Was der TÜV will, ist, daß das was am Auto dran ist auch funktioniert. Nebelscheinwerfer sind auch nicht Vorschrift, aber wenn sie dran sind, müssen sie funzen. Und Lampe ausbauen hilft auch nix, denn der Prüfer will die Lampe ausgehen sehen - daher muß sie vorher zur Prüfung leuchten...
Hallo,
wahrscheinlich hast Du recht, auch wenn es schwer nachvollziehbar ist: Ist ein Airbag vorhanden, muß er funktionieren...
Würde bedeuten: Sobald man die Airbag-Einheit aus dem Lenkrad entfernt, ist's zulässig...*grins*...oder ein Sportlenkrad ohne Airbag montiert...
Es ist schon ein paar Jahre her, da war ich mit einem SAABriolet beim TÜV, dessen ABS-Lampe sporadisch leuchtete. Prompt auch, als der TÜV-Prüfer drin saß.
Resultat: Geringer Mangel.
Etwas ähnliches hätte ich bei der Airbag-Leuchte erwartet.
Im Falle der hier vom TÜV beanstandeten Airbag-Lampe ist es natürlich angeraten, eine andere Prüfstelle aufzusuchen. Eine nicht aufleuchtende Leuchte erregt wohl kaum die Aufmerksamkeit des Prüfers.
Klar ist aber auch, daß, sobald der behördliche Segen für 2 Jahre erteilt wurde, wirklich nach der Ursache gesucht werden sollte. Ohne den Zeitdruck, der sich durch eine abgelaufene Plakette ergibt.
Beste Grüße
Dieter