Zulassung: EG - Genehmigung = eintragungsfrei
Und nun? Habe ich jetzt etwas falsch verstanden?
Gruß
Nö Enigma, es ist ja alles klar! EG-Genehmigung ist immer gut, aber wie gesagt laß es dir faxen/ mailen!
man kanns ja mal versuchen. zum thema green: ich habe auch einen verbaut und ihn eingetragen bekommen.
Das mit dem Green ist eine andere Geschichte: Die Gutachten waren ursprünglich ok und man hat damit die Bescheinigung nach §19 (? Ordnungsgemäßer Einbau) bekommen. Später wurden die dann allesamt zurückgezogen.
Die Frage ist nur ob, das alles so rechtmäßig ist!? Darauf anlegen würde ich es persönlich nicht.
Die Frage ist, warum wurde das TÜV-Gutachten zurückgezogen hat. Welche Rechtsfolgen hat das jetzt für Zulassungen der Greens v o r der Gutachtenrücknahme (rechtwidriger, begünstigender Verwaltungsakt?)! Erlischt dann automatisch die ABE trotz ordnungsgemäßer Eintragung in die Fahrzeugpapiere!! Nicht hypothetisch sondern faktisch. Was passiert im Schadensfall wohlmöglich mit Personenschaden (Fahrzeug ist rein rechtlich ohne ABE!)? Bei einer Polizeikontrolle: der Schupo merkt´s eh nicht (es sei denn er fährt selbst eine Barchetta ...., der TÜV macht auch nichts, ist ja eingetragen (nicht unnötig Arbeit machen!!). Kennt ihr ja! Aber, ....
Leider war ich kein Verkehrspolizist sondern ... naja, lang ist her, im April sind´s schon 3 Jahre!
Haben wir eigentlich Rechtsanwälte, Verkehrsrechtsexperten, amtlich anerkannte Prüfer hier im Forum, wäre doch mal interessant, oder?
Auf die Antworten bin ich gespannt.
Gruß Jockel