Autor Thema: Nebelschlussl. + Rückfahrscheinw. untereinander austauschbar  (Gelesen 5484 mal)

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Austrian Monti

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Hallo

Sind die beiden o.g. Leuchten untereinander austauschbar; d.h. kann ich einfach eine Nebelschlussleuchte hernehmen und anstelle des Rückfahrscheinwerfers verbauen?

Monti :?:

Offline JP

Nebelschlussl. + Rückfahrscheinw. untereinander austauschbar
« Antwort #1 am: 17. Januar 2007, 13:06:58 »
Dazu müsste man wissen, ob

1. ein Rückfahrscheinwerfer zwingend vorschrift ist
2. du die andere Seite dann auch umbaust, was ich nicht denke, da du sicher beides rot haben willst ;)
3. der Rückfahrscheinwerfer ,sofern er vorhanden sein muss, auf einer bestimmten Seite sein muss.

Kannst du am besten in der TÜV-Verordnung nachlesen.
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Mit den Menschen ist es wie mit den Autos: Laster sind schwer zu bremsen. (Heinz Erhardt)

Offline PizzaExpress

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Nebelschlussl. + Rückfahrscheinw. untereinander austauschbar
« Antwort #2 am: 17. Januar 2007, 13:19:40 »
Zitat von: "JP"
Kannst du am besten in der TÜV-Verordnung nachlesen.

Dem Namen nach ist Austrian Monti ein Ösi, also interessiert er sich nicht wirklich für die TÜV-Verordnungen!
Oder gibt es in Ösiland auch den TÜV *kopfkratz*

Zurück zum Thema:
Die Form ist schon abweichend.
Ich hab es zwar nicht Versucht, aber ich denke das passt auf keinen Fall!
Ist aber recht einfach das 100%ig herauszufinden. Einfach abschrauben und ausprobieren. Der Ein- und Ausbau dauert mit nem Akkuschrauber halb solang wie meine Antwort lesen! ;-)
Wer Stuss postet oder geposteten Stuss quotet oder sich geposteten oder gequoteten Stuss beschafft, um es in Verkehr zu bringen, wird mit mindestens 300 Seiten Stuss-Freds bestraft.

Austrian Monti

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Nebelschlussl. + Rückfahrscheinw. untereinander austauschbar
« Antwort #3 am: 17. Januar 2007, 13:29:21 »
Hallo PizzaExpress
Klar kann man es einfach ausprobieren. Nur nicht dann wenn das Bötchen Winterschlaf in einer Garage hält. Da will es nicht gestört werden.
Denn das Hinfahren, Aufwecken und abschrauben dauert dann doch etwas länger als hier einen Fred zu schreiben.

Zum TÜV: Ich habe nur mal den Gedanken gehabt, die Nebelschlussleuchten und den Rückfahrscheinwerfer auf Bremslichter umzubauen. war nur ein Gedanke.
Den Rückfahrscheinwerfer bringe ich dann anders unter.
Nebelschlussleuchte brauch ich nicht - ich fahr nie im Nebel.

LG Monti

PS: Mit Ausdrücken wie Ösi aufpassen denn sonst könnte ich ja auch den Ausdruck Dösi gebrauchten, und das ...... :D

rotesboot

  • Gast
Nebelschlussl. + Rückfahrscheinw. untereinander austauschbar
« Antwort #4 am: 17. Januar 2007, 13:29:51 »
Zitat
Oder gibt es in Ösiland auch den TÜV *kopfkratz*

Die Ösis haben ein "Pickerl".

Rückfahrscheinwerfer und Nebelschlußleuchte sind Pflicht.

Es ist doch immer wieder toll, wie eindeutig die StVZO in Deutschland das regelt:
"§52a Rückfahrscheinwerfer
(...)
 (2) Kraftfahrzeuge müssen hinten mit einem oder zwei Rückfahrscheinwerfern für weißes Licht ausgerüstet sein. (...)"

"§53d Nebelschlußleuchten
(...)
 (2) Mehrspurige Kraftfahrzeuge, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt, und ihre Anhänger müssen hinten mit einer oder zwei, andere Kraftfahrzeuge und Anhänger dürfen hinten mit einer Nebelschlußleuchte ausgerüstet sein.(...)"

Da sich die deutschen Vorschriften dieser Paragraphen aus einer EU-Richtlinie (91/663EWG von 1991) herleiten, gelten diese Regelungeni n allen EU-Mitgliedsstaaten, also auch in k.u.k. Österreich:

"4.4. Rückfahrscheinwerfer
4.4.1. Vorhandensein
Vorgeschriebenfür Kraftfahrzeuge.
Zulässig für Anhänger.
4.4.2. Anzahl
Einer oder zwei.
4.4.3. Anbauschema
Keine besondere Vorschrift."

und

"4.11. Nebelschlußleuchten
4.11.1. Vorhandensein
Vorgeschrieben.
4.11.2. Anzahl
Eine. Eine zweite ist zulässig.
4.11.3. Anbauschema
Keine besondere Vorschrift"

snowman

  • Gast
Nebelschlussl. + Rückfahrscheinw. untereinander austauschbar
« Antwort #5 am: 17. Januar 2007, 17:27:09 »
@rotesboot
Sicherlich fehlt da aber noch was in Deinen Zitaten, für heute aktuelle Autos mag das ja stimmen, aber ich kann mich dran erinnern dass der FIAT 500 meines Opas weder Rückfahrschinwerfer noch Nebelschlussleuchte hatte.

Man mag es kaum glauben, aber es gab ja mal sogar Autos ohne Sicherheitsgurte.

Soll natürlich nicht heissen dass man etwas einfach ausbauen darf, wahrscheinlich gibts schon Ärger wenn einem Korintenkacker auffällt dass man den Pickeldeckel gegen einen normalen ausgetauscht hat.

Offline JP

Nebelschlussl. + Rückfahrscheinw. untereinander austauschbar
« Antwort #6 am: 17. Januar 2007, 23:09:40 »
Zitat
Oder gibt es in Ösiland auch den TÜV *kopfkratz*


Davon bin ich einfach mal ausgegangen, weil auf dem gutachten von meinem Green-filter "TÜV-Austria" steht ;)

Zitat
Es ist doch immer wieder toll, wie eindeutig die StVZO in Deutschland das regelt:
"§52a Rückfahrscheinwerfer
(...)
(2) Kraftfahrzeuge müssen hinten mit einem oder zwei Rückfahrscheinwerfern für weißes Licht ausgerüstet sein. (...)"


Und genau das war meine Vermutung.... Danke fürs recherchieren rotesboot. [/code]
Frauen tun für ihr Äußeres Dinge, für die jeder Gebrauchtwagenhändler ins Gefängnis kommt.  (Nick Nolte)

Mit den Menschen ist es wie mit den Autos: Laster sind schwer zu bremsen. (Heinz Erhardt)

Benster

  • Gast
Nebelschlussl. + Rückfahrscheinw. untereinander austauschbar
« Antwort #7 am: 17. Januar 2007, 23:24:38 »
Die Vorschriften der STVO gelten immer für aktuell gebaute Fahrzeuge. Was damals noch gedulded wurde, wird bei neuen Autos allerdings nicht mehr geduldet. Es ist also nicht erlaubt Fahrzeuge, die bereits eine Nebelschlussleuchte haben oder einen Rückfahrscheinwerfer zurückzurüsten. Solche Fahrzeuge würden heute in Deutschland auch keine Neuzulassung mehr bekommen. Außerdem halte ich die Nebelschlussleuchte für ein sicherheitsrelevantes Teil, auch der Rückfahrscheinwerfer ist keine dumme Idee, weil man erstens mehr nach hinten sieht bei Nacht und zweitens jeder von hinten kommende sofort weiß, dass man zurück fährt.

@Monti: Wie alt bist du eigentlich? Irgendwie kommst du jedesmal mit diesen "Kinderfasching"-Tuningideen....sorry, aber da musste ich mich jetzt mal outen  8) Vielleicht liegts ja einfach daran, dass ich Bayer bin....

Sorry...ich kann nicht anders. Beim Thema Bar reagier ich einfach emotional.
Ignoriers einfach.

Redfreddy

  • Gast
Nebelschlussl. + Rückfahrscheinw. untereinander austauschbar
« Antwort #8 am: 18. Januar 2007, 07:46:45 »
STVO-Strassenverkehrsordnung. :twisted:
STVZO-Strassenverkehrszulassungsordnung. :zunge:
RFGJF.? :lol: -Redfreddy geht jetzt Frühstücken.

RF

Offline jioti

Nebelschlussl. + Rückfahrscheinw. untereinander austauschbar
« Antwort #9 am: 18. Januar 2007, 08:15:52 »
Zitat
Monti: Wie alt bist du eigentlich? Irgendwie kommst du jedesmal mit diesen "Kinderfasching"-Tuningideen....sorry, aber da musste ich mich jetzt mal outen  Vielleicht liegts ja einfach daran, dass ich Bayer bin....


also tiefer, schöne felgen und andere auspuff finde ich ein muss. alles andere ist golf-gti-klasse. ok, der dezente naxos-spoiler darf auch dran. :wink:
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