Denkfehler nicht, aber wohl Verständnisprobleme...
Der Wunsch des Gesetzgebers ist bislang eindeutig. Alle Teile der Anlage müssen sowohl einzeln als auch in ihrem Zusammenspiel als Ganzes typisiert sein. Das betrifft sowohl die Produktion der Einzelteile als auch den Zusammenbau als Anlage.
In Deiner Aufzählung fehlen noch Scheinwerferreflektor und Streuscheibe als ebenfalls genemigungspflichtige Teile, m.E. der Knackpunkt schlechthin.
Abnahmefähig sind somit bisher nur Komplettsysteme, beim denen der Hersteller oder Anbieter wiederum die Typisierung der Einzelteile nachweisen muss.
Es wäre also möglich, die komplette Anlage beispielsweise eines BMW Schiessmichtod samt Scheinwerfern, Regulierung, Reinigung und Lampen in die b. Front einzulassen...sieht bestimmt, ääh, anders aus...