Halt, machen wir es mal ganz genau. Es gibt vier Arten von TÜV-Gutachten:
Fahrzeug Betriebserlaubnis
Haben alle Teile, die Original vom Hersteller, zu diesem Fahrzeug angeboten werden.
Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
Sind grundsätzlich eintragungsfrei, da es sich in der Regel um Felgen handelt, die in den Abmessungen dem Originalrädern identisch sind, und demnach auch garantiert passen.
Gleiches gilt übrigens auch für die EG-Betriebserlaubnis, die gilt jedoch Europaweit.
TÜV Teilegutachten
Ein TÜV Teilegutachten ist die häufigste Form der Genehmigung bei Tuning-Teilen. Das Teilegutachten enthält genaue Anweisungen und Auflagen. Um zu vermeiden, daß Tuning Teile falsch angebracht oder Modifikationen falsch durchgeführt werden, muß das Fahrzeug nach dem Umbau einem TÜV Prüfer vorgeführt werden.
Einzelabnahme
Falls weder eine ABE noch ein Teilegutachten vorhanden ist, kann nur noch per Einzelabnahme genehmigt werden.
Eine Einzelabnahme kann nur ein TÜV Prüfer mit besonderer Genehmigung durchführen. Dies ist daher meißt nur in zentralen TÜV Prüfstellen und nicht bei einem Werkstatt TÜV möglich.
Wenn Felgen in einer bestimmten Dimension also eine ABE haben, braucht man nur die ABE mitzuführen.
Es können jedoch in einem Gutachten, einmal die Felgen in, sagen wir mal 15 Zoll mit ABE freigegeben sein, und in 16 Zoll als Teilegutachten mit Auflagen.