Gibt es da bei Fiat noch eine Art Kulanz für die Reparatur
Du schreibst "neue Barchetta" gekauft, also sollte sie noch Garantie haben
Wann lernt Ihr, diese Sachen auseinanderzuhalten?
Gewährleistung ist was ganz anderes als eine Garantie und Kulanz ist wieder was anderes.
Auf das erste hat man einen juristischen Anspruch und die beiden anderen Sachen sind rein freiwillig.
Grundsätzlich mal hat man beim Erwerb einer "neuen" (=gebrauchten) barchetta immer einen Gewährleistungsanspruch gegen den Verkäufer. Ist der Verkäufer eine Privatperson, kann (muß aber nicht) er diesen Gewährleistungsanspruch im Kaufvertrag ausschließen. Tut er das nicht, hat man als Käufer dieselben Rechte wie bei einem gewerblichen Verkäufer. Letzterer kann den Gewährleistungsanspruch nicht ausschließen.
Also ist die erste Frage: stammt die barchetta von einem privaten oder einem gewerblichen Händler? Steht der Schaden im Kaufvertrag als bekannter Mangel? Wenn nicht, muß der gewerbliche Verkäufer den Defekt reparieren, aus, Ende, fertig.
Wenn dem so ist: schnellstmöglich den Mangel
schriftlich rügen (schriftlich heißt in diesem Fall per Einschreiben mit Rückschein) und unter Setzung einer angemessenen Frist (14 Tage) zur Beseitigung des Mangels auffordern. Die Kiste
nicht in eine Werkstatt bringen - der Verkäufer hat das Entscheidungsrecht,
wo der Mangel behoben wird, solange es fachgerecht geschieht.
Im Übrigen hat man auch bei privaten Verkäufern gute Karten, wenn man nachweisen kann, daß der Mangel dem Verkäufer bekannt war. Ein Bekannter hat einen Alfa Spider 3.0 gekauft. An dem ließen sich die Ventile nicht mehr einstellen, weil was kaputt war. Die Werkstatt meinte dazu "haben wir dem Vorbesitzer schon mehrfach gesagt. Der hat deswegen das Auto verkauft, weil ihm das zu teuer war." Da durfte der Vorbesitzer die 4.000 EUR für die Reparatur übernehmen, weil er den Mangel arglistig verschwiegen hat.