Autor Thema: sind felgen gleicher spezifikationen untereinander austauschbar?  (Gelesen 4439 mal)

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scotty

  • Gast
Hallo,
würde gerne wissen ob ich auch felgen eines anderen herstellers die die gleichen abmessungen haben auf meine bar schrauben darf?
momentahn sind in der zulassungsbescheinignung teil 1 (ehemals fahrzeugschein)  225/40 R16 7,5x16 H2 ET30 ;Herst. atev eingetragen und die gleichen felgen nochmal mit 205/45 bereifung.
jeweils mit vorgegebenen reifen typen. Ist es überhaupt noch richtig das man nur reifen von speziellen herstellern auf den felgen fahren darf, oder zählen nur noch die maße?

Mfg Sebi
 

Benster

  • Gast
Re: sind felgen gleicher spezifikationen untereinander austauschbar?
« Antwort #1 am: 04. Januar 2008, 17:38:48 »
Also dürfen tust dus schon. Der Lochkreis muss halt passen. Allerdings kann es sein, dass du eine Einzelabnahme beim TÜV machen musst, falls keine ABE vorliegt.

rotesboot

  • Gast
Re: sind felgen gleicher spezifikationen untereinander austauschbar?
« Antwort #2 am: 04. Januar 2008, 17:42:37 »
Zitat
würde gerne wissen ob ich auch felgen eines anderen herstellers die die gleichen abmessungen haben auf meine bar schrauben darf?
Darf man nicht.
Die Felgen brauchen eine Freigabe, Betrieserlaubnis oder Gutachten für den jeweligen Fahrzeugtyp, sonst darf man sie selbst mit identischen Maßen nicht draufmachen.

Zitat
momentahn sind in der zulassungsbescheinignung teil 1 (ehemals fahrzeugschein)  225/40 R16 7,5x16 H2 ET30 ;Herst. atev eingetragen und die gleichen felgen nochmal mit 205/45 bereifung.
jeweils mit vorgegebenen reifen typen. Ist es überhaupt noch richtig das man nur reifen von speziellen herstellern auf den felgen fahren darf, oder zählen nur noch die maße?
Wenn Herstellernamen bei der Felge stehen, gelten sie.
Wenn Hersteller- oder Typnamen bei den Reifen stehen, sind sie nach einer EU-Richtlinie ungültig.
Allerdings kann im Fall der Fälle die Versicherung den Schutz verweigern, wenn andere als die in den Papieren vorgegebenen Reifen aufgezogen waren.
Das geht mittlerweile so weit, daß beispielsweise beim Porsche Carrera bestimmte Reifentypen in der Betriebsanleitung stehen und Versicherungen nur zahlen, wenn auch diese aufgezogen sind.

scotty

  • Gast
Re: sind felgen gleicher spezifikationen untereinander austauschbar?
« Antwort #3 am: 04. Januar 2008, 18:44:36 »
also grundsätzlich wenn ich ne felge finde die die gleichen maße hatt wie die eingetragene und diese felgen eine ABE hat, wo die barchetta aufgeführt ist kann ich sie ohne weitere eintragungen vom TÜV fahren.

richtig?


Benster

  • Gast
Re: sind felgen gleicher spezifikationen untereinander austauschbar?
« Antwort #4 am: 04. Januar 2008, 18:55:08 »
Die Maße sind völlig wurscht. Wenn die Felge eine ABE für die Barchetta hat, steht ja in der ABE auch drin mit welcher Reifengröße die ABE gilt. Obs nun eine 15 Zoll Felge oder 17 Zoll Felge ist, ist ja wurscht. ABE ist ABE - dann passts auch.

Offline diavoletto

Re: sind felgen gleicher spezifikationen untereinander austauschbar?
« Antwort #5 am: 04. Januar 2008, 21:32:03 »
Obs nun eine 15 Zoll Felge oder 17 Zoll Felge ist, ist ja wurscht. ABE ist ABE - dann passts auch.
Ist es nach dem was ich gelernt habe eben nicht. Eine ABE gilt für eine bestimmte Felge eines bestimmten Herstellers einer bestimmten Größe. Es können jedoch mehrere Größen in einer ABE abgehandelt werden. Praktisch ist wenn die Prüfnummer auf der Felge mit der in der ABE übereinstimmt, da nehmens die Jungs von der Trachtengruppe sehr genau.
Richtig ist, daß eine ABE für eine andere Felge entsprechender Größe die Eintragung beim TÜV einfacher macht (meine alten Rondells hatten eine ABE, für meine Borbets gibts für die b nix, haben aber die gleiche Größe). Aber Abnahme und Eintragung muß sein wenn keine ABE vorhanden ist - egal welche Größe!
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Offline PizzaExpress

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Re: sind felgen gleicher spezifikationen untereinander austauschbar?
« Antwort #6 am: 04. Januar 2008, 22:03:13 »
Halt, machen wir es mal ganz genau. Es gibt vier Arten von TÜV-Gutachten:

Fahrzeug Betriebserlaubnis
Haben alle Teile, die Original vom Hersteller, zu diesem Fahrzeug angeboten werden.

Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
Sind grundsätzlich eintragungsfrei, da es sich in der Regel um Felgen handelt, die in den Abmessungen dem Originalrädern identisch sind, und demnach auch garantiert passen.
Gleiches gilt übrigens auch für  die EG-Betriebserlaubnis, die gilt jedoch Europaweit.

TÜV Teilegutachten
Ein TÜV Teilegutachten ist die häufigste Form der Genehmigung bei Tuning-Teilen. Das Teilegutachten enthält genaue Anweisungen und Auflagen. Um zu vermeiden, daß Tuning Teile falsch angebracht oder Modifikationen falsch durchgeführt werden, muß das Fahrzeug nach dem Umbau einem TÜV Prüfer vorgeführt werden.

Einzelabnahme
Falls weder eine ABE noch ein Teilegutachten vorhanden ist, kann nur noch per Einzelabnahme genehmigt werden.
Eine Einzelabnahme kann nur ein TÜV Prüfer mit besonderer Genehmigung durchführen. Dies ist daher meißt nur in zentralen TÜV Prüfstellen und nicht bei einem Werkstatt TÜV möglich.

Wenn Felgen in einer bestimmten Dimension also eine ABE haben, braucht man nur die ABE mitzuführen.
Es können jedoch in einem Gutachten, einmal die Felgen in, sagen wir mal 15 Zoll mit ABE freigegeben sein, und in 16 Zoll als Teilegutachten mit Auflagen.


« Letzte Änderung: 04. Januar 2008, 22:13:59 von PizzaExpress »
Wer Stuss postet oder geposteten Stuss quotet oder sich geposteten oder gequoteten Stuss beschafft, um es in Verkehr zu bringen, wird mit mindestens 300 Seiten Stuss-Freds bestraft.

Offline Mille Miglia

Re: sind felgen gleicher spezifikationen untereinander austauschbar?
« Antwort #7 am: 04. Januar 2008, 23:38:44 »
Zitat
würde gerne wissen ob ich auch felgen eines anderen herstellers die die gleichen abmessungen haben auf meine bar schrauben darf?
Darf man nicht.
Die Felgen brauchen eine Freigabe, Betrieserlaubnis oder Gutachten für den jeweligen Fahrzeugtyp, sonst darf man sie selbst mit identischen Maßen nicht draufmachen.
Richtig!
Es gab mal beim 2er Golf eine GT-Version mit Bremsen vom GTI. Der hatte 14"-Stahlfelgen drauf mit identischen Maßen wie Serienfelgen. Nur die Radschüssel war anders. Effekt bei verwendung von Serienfelgen: Die Bremssättel schliffen an der Felge!
Da staunte sogar der Tüv-Prüfer
Sogar unser Hund ist gechipt!
Bringt aber nix, säuft genausoviel wie vorher und schneller isser auch nicht geworden... :snoopy:

rotesboot

  • Gast
Re: sind felgen gleicher spezifikationen untereinander austauschbar?
« Antwort #8 am: 05. Januar 2008, 13:49:20 »
Zitat
Wenn die Felge eine ABE für die Barchetta hat, steht ja in der ABE auch drin mit welcher Reifengröße die ABE gilt. Obs nun eine 15 Zoll Felge oder 17 Zoll Felge ist, ist ja wurscht. ABE ist ABE - dann passts auch.
Sollte man meinen, ist aber manchmal nicht so.
Ich suchte für meinen Alfa 166 mal Alus für den Winter und wollte dann welche mit ABE haben.
Von Ronal gab es die LZ mit ABE für den 166 3.0 (war wichtig, weil der größere Bremszangen hat als die kleineren Motoren), allerdings stand in der ABE drin, daß die Felge Lochkreis 5 x 98 hatte.
Der 166 war der damals einzige Alfa ohne den "Fiat-Lochkreis" 5 x 98, sondern mit 5 x 108. Nachfrage bei Ronal ergab, daß die Felge tatsächlich den 98er Lochkreis hatte und damit eine ABE für ein Teil existierte, da man gar nicht hätte montieren können, während die passende Felge mit 108er Lochkreis keine Freigabe für den 166 hatte.
Was das über die Qualität der Betriebserlaubnisse aussagt, kann sich jeder selber ausrechnen.

Offline Guido R.

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Re: sind felgen gleicher spezifikationen untereinander austauschbar?
« Antwort #9 am: 05. Januar 2008, 21:49:20 »
Also hat das Auto mit den montierten Felgen nie einen (TÜV-)Prüfer gesehen...

Da kommt man ins Grübeln, wie manche Gutachten entstehen... :gruebel:
Schönen Gruß vom Hanauerland, Guido (b-sitzer seit ´96)