriebe max. 150 Euro + Einbau....
« Letzte Änderung: 17. April 2009, 14:46:14 von Benster »

Peter Schewe

  • Gast
Re: Airbaglampe - muss man sofort das Steuergerät wechseln lassen?
« Antwort #2 am: 17. April 2009, 16:17:29 »
Hier ein Beispiel aus der E-Bucht
Art:170322352917 
Gruß und Erfolg
Peter

Offline doc-vinylski

Re: Airbaglampe - muss man sofort das Steuergerät wechseln lassen?
« Antwort #3 am: 17. April 2009, 17:30:57 »
Was war denn überhaupt für ein Fehler gespeichert? Wenn du einen Fehler in der Verkabelung hast, nützt dir ein neues Steuergerät recht wenig!
孔子说: 谁晚煞车,当然速度比别人快。 (Konfuzius sagt: Wer später bremst, ist länger schnell.)

Hatte mal ne 2000er barchetta Riviera in Stahl Grau

Offline Guido R.

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Re: Airbaglampe - muss man sofort das Steuergerät wechseln lassen?
« Antwort #4 am: 17. April 2009, 17:34:36 »
Wir hatten hier auch schonmal korrodierte Kontakte am Steuergerät selber, evtl.
liegts daran...
Schönen Gruß vom Hanauerland, Guido (b-sitzer seit ´96)

D

  • Gast
Re: Airbaglampe - muss man sofort das Steuergerät wechseln lassen?
« Antwort #5 am: 17. April 2009, 17:56:35 »
Hallo,
der TÜV verweigert Dir die Plakette wegen der Leuchte...?
Die spnnen wohl - ein Airbag ist sixcher sinnvoll und nützlich - aber nicht vorgeschrieben.

Ein sehr billige Lösung könnte lauten: Instrumenteneinheit 'raus, was eine Sache von 5 Minuten ist. Dann den Bajonetthalter mit der entsprechenden Glühbirne entfernen, Instrumenteneinheit wieder 'rein, dann zum TÜV...

Den Fehler kannst Du hinterher immer noch in Ruhe suchen, nachdem Du die Glühbirne wieder drin hast.

Beste Grüße
Dieter

Offline diavoletto

Re: Airbaglampe - muss man sofort das Steuergerät wechseln lassen?
« Antwort #6 am: 17. April 2009, 18:01:41 »
Was der TÜV will, ist, daß das was am Auto dran ist auch funktioniert. Nebelscheinwerfer sind auch nicht Vorschrift, aber wenn sie dran sind, müssen sie funzen. Und Lampe ausbauen hilft auch nix, denn der Prüfer will die Lampe ausgehen sehen - daher muß sie vorher zur Prüfung leuchten...
Abarth 595 - life is too short to drive boring cars!

D

  • Gast
Re: Airbaglampe - muss man sofort das Steuergerät wechseln lassen?
« Antwort #7 am: 17. April 2009, 18:17:45 »
Was der TÜV will, ist, daß das was am Auto dran ist auch funktioniert. Nebelscheinwerfer sind auch nicht Vorschrift, aber wenn sie dran sind, müssen sie funzen. Und Lampe ausbauen hilft auch nix, denn der Prüfer will die Lampe ausgehen sehen - daher muß sie vorher zur Prüfung leuchten...

Hallo,
wahrscheinlich hast Du recht, auch wenn es schwer nachvollziehbar ist: Ist ein Airbag vorhanden, muß er funktionieren...
Würde bedeuten: Sobald man die Airbag-Einheit aus dem Lenkrad entfernt, ist's zulässig...*grins*...oder ein Sportlenkrad ohne Airbag montiert...

Es ist schon ein paar Jahre her, da war ich mit einem SAABriolet beim TÜV, dessen ABS-Lampe sporadisch leuchtete. Prompt auch, als der TÜV-Prüfer drin saß.
Resultat: Geringer Mangel.
Etwas ähnliches hätte ich bei der Airbag-Leuchte erwartet.

Im Falle der hier vom TÜV beanstandeten Airbag-Lampe ist es natürlich angeraten, eine andere Prüfstelle aufzusuchen. Eine nicht aufleuchtende Leuchte erregt wohl kaum die Aufmerksamkeit des Prüfers.

Klar ist aber auch, daß, sobald der behördliche Segen für 2 Jahre erteilt wurde, wirklich nach der Ursache gesucht werden sollte. Ohne den Zeitdruck, der sich durch eine abgelaufene Plakette ergibt.

Beste Grüße
Dieter



ubohli

  • Gast
Re: Airbaglampe - muss man sofort das Steuergerät wechseln lassen?
« Antwort #8 am: 17. April 2009, 18:30:48 »
Wenn Du seit 6 Jahren damit rumfährst, must Du ja schon wahrscheinlich 2-mal
beim Tüv gewesen sein. Wie ging das denn ?

mfg
Uli

Offline Lexikon

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Re: Airbaglampe - muss man sofort das Steuergerät wechseln lassen?
« Antwort #9 am: 17. April 2009, 21:18:35 »
Was war denn überhaupt für ein Fehler gespeichert? Wenn du einen Fehler in der Verkabelung hast, nützt dir ein neues Steuergerät recht wenig!

Genau, sag erstmal an, was überhaupt Masse ist...
Gruß
Heiko

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