Bin ja gespannt, was denn der Prüfer dazu sagt. Auch wenn in der Regel die Betriebserlaubnis so abläuft, bist Du nach einer Eintragung aber dann wieder auf der sicheren Seite.
Würde mir dann auch nicht unbedingt nen riesen Kopf darüber machen, da bei solchen Tuningmaßnahmen ohnehin der TüV gerne drüber wegsieht...
Vorallem werden ja ohnehin irgendwann alle Neuwagen Tagfahrlicht haben und dann ist sowas auch legal. Weis noch welcher Aufstand wegen der dritten Bremsleuchte gemacht wurde und plötzlich wurden die Dinger in alle Autos verbaut. Zuerst immer nur bla bla und dann geht´s doch...
Also um das mal hier klar zu stellen: Mir ist es egal, wer was an seinem Auto dranbaut, von mir aus auch so ein Proll-Spoiler.
Dieser Scheinwerfer-Umbau sieht ja auch recht ansprechend aus.
Wer aber schreibt, so ein Licht-Umbau wäre legal und es gäbe keine Probleme bei Tüv und Rennleitung der soll das bitte auch beweisen mit einer Kopie seiner Eintragung.
Wäre schade, wenn sich andere ermutigt fühlen und dann beim Tüv dumm da stehen.
Falls er ein Gefälligkeitsgutachten seines Tüv-Spezis hat ist das noch lange keine Garantie für spätere Polizeikontrollen oder eine folgende HU. Wäre nicht das erste "Gutachten" das schwupps wieder einkassiert wird.
§19 ist kein Freibrief. Selbstgebaute LED-Bastelarbeiten ohne Typprüfung und E-Zeichen haben eigentlich keine Chancen. Da kann man sich noch so vile Mühe machen mit Lötkolben und Bohrmaschine.
@Klausi: Selbst wenn es Pflicht wird, für alle Neuwagen TFL einzuführen, brauchts für Nachrüstungen immer noch die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen und Prüfzeichen. Mittlerweile hat z.B. jedes Kaufhaus die 3. Bremsleuchte im Programm, das wird irgendwann auch für solche LED-Spielereien kommen.