So, die Genehmigung zur „Durchführung einer erlaubnispflichtigen Veranstaltung nach § 29 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung (StVO)“ ist seit Freitag da. Wie üblich, wieder mit jeder Menge Auflagen und Hinweisen.
Wesentlich interessanter für mich waren aber die Hinweise zu einer ganzen Reihe von Streckenabschnitten, „auf denen wahrscheinlich eine Vollsperrung während der Tour eingerichtet ist“. Da wird man ja ganz schnell hellwach und will mehr wissen, zumal die Samstagstour von den angedrohten Sperrungen massiv betroffen ist.
Also gestern ans Telefon und angerufen. Davon möchte ich hier kurz berichten, wobei ich nur die „erfolgreichen“ Telefonate aufzähle, bei denen am anderen Ende auch jemand abgenommen hat.
1. Anruf bei der „Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Hannover, Außenstelle Lüneburg“, denn die ist für den Harz zuständig und hat den Bescheid gemacht. Dort bekam ich die Auskunft, dass man zu den Sperrungen nichts sagen könne. Die seien vom Betriebsitz Goslar (Herr W.) gemeldet worden.
2. Anruf bei Herrn W im Betriebssitz Goslar. Der sitzt aber in der Verwaltung und schreibt nur auf, was ihm die Fachabteilung 3 sagt. Dort könne mir der Leiter, Herr N., Auskunft geben.
3. Anruf bei Herrn N., der sich an die Anfrage aus Lüneburg erinnern konnte und darauf hinwies, dass man bei einer Vollsperrung dort eben nicht herfahren könne. Auch die betroffenen Einwohner müssten dann eben große Umwege in Kauf nehmen. Genaueres könne er aber nicht sagen. Er wolle mir aber gerne die Ansprechpartner und Telefonnummern der 3 oder 4 zuständigen Straßenmeistereien mailen, damit ich vor Ort nachfragen könne.
4. – ca. 10. Anruf(e) bei den Straßenmeistereien Seesen, Goslar und Braunlage mit unterschiedlichen Gesprächspartnern, die tlw. ohne von mir vorher zu sendende Streckenkarten nichts sagen konnten oder wollten und sich tlw. wunderten, dass mir Herr N. als Leiter der Bauabteilung meine Fragen nicht beantworten konnte.
Am späten Nachmittag hatte ich schließlich folgende neuen Erkenntnisse
:
Baustelle Typ 1 ist jetzt schon da, hat keine örtliche Umleitung und sollte bis zum 11.09. fertig sein – könnte sich aber verzögern – das Wetter oder so, man kann ja nie wissen…..!
Baustelle Typ 2 hat auch keine örtliche Umgehung, ist noch in der Ausschreibung, sollte aber vor dem 11.09. begonnen und abgeschlossen sein – könnte sich aber verzögern (die Ausschreibung), dann ist da natürlich noch frei oder länger dauern – das Wetter oder so, man kann ja nie wissen…..!
Baustelle Typ 3 hat ebenfalls keine örtliche Umleitung, soll eigentlich erst nach dem 13.09. begonnen werden, falls aber die Ausschreibung schneller geht (man kann ja nie wissen) ist da am 11.09. alles dicht.
Baustelle Typ 4 ist einfach. Die hat nämlich eine örtliche Umleitung (Zitat: Wenn Ihre Fahrzeuge nicht schwerer sind als 7,5t, können Sie die benutzen“)
Leider ist nur eine Baustelle vom Typ 4 dabei. Bei den anderen kann ich („…möglicherweise wissen wir dann Näheres….“) Ende August erfragen, wie die Situation zur Tour aussieht.
Wenn alles schief läuft, werden wir die Samstagstour einfach noch mal in Sachsen fahren
, da hat ja schließlich alles gut geklappt und von Wolfshagen ist es ja auch nicht mehr so weit. (Abfahrt vom Hotel: 04:30 Uhr
)
Das hätte auch den Vorteil dass wir uns nicht mit folgender Auflage der Polizeidirektion Göttingen herumschlagen müssen: „Es darf kein geschlossener Verband gem. § 27 StVO gebildet werden: Ein Aufschließen der einzelnen Gruppen zueinander (Pulkbildung) ist nicht zulässig, so dass im allgemeinen Straßenverkehr keine Beeinträchtigung hervorgerufen wird“.
Für sachdienliche Lösungsvorschläge bin ich dankbar
.
Hoffnungsvoll Grüße aus dem Lipperland
Manfred