Oder gibt es in Ösiland auch den TÜV *kopfkratz*
Die Ösis haben ein "Pickerl".
Rückfahrscheinwerfer und Nebelschlußleuchte sind Pflicht.
Es ist doch immer wieder toll, wie eindeutig die StVZO in Deutschland das regelt:
"§52a Rückfahrscheinwerfer
(...)
(2) Kraftfahrzeuge müssen hinten mit einem oder zwei Rückfahrscheinwerfern für weißes Licht ausgerüstet sein. (...)"
"§53d Nebelschlußleuchten
(...)
(2) Mehrspurige Kraftfahrzeuge, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt, und ihre Anhänger müssen hinten mit einer oder zwei, andere Kraftfahrzeuge und Anhänger dürfen hinten mit einer Nebelschlußleuchte ausgerüstet sein.(...)"
Da sich die deutschen Vorschriften dieser Paragraphen aus einer EU-Richtlinie (91/663EWG von 1991) herleiten, gelten diese Regelungeni n allen EU-Mitgliedsstaaten, also auch in k.u.k. Österreich:
"4.4. Rückfahrscheinwerfer
4.4.1. Vorhandensein
Vorgeschriebenfür Kraftfahrzeuge.
Zulässig für Anhänger.
4.4.2. Anzahl
Einer oder zwei.
4.4.3. Anbauschema
Keine besondere Vorschrift."
und
"4.11. Nebelschlußleuchten
4.11.1. Vorhandensein
Vorgeschrieben.
4.11.2. Anzahl
Eine. Eine zweite ist zulässig.
4.11.3. Anbauschema
Keine besondere Vorschrift"