Es ist geschafft!
Der „Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß § 29 Abs. 2 StVO zur Sondernutzung öffentlicher Straßen“ ist fertig und auf dem Weg nach Sachsen. Wenn man nämlich mit mehr als 30 Fahrzeugen nicht nur zufällig, sondern organisiert eine gemeinsame Wegstrecke fährt, nutzt man die öffentlichen Verkehrswege „sonder“. Das braucht natürlich eine Genehmigung, die in diesem Fall von der Landesdirektion in Dresden (hoffentlich antragsgemäß) erteilt wird. Die von der Streckenplanung betroffenen Städte (viele), Kreise (6) und Bundesländer (2) werden angehört und können ihre Hinweise und Forderungen einbringen. Dazu muss unter anderem ein exakter Routenplan vorgelegt werden, mit Angaben welche Stadt-, Gemeinde-, Kreis-, Landes- oder Bundesstraßen wann befahren werden. Ohne persönliche Ortskenntnis und aus der Ferne am PC mit nicht immer aktuellen Routenplanern eine manchmal nicht einfache Aufgabe.
An dieser Stelle deshalb – auch wenn sie es wahrscheinlich nicht lesen wird – einen ganz herzlichen Dank an Frau Straßburg
von der Landesdirektion Dresden für ihre unkomplizierte und hilfsbereite Unterstützung!!!!!
Mein aus Erlebnissen der „Vorwendezeit“ immer noch in mir schlummerndes Vorurteil, dass mit der Obrigkeit in Gebieten östlich der Elbe nicht zu spaßen ist, wurde – wie auch bereits bei der Vorbereitung der Pfingsttour 2007 in Thüringen – gründlich widerlegt. Man geht auf den Veranstalter ein, gibt Tipps und Hinweise und versucht, eine pragmatische Lösung bei Problemen zu finden, wenn z. B. geplante Baustellen oder Volksfeste eine Änderung der Routen erfordern. Nicht die restriktive Regulierung der Veranstaltung sondern das Veranstalterinteresse wird gesehen. Ganz im Gegensatz zu einigen Erfahrungen bei Genehmigungsverfahren in Westdeutschland, wo ich viel öfter „Vordruckdenken“ und „haben wir schon immer so gemacht“ oder „da könnte ja jeder kommen..“ erlebt habe.
Nun bleibt zu hoffen, dass die beantragte Streckenführung ohne große Änderungen genehmigt wird damit wir die von Andreas ausgesuchten und getesteten Routen erleben und genießen können.
Übrigens: Im Antrag habe ich eine Teilnehmerzahl von mindestens 50 Fahrzeugen angegeben. Da fehlen also noch welche.
Damit es diesbezüglich keinen Ärger gibt:
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