Mille, fängst du jetzt auch an....
Wie ich auch schon bemerkt habe, hat Snowman Recht, dass Gebrauchtwagen-Garantien nicht alles übernehmen, aber bei einem Gebrauchtwagenkauf von einem Händler hat der Gesetzgeber seit 2002 eine Sachmangelhaftung festgeschrieben (siehe z.B.
ADAC)
Diese gilt ganz gleich, ob eine Garantie vorhanden ist, oder nicht!
Im ersten halben Jahr, haftet der Händler, ohne wenn und aber und vor allem ohne Abzüge, für alle Teile, sofern es kein normaler Verschleiß ist. Da kann sich der Händler nur rauswinden, wenn dieser nachweisen kann, dass der Mangel vorher nicht vorlag. Im zweiten Halbjahr gilt zwar immer noch die Sachmangelhaftung, jedoch liegt die Beweislast dann beim Käufer.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Händler bei einem Pleuelschaden nachweisen kann, dass der Pleuel keine Haarrisse hatte.
Die Garantie (eigentlich nur eine Versicherung) braucht für den Schaden überhaupt nicht aufkommen, daher sind die eventuellen Selbstbeteiligungen vollkommen uninteressant.
Der Händler haftet ohne Abzüge! Es kann dem Kunden egal sein, ob der Händler den Schaden über die Garantie abwickelt, solange die Selbstbeteiligung vom Händler übernommen wird.
Bei meinem Alfa hatte ich ein ähnliches Problem.
Nach dem Kauf tauchten plötzlich Ölflecken unter meinem Parkplatz auf. Da wurden die verschiedensten Sachen ausgetauscht. Die Jungs habe insgesamt viermal das Getriebe aus- und wieder eingebaut. Zuletzt stand der Wagen 3,5 Wochen in der Werke, bis sie gemerkt haben, dass eine Dichtung eines Deckels zwischen Motor und Getriebe undicht war. Mir war es egal, da ich einen adäquaten Leihwagen gestellt bekommen habe.
Das alles hätte die Garantie auch nicht übernommen, dennoch habe ich 0 Cent bezahlen müssen.