Autor Thema: Kapilarer Motorschaden  (Gelesen 13372 mal)

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Offline PizzaExpress

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Kapilarer Motorschaden
« Antwort #10 am: 20. Februar 2007, 01:36:20 »
Mille, fängst du jetzt auch an....

Wie ich auch schon bemerkt habe, hat Snowman Recht, dass Gebrauchtwagen-Garantien nicht alles übernehmen, aber bei einem Gebrauchtwagenkauf von einem Händler hat der Gesetzgeber seit 2002 eine Sachmangelhaftung festgeschrieben (siehe z.B. ADAC)
Diese gilt ganz gleich, ob eine Garantie vorhanden ist, oder nicht!

Im ersten halben Jahr, haftet der Händler, ohne wenn und aber und vor allem ohne Abzüge, für alle Teile, sofern es kein normaler Verschleiß ist. Da kann sich der Händler nur rauswinden, wenn dieser nachweisen kann, dass der Mangel vorher nicht vorlag. Im zweiten Halbjahr gilt zwar immer noch die Sachmangelhaftung, jedoch liegt die Beweislast dann beim Käufer.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Händler bei einem Pleuelschaden nachweisen kann, dass der Pleuel keine Haarrisse hatte.

Die Garantie (eigentlich nur eine Versicherung) braucht für den Schaden überhaupt nicht aufkommen, daher sind die eventuellen Selbstbeteiligungen vollkommen uninteressant.
Der Händler haftet ohne Abzüge!
Es kann dem Kunden egal sein, ob der Händler den Schaden über die Garantie abwickelt, solange die Selbstbeteiligung vom Händler übernommen wird.

Bei meinem Alfa hatte ich ein ähnliches Problem.
Nach dem Kauf tauchten plötzlich Ölflecken unter meinem Parkplatz auf. Da wurden die verschiedensten Sachen ausgetauscht. Die Jungs habe insgesamt viermal das Getriebe aus- und wieder eingebaut. Zuletzt stand der Wagen 3,5 Wochen in der Werke, bis sie gemerkt haben, dass eine Dichtung eines Deckels zwischen Motor und Getriebe undicht war. Mir war es egal, da ich einen adäquaten Leihwagen gestellt bekommen habe.
Das alles hätte die Garantie auch nicht übernommen, dennoch habe ich 0 Cent bezahlen müssen.
Wer Stuss postet oder geposteten Stuss quotet oder sich geposteten oder gequoteten Stuss beschafft, um es in Verkehr zu bringen, wird mit mindestens 300 Seiten Stuss-Freds bestraft.

Offline das Boot

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Kapilarer Motorschaden
« Antwort #11 am: 20. Februar 2007, 06:44:51 »
Hi :D na erstmal herzliches Beileid :cry:
Die Gebrauchtwagengarantie schließt normalerweise alles mit ein! Auch einen Motorschaden! Der Verkäufer wird, wenn nicht seriös ist, erstmal alles abwiegeln und Dir vieleicht einreden, daß den Schaden durch unsachgemäßen Gebrauch verursacht hast, poch aber unbedingt auf Dein Recht! Den PS hättest Du ja übrigens ohnehin reklamieren können! Ist ja auch Bestandteil der Garantie! Unbedingt das Kleingedruckte im Vetrag lesen! Ist eine KM-Begrenzung angegeben? Ausschluß der Gewährleistung und Kostenübernahmen für Teile und Reparaturen. Ist in der Regel alles im Vertrag enthalten. Geh aber davon aus, wenn Du eine extra Garantie dazugekauft hast, daß der Schaden übernommen wird! Bei einer normalen Gebrauchtwagengarantie ist es bei solchen Schäden zwar immer ein Kampf aber die müssen Dir das Gegenteil erstmal beweisen! Vorallem ist es ja so, daß Du den Wagen noch nicht lange hast und Du ja in die Maschine ned gucken kannst, wie die von innen aussieht, bzw. wie der Vorbesitzer damit umgegangen ist.
Bin ja echt gespannt. Der Vetrag sagt aber ned, daß Du jetzt unbedingt eine neue Maschine bekommen mußt! Sie können Dir auch eine gleichwertige gebrauchte Maschine einbauen. Verlange aber dafür unbedingt eine Verlängerung des Vetrages!
Alles Gute und nette Grüße
Klaus
Hallö zusammen:-)) Komme aus dem Bayerischen Wald und bin auch ein Barchettafahrer seit es eben dieses geile Auto gibt:-)) na suche natürlich auch nette Kontakte zu Gleichgesinnten und freu mich natürlich auch auf Fragen und Nachrichten:-))

nerobarca

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Re: Kapilarer Motorschaden
« Antwort #12 am: 20. Februar 2007, 08:33:11 »
Zitat von: "barchettacruiser"
Hallo liebe B. Fans,
gestern bin ich wie gewohnt zur Arbeit gefahren und beim schalten vom 2 in den 3 Gang machte es einmal nur Peng und krachzz und alles war tot..

Wieviel km hat der Wagen gelaufen, wieviel davon seit Kauf durch Dich? Welches Baujahr?

Sofern Du nicht auf den Wagen angewiesen bist lehn Dich entspannt zurück und lass die Jungs werkeln.  8)

Offline Mille Miglia

Kapilarer Motorschaden
« Antwort #13 am: 20. Februar 2007, 10:42:02 »
Zitat von: "PizzaExpress"
Mille, fängst du jetzt auch an....

Im ersten halben Jahr, haftet der Händler, ohne wenn und aber und vor allem ohne Abzüge, für alle Teile, sofern es kein normaler Verschleiß ist. Da kann sich der Händler nur rauswinden, wenn dieser nachweisen kann, dass der Mangel vorher nicht vorlag...
Der Händler haftet ohne Abzüge!


Ich wünsche barchettacruiser, dass sein Fall so günstig ausgeht wie du hier schreibst.

Es gibt aber noch andere Möglichkeiten, bei denen er nicht so gut wegkommt:
Da der Schaden schon nach 5 Monaten auftrat, muss der Käufer keinen konkreten Beweis vorlegen.

Der Käufer hat Anspruch auf Nacherfüllung. Diesen Anspruch kann der Verkäufer allerdings verweigern, wenn dies nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. (z.B. Kosten eines neuen Motors in Bezug zum Gebrauchtwagenwert)
Er muss nicht zwingend einen neuen Motor einbauen, ein Gebrauchter mit ähnlicher Laufleistung tuts auch.

Bei Ablehnung der Nacherfüllung oder nach zwei erfolglosen Reparaturversuchen hat der Käufer das Recht, den Kaufvertrag rückgängig zu machen. Dann allerdings hat der Verkäufer wiederum das Recht, einen Abzug für bisher genutzte Leistungen (Gerbrauchsvorteil) zu erheben.
Das wird branchenüblich so geregelt:


Bruttoverkaufspreis x gefahrene Kilometer
-----------------------------------------------------  = Gebrauchsvorteil
      erwartete Gesamtfahrleistung


Die vielen Fälle, die zum Thema Sachmängelhaftung gerichtlich geklärt werden müssen, zeigen, dass man sich als Käufer nicht unbedingt entspannt zurücklehnen kann.
Sogar unser Hund ist gechipt!
Bringt aber nix, säuft genausoviel wie vorher und schneller isser auch nicht geworden... :snoopy:

Offline PizzaExpress

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Kapilarer Motorschaden
« Antwort #14 am: 20. Februar 2007, 11:45:25 »
Sicherlich kann es Probleme beim durchsetzten seines Rechtes geben. Ob es jedoch rechtens ist, ein gebrauchten Motor einzubauen, weiß ich nicht. Dennoch sollte er diesen auch kostenfrei bekommen.
Ich denke, in so einem Fall ist es auch entscheidend, ob man den Wagen bei einem seriösen Vertragshändler gekauft hat, oder bei Yilmatz, Igor oder wem auch immer die ehemalige Tankstelle gehört.
Wichtig ist, dass man sich nicht mit der Garantie und ihren Bedingungen abspeisen lässt.
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Offline Mille Miglia

Kapilarer Motorschaden
« Antwort #15 am: 20. Februar 2007, 12:09:59 »
Zitat von: "PizzaExpress"
Ob es jedoch rechtens ist, ein gebrauchten Motor einzubauen, weiß ich nicht. Dennoch sollte er diesen auch kostenfrei bekommen.

Ja, das ist rechtens. Und bei Schäden an älteren Gebrauchtwagen auch gängige Praxis, egal ob bei Yilmaz oder Autohaus Blitzeblank  :lol:


Ich will damit ja auch nur sagen, dass man aufpassen muss. Die gängige Praxis bei solchen Fällen ist leider nicht sehr Kundenfreundlich und sehr oft geht die Sache vor Gericht.

...besonders, wenn der Kunde solche Sprüche loslässt wie
Zitat
...ich zahl nicht 1cent!!



Also möglichst alle Vereinbarungen mit der Werkstatt schriftlich machen. Und falls es soweit kommt: ein unabhängiger Gutachter sieht manche Dinge anders als der "firmeneigene"  :wink:
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Leto

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Kapilarer Motorschaden
« Antwort #16 am: 20. Februar 2007, 12:45:43 »
Habe auch Probleme mit meinem Auto anfangs gehabt weil Händler nichts investieren wollte. Aber da du ja das Fahrzeug vom Händler gekauft hast, hast du 6 Monate Garantie automatisch. Damit muss dir der Händler einen einen Motor einbauen und alles auf seine Kosten, wenn du jetzt über 6 Monate darüber liegst, liegt die Beweislast bei dir, aber das macht nur Stress und Gericht. Weil du ja die Gebrauchtwagengarantie hast, wird die für den Schaden aufkommen. Aber du musst dich sicherlich an den Materialkosten beteiligen, da du sicherlich schon 50tkm runter hast. Ist ein Staffelsystem. Lohnkosten werden zu 100% übernommen, aber steht alles in deiner Vers. Police.

Viel Glück  :!:

Offline das Boot

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Kapilarer Motorschaden
« Antwort #17 am: 20. Februar 2007, 15:19:50 »
...ja stimmt so und laß uns es unbedingt wissen was nun der Händler spricht. Wie ich schon gesagt hab, besteht auf alle Fälle Garantie? Eigenleistung kann sein, muß aber nicht und ist von den Vertragsbedingungen abhängig. Genauso ist es neues Recht der Händler, bei Gebrauchtwagen einen gebrauchten Motor, bzw. eine Reparatur je nach Kosten vorzunehmen. Gleiches gilt für Anbauteile wie Lima oder Anlasser usw.! Jetzt dürfen auch gebrauchte Teile verbaut werden und die stammen ja meißt von anderen Teilehändlern, die ihrer Seits sowieso auch eine Garantie auf diese Teile geben. Also wenn Du eine Gebrauchtwagengarantie dazu erworben hast beim Kauf, mußt Dir keine Sorgen machen! Das ist dem Händler dann auch egal, weil er die Kosten von der Versicherung bekommt!
Kopf hoch und bald wieder viel Spaß beim Cruisen :lol:
wünscht Dir der Klaus :lol:
Hallö zusammen:-)) Komme aus dem Bayerischen Wald und bin auch ein Barchettafahrer seit es eben dieses geile Auto gibt:-)) na suche natürlich auch nette Kontakte zu Gleichgesinnten und freu mich natürlich auch auf Fragen und Nachrichten:-))

Thom

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Kapilarer Motorschaden
« Antwort #18 am: 20. Februar 2007, 17:35:12 »
Zitat von: "das Boot"

Kopf hoch und bald wieder viel Spaß beim Cruisen :lol:
wünscht Dir der Klaus :lol:


Und dann ganz schnell die Kiste verticken. Wer weiss, was da sonst noch Faul ist.

Offline Edewolf

Nur Mut
« Antwort #19 am: 20. Februar 2007, 18:57:27 »
Versicherung abgeschlossen, dann alles kein Problem, sollte da noch eine Privatrechtschutz existieren sowieso nicht.Könnte sein das es einen Vorschaden gab, zB. neue Zylinderkopf nach Zahnriemenriß,...hier wäre sogar eine Wandlung ratsam, wegen erheblicher Wertminderung.
Nur nicht soviele Erklärungen abgeben.Also nur Mut ... kommt eigentlich sehr sehr selten vor :roll:  :roll: