Entgegen rb´s Meinung, denke ich, dass der Dekra-Mann die STVO nicht nur lesen, sondern auch verstehen kann!
Es ist ja nicht so, dass es verboten sei, dass der Raddurchmesser größer werden darf, sondern einzig dass das Tacho nicht weniger anzeigen darf, als man fährt.
Eintragungstechnisch sieht das so aus, dass man bei größerem Durchmesser ein Tacho-Test durchführen muss, mit dem man nachweist, dass der Tacho mehr anzeigt als gefahren wird. Mit diesem Prüfergebnis steht der Eintragung nichts mehr im Wege.
Wie Michi schon geschrieben hat, alle Tachos gehen vor! In der Regel auch deutlich mehr als 3%. Wenn der Dekra in DD, aus der Erfahrung heraus, 1% Abrollumfangsabweichung (ergibt bei der b 1.39% Tachoabweichung) pauschal ohne Test freigibt, dann zeugt das nicht unbedingt von Unwissenheit, wie rb es vermutet, sonder eher vom Gegenteil!
Ich hätte vorher nicht gedacht, dass die Prüforganisationen so "flexibel" sein können, aber siehe da, auch dass ändert sich!
Wie die Lage nun bei einer anderen Prüforganisation gehandhabt wird, steht auf einem anderen Blatt, aber in Dresden, klappt es ganz offensichtlich, also was soll dann noch die Diskussion!
Im Übrigen: Dass es offensichtlich keine Einzelmeinung, eines Prüfers ist, zeigt doch schon der Eintrag vom Spiderpete auf der ersten Seite, der diese Dimension ohne Tachoangleichung eingetragen bekommen hat (TÜV-Rheinland)!