Autor Thema: Airbaglampe - muss man sofort das Steuergerät wechseln lassen?  (Gelesen 17550 mal)

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Offline luschipuschi

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Re: Airbaglampe - muss man sofort das Steuergerät wechseln lassen?
« Antwort #40 am: 29. April 2009, 08:14:04 »
Heiko, du sprichts mir aus der Seele!
Das mit dem Birnchen rausdrehen wurde mir ,damals als mein ABS-rumzickte, sogar von meinem Fiat-Verkäufer gesagt, als ich dies dort ansprach! Das läßt tief blicken! :(
Gruß Jockel
Jockel
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D

  • Gast
Re: Airbaglampe - muss man sofort das Steuergerät wechseln lassen?
« Antwort #41 am: 29. April 2009, 11:47:22 »
So, da ich nun gestern sowoeso beim TÜV war, habe ich mal nachgefragt:
Eine permanent leuchtende Airbag-Lampe wird zunächst tatsächlich als "erheblicher Mangel" eingestuft.

Allerdings liegt es im Ermessensspielraum des Prüfers, ob er das als "geringen Mangel" sieht und trotzdem die Plakette erteilt.
Dazu wäre der befragte Prüfer beispielsweise bereit, wenn man mit einem Schreiben der Werkstatt kommt, aus dem hervorgeht, daß im Steuergerät keine Fehlermeldung hinterlegt ist.

Beste Grüße
Dieter

Offline Mille Miglia

Re: Airbaglampe - muss man sofort das Steuergerät wechseln lassen?
« Antwort #42 am: 29. April 2009, 14:08:13 »
Zitat von: D
So, da ich nun gestern sowoeso beim TÜV war, habe ich mal nachgefragt:
Eine permanent leuchtende Airbag-Lampe wird zunächst tatsächlich als "erheblicher Mangel" eingestuft.

Allerdings liegt es im Ermessensspielraum des Prüfers, ob er das als "geringen Mangel" sieht und trotzdem die Plakette erteilt.
Dieter, das wurde bisher so gehandhabt.
Mittlerweile geht das aber nicht mehr, denn es gibt eine Änderung der Prüfvorschriften, die JEDE Prüforganisation einhalten muss.
Geregelt ist dies in der bereits 2006 verabschiedeten 41. Änderungsverordnung des Straßenverkehrsrechts, die als bisher größte Reform in der Geschichte der Hauptuntersuchung gilt.

Was da alles (und vor allem wie) geprüft wird, könnt ihr bei Interesse hier nachlesen.
Sogar unser Hund ist gechipt!
Bringt aber nix, säuft genausoviel wie vorher und schneller isser auch nicht geworden... :snoopy:

D

  • Gast
Re: Airbaglampe - muss man sofort das Steuergerät wechseln lassen?
« Antwort #43 am: 30. April 2009, 08:46:37 »
Hallo Mille,
Zitat aus dem von Dir verlinkten Dokument:
"Betroffen sind Fahrzeuge, die ab dem Stichtag 1. April 2006 zugelassen wurden und jetzt nach drei Jahren erstmals zur TÜV-Prüfung kommen."

Bedeutet: Für unsere Barchetten liegt es im Ermessensspielraum des Prüfers, ob er einen erheblichen, oder nur einen geringen Mangel erkennt.

Beste Grüße
Dieter

husky-willem

  • Gast
Re: Airbaglampe - muss man sofort das Steuergerät wechseln lassen?
« Antwort #44 am: 30. April 2009, 20:55:39 »
dan geh aber nicht nach holland mit dein wagen ab 1 mai gilt : wen airbag system standaard anwesend ist muss das funktionieren:

leider sind das regeln die durch die eu rat hergestelt sind und werden dan auch für die ganze EU gelten.die prüfungen mussen nämlich in die ganze EU gleich werden, und Holland ist da ganz vorne mit. also mach dir keine illusionen.

Also hat MM doch recht, und hängt es nicht von der Prüfer ab, wenn er die EU regeln für prüfungen noch nicht kennt wird er die noch wohl nicht gelesen haben.

willem.

D

  • Gast
Re: Airbaglampe - muss man sofort das Steuergerät wechseln lassen?
« Antwort #45 am: 01. Mai 2009, 10:53:25 »
dan geh aber nicht nach holland mit dein wagen ab 1 mai gilt : wen airbag system standaard anwesend ist muss das funktionieren:

leider sind das regeln die durch die eu rat hergestelt sind und werden dan auch für die ganze EU gelten.die prüfungen mussen nämlich in die ganze EU gleich werden, und Holland ist da ganz vorne mit. also mach dir keine illusionen.

Also hat MM doch recht, und hängt es nicht von der Prüfer ab, wenn er die EU regeln für prüfungen noch nicht kennt wird er die noch wohl nicht gelesen haben.

willem.

Hallo Willem,
das ist keine Frage von Recht oder Unrecht haben, sondern einfach eine Sache der Stichtage, ab denen nach neuen Normen geprüft wird.
Alte Fahrzeuge werden nach wie vor anhand der seinerzeit gültigen Regeln untersucht. Dadurch ist es möglich, daß beispielsweise mein über 80 Jahre altes Motorrad problemlos durch den TÜV geht, obwohl nicht einmal eine elektrische Lichtanlage, Spiegel oder eine nennenswerte Schalldämpfung vorhanden ist. Aber: Es entspricht den Vorschriften der 20er Jahre, und wird daran gemessen.

Das gleiche gilt für Fahrzeuge der 90er Jahre: Die Brüsseler Bürokraten können sich da ausdenken was sie wollen, maßgeblich werden immer die Vorschriften sein, die zum Datum der Erstzulassung galten.

Daß der von mir befragte TÜV-Prüfer die Vorschriften zum Thema Airbag wohl kannte, wird mir erst im nachhinein klar. Denn auf meine Frage hin antwortete er mit der Gegenfrage nach dem Jahr der Erstzulassung des Fahrzeugs.

Beste Grüße
Dieter

Offline duked

Re: Airbaglampe - muss man sofort das Steuergerät wechseln lassen?
« Antwort #46 am: 01. Mai 2009, 18:12:01 »
Einen schönen 1.Mai!

War diese Woche in unserem Opel-AH (Bosch-Vertragswerkstatt). Sie sagen sie kommen nicht ins Steuergerät rein...

Danach war ich in einer freien Werkstatt, die angeblich alles auslesen und löschen können. Die sagten mir sofort, dass sie das mit einem solch alten BJ 1995 nicht machen können, da fehle der Adapter.

Kurzum: Am Wochenende werden die Stecker gelötet. Wenn der Fehler nicht weggeht (es ist ja kein absolut permanenter Fehler, er ging ja vor ein paar Wochen mal wieder von selbst weg) tausche ich noch das Steuergerät. Wenn das auch nicht geht, weiß ich nicht mehr weiter. Schwer eine gute Fiat-Werkstatt zu finden. Oder besser gesagt eine normale, mittelmäßige.

Frank

husky-willem

  • Gast
Re: Airbaglampe - muss man sofort das Steuergerät wechseln lassen?
« Antwort #47 am: 01. Mai 2009, 22:29:06 »
Hallo Willem,
das ist keine Frage von Recht oder Unrecht haben, sondern einfach eine Sache der Stichtage, ab denen nach neuen Normen geprüft wird.
Alte Fahrzeuge werden nach wie vor anhand der seinerzeit gültigen Regeln untersucht. Dadurch ist es möglich, daß beispielsweise mein über 80 Jahre altes Motorrad problemlos durch den TÜV geht, obwohl nicht einmal eine elektrische Lichtanlage, Spiegel oder eine nennenswerte Schalldämpfung vorhanden ist. Aber: Es entspricht den Vorschriften der 20er Jahre, und wird daran gemessen.

Das gleiche gilt für Fahrzeuge der 90er Jahre: Die Brüsseler Bürokraten können sich da ausdenken was sie wollen, maßgeblich werden immer die Vorschriften sein, die zum Datum der Erstzulassung galten.

Daß der von mir befragte TÜV-Prüfer die Vorschriften zum Thema Airbag wohl kannte, wird mir erst im nachhinein klar. Denn auf meine Frage hin antwortete er mit der Gegenfrage nach dem Jahr der Erstzulassung des Fahrzeugs.

Beste Grüße
Dieter

Dieter ich glaube das du mich falsch verstanden hast, datum ez, stimmt aber die burokraten sowie du die nennst, haben leider auch die regln gemacht das ein fahrzeug von ab datum X ein airbag oder sonstiges system haben muss um zugelassen zu werden.
kurz gesagt ab datum X muss das drauf sitzen sonst kein zulassung in europa.

natürlich sind fahrzeuge vor diesen datum X, da nicht mit ausgestatt und brauchen das denn auch nicht.( braucht man dan auch nicht zu kontrolieren)

Dein auto hätte zb. nie ein zulassung in europa gekriegt wenn das airbag systeem nicht drauf gesessen hat damals.

Also kurz gesagt die wissen genau von ab welche datum ein airbag oder sonstiges system anwesend sein muss,wenn ein wagen aus der fabriek  komt, und die können dan auch sagen das es funktionieren muss.ab diesen datum .( das haben die ja selbst so geregelt)

um jetzt mal eben zurück zu kommen auf was Mille und ich sagen: alle regeln sind seit diesem jahr auf den kopf gestelt und modernisiert, das heist ZB airbag muss jetzt funktionieren(war vorher nicht) abgas messung geht über EOBD usw usw.

Für dich heist das einfach datum EZ, von ab diesen datum muss es drauf sitzen und wagen die jetzt zum prüfung kommen mit diesen datum EZ muss es funktionieren.

ich selbst mache ja jeden tag prüfungen in holland, und sowie ich ja schon sagte in holland gelten die neue regeln ab 1 mai 2009. dass heist für mich das alle regeln die rausgefallen sind , modernisiert sind oder neu reingekommen sind ab diese datum durch mich kontroliert werden müssen.

grüssen Willem





D

  • Gast
Re: Airbaglampe - muss man sofort das Steuergerät wechseln lassen?
« Antwort #48 am: 02. Mai 2009, 08:29:56 »

Dein auto hätte zb. nie ein zulassung in europa gekriegt wenn das airbag systeem nicht drauf gesessen hat damals.

Also kurz gesagt die wissen genau von ab welche datum ein airbag oder sonstiges system anwesend sein muss,wenn ein wagen aus der fabriek  komt, und die können dan auch sagen das es funktionieren muss.ab diesen datum .( das haben die ja selbst so geregelt)

um jetzt mal eben zurück zu kommen auf was Mille und ich sagen: alle regeln sind seit diesem jahr auf den kopf gestelt und modernisiert, das heist ZB airbag muss jetzt funktionieren(war vorher nicht) abgas messung geht über EOBD usw usw.

Für dich heist das einfach datum EZ, von ab diesen datum muss es drauf sitzen und wagen die jetzt zum prüfung kommen mit diesen datum EZ muss es funktionieren.


Hallo Willem,
danke für diese Informationen, nun sind wir uns einig!

Anders als beispielsweise in den USA gab es in Europa allerdings lange keine Vorschrift, die einen Airbag oder ein ABS erforderlich macht.
Und ich bin nicht einmal sicher, ob diese ganz sicher irgendwann gültig werdende Vorschrift schon aktuell ist.
Denn die Firma Caterham beispielsweise verkauft ihre Autos nach wie vor ohne diese Systeme, und die Zulassung in Deutschland ist kein Problem.

Aber jetzt bin ich vom eigentlichen Thema abgekommen;-).

Herzliche Grüße
Dieter

Offline duked

Re: Airbaglampe - muss man sofort das Steuergerät wechseln lassen?
« Antwort #49 am: 03. Mai 2009, 16:08:20 »
Einen schönen 1.Mai!

War diese Woche in unserem Opel-AH (Bosch-Vertragswerkstatt). Sie sagen sie kommen nicht ins Steuergerät rein...

Danach war ich in einer freien Werkstatt, die angeblich alles auslesen und löschen können. Die sagten mir sofort, dass sie das mit einem solch alten BJ 1995 nicht machen können, da fehle der Adapter.

Kurzum: Am Wochenende werden die Stecker gelötet. Wenn der Fehler nicht weggeht (es ist ja kein absolut permanenter Fehler, er ging ja vor ein paar Wochen mal wieder von selbst weg) tausche ich noch das Steuergerät. Wenn das auch nicht geht, weiß ich nicht mehr weiter. Schwer eine gute Fiat-Werkstatt zu finden. Oder besser gesagt eine normale, mittelmäßige.

Frank

Heute wars soweit. Vor dem Entfernen der Stecker haben wir noch versucht den Blinkcode auszulesen (um eventuell doch das Löten und den Sitzausbau zu sparen).  Ging das erste mal nicht, weil es schwer war an Klemme 3 ranzukommen. Kurzerhand habe ich dann das eBay-Steuergerät ausgepackt und angesteckt. Und dann: Nach über 6 Jahren ging 4 sek nach dem Start die Airbaglampe aus - mir fiel ein Feldstein vom Herzen!!! Endlich ohne Angst fahren und keine Probleme mehr mit dem TÜV!   :tannenbaum:

Fazit:
1. Bei flackernder Lampe muss es wohl das Steuergerät sein, denn Fehlermeldungen gehen ja nicht von selbst weg.
2. Das (passende) Steuergerät muss (anscheinend) nicht programmiert werden.

Danke für eure Tipps hier im Forum, in den Werkstätten wurde mir wohl Unsinn erzählt ("Steuergerät MUSS programmiert werden!").

Viele Grüße, Frank  :D