Autor Thema: Fenstern vorne getönt!!!  (Gelesen 5557 mal)

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Fenstern vorne getönt!!!
« Antwort #10 am: 15. Januar 2007, 22:19:15 »
Es kommt nicht darauf an wie gut Du bist, wenn Du Dir Scheiben tönen läßt, es kommt darauf an wie gut Du bist, wenn Du das der Rennleitung erklären mußt.  :mrgreen:  :mrgreen:  :mrgreen:
Gruß
Heiko

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italobum

  • Gast
Fenstern vorne getönt!!!
« Antwort #11 am: 15. Januar 2007, 22:33:54 »
naja das hat die rennleitung zu meinem kumpel gesagt das geht und auch erlaubt ist.
würde es ja nicht reinschreiben wenn sie es nicht gesagt hätten.

Benster

  • Gast
Fenstern vorne getönt!!!
« Antwort #12 am: 15. Januar 2007, 23:21:53 »
@barchettapower:

Ok, du bist noch recht jung und wild, aber bist du mal in einem Auto mit getönten Scheiben gesessen und dann bei Nacht gefahren? Dann würdest du merken, dass man viel weniger sieht. Bei der Frontscheibe wäre das schlichtweg grob fahrlässig, wenn man sowas erlauben würde nur weils "cool" aussieht. Sogar bei Tag sieht man schon deutlich weniger und das Fahren wäre viel anstrengender. Wenn ich solche oder ähnliche Tunigmaßnahmen sehe ("seltsamerweise" meist an ansich schon hässlichen Kleinstwagen)  erinnert mich das irgendwie an einen Frosch mit Lippenstift - schaut einfach billig aus - kein Vergleich zur Prinzessin :mrgreen:

Um den Effekt bei Nacht zu haben, kannst du ja einfach mal statt den normalen Scheinwerfern nur die Nebelscheinwerfer über Land anmanchen....

snowman

  • Gast
Fenstern vorne getönt!!!
« Antwort #13 am: 16. Januar 2007, 00:12:31 »
Hmh,

also hier fahren sehr viele Amis herum, und die dürfen das scheinbar. Aber von denen sah ich auch mal einen mit blauen oder grünen Blinkern.

Machen würde ich es selber allerdings auch an keinem meiner Autos mehr. Denn ich hatte das an meinen beiden Asconas, und nachts war damit schon schlecht rückwärts zu fahren.  Allerhöchstens noch sowas wie diese Chromalux Folie, die ich in meinem T 16 hatte. Hatte von innen nach aussen keinen Unterschied gemacht, aber von aussen nach innen sah es je nach Blickwinkel / Lichteinfall verchromt aus.

KBE

  • Gast
Fenstern vorne getönt!!!
« Antwort #14 am: 16. Januar 2007, 00:30:06 »
Warum die Diskussion? Ein echter Spiderfahrer hat beide Scheiben untern und das Verdeck im Kasten! :lol:

El Raider

  • Gast
Fenstern vorne getönt!!!
« Antwort #15 am: 16. Januar 2007, 00:41:25 »
Aber es gibt doch Folie für die Seitenscheiben die nicht tönt sondern ein wenig verspiegelt nach aussen. Glaub von Foliatec. Die ist soweit ich weiss erlaubt, kann auch sein das ich mich irre

nerobarca

  • Gast
Fenstern vorne getönt!!!
« Antwort #16 am: 16. Januar 2007, 08:35:41 »
Zitat von: "KBE"
Warum die Diskussion? Ein echter Spiderfahrer hat beide Scheiben untern und das Verdeck im Kasten! :lol:

Na endlich sagts mal jemand!!

Zitat von: "El Raiser"
Aber es gibt doch Folie für die Seitenscheiben die nicht tönt sondern ein wenig verspiegelt nach aussen. Glaub von Foliatec. Die ist soweit ich weiss erlaubt, kann auch sein das ich mich irre

Siehe weiter oben, Jo hat es bereits geschrieben. Geht höchstens ab der B-Säule. Und die darf jetzt jeder mal suchen....

Offline Mille Miglia

Fenstern vorne getönt!!!
« Antwort #17 am: 16. Januar 2007, 10:23:28 »
Zitat von: "KBE"
Warum die Diskussion? Ein echter Spiderfahrer hat beide Scheiben untern und das Verdeck im Kasten! :lol:


Genau!  :zustimm:

Dazu dann noch ne coole Sonnenbrille.
Die kann man ganz ohne Zwänge durch die Rennleitung so dunkel tönen wie man mag.

Und wenn man der Rennleitung ne besondere Freude machen will, zieht man sich eine dieser bekanten gelben Armbinden an - die mit den 3 Punkten, ihr wisst schon.  8)
Sogar unser Hund ist gechipt!
Bringt aber nix, säuft genausoviel wie vorher und schneller isser auch nicht geworden... :snoopy:

Wutz

  • Gast
Fenstern vorne getönt!!!
« Antwort #18 am: 16. Januar 2007, 20:25:01 »
Zitat von: "jo"
Zitat von: "Wutz"
Hi

....aber die seitenscheiben bis ca. 20 %

....


woher ihr nur immer diese Ausagen habt :cry:

Seitenscheiben darf man nicht bekleben- auch nicht zu 20 %.


gültig für Seitenscheiben !!:

...Für die BRD (Bereich der StVZO) gilt als rechtliche Grundlage die ECE-Regelung 43 (ECE Anhang 3 Punkt 9.1.4.1).

Zulässig, wenn eine Überprüfung ergibt, dass eine Lichtdurchlässigkeit von mind. 70% (Fahrzeugscheibe incl. Autoglasfolie) nicht unterschritten wird.
Eine Einzelüberprüfung für jedes Fahrzeug ist erforderlich (TÜV Abnahme nach § 21 STVZO- vorausgesetzt, daß die TÜV Stelle zertifizierte Lichtmessgeräte hat. Anmerkung: bisher hat keine Prüfstelle entsprechende Messgeräte, die gem ECE R 43 Regelung im geforderten Messtoleranzbereich Glasscheiben in "Einbaulage" am Fahrzeug messen können).

Zur Information: KFZ-serienmäßige Wärmeschutz- (Grün) verglasungen weisen bereits eine Lichtdurchlässigkeit (ohne Autoglasfolie) von 72-75% auf. D.h. getönte Folien sind generell in einer Verwendung auszuschliessen. Es sind ausschliesslich klare, farblose Folien (Sicherheitsfolien) anwendbar.

was heißt, dass die Seitenscheiben bei Colorglas nicht beklebt werden dürfen- alles andere ist faslch :!:


Hi

Leute Leute ...ihr habt alle voll den plan !!!!
Wer schreibt hier was von abkleben...
Man kann definitiv 20 oder sogar 25 % die scheiben tönen.....auch die vorderen seitenscheiben.....

Klar darf man keine folie nehmen...wegen der sicherheit....weil das glas nicht splittern kann....

siehe hier

sonst noch fragen ?

Offline jo

Fenstern vorne getönt!!!
« Antwort #19 am: 16. Januar 2007, 20:50:54 »
Zitat von: "Wutz"
Zitat von: "jo"
Zitat von: "Wutz"
Hi

....aber die seitenscheiben bis ca. 20 %

....


woher ihr nur immer diese Ausagen habt :cry:

Seitenscheiben darf man nicht bekleben- auch nicht zu 20 %.


gültig für Seitenscheiben !!:

...Für die BRD (Bereich der StVZO) gilt als rechtliche Grundlage die ECE-Regelung 43 (ECE Anhang 3 Punkt 9.1.4.1).

Zulässig, wenn eine Überprüfung ergibt, dass eine Lichtdurchlässigkeit von mind. 70% (Fahrzeugscheibe incl. Autoglasfolie) nicht unterschritten wird.
Eine Einzelüberprüfung für jedes Fahrzeug ist erforderlich (TÜV Abnahme nach § 21 STVZO- vorausgesetzt, daß die TÜV Stelle zertifizierte Lichtmessgeräte hat. Anmerkung: bisher hat keine Prüfstelle entsprechende Messgeräte, die gem ECE R 43 Regelung im geforderten Messtoleranzbereich Glasscheiben in "Einbaulage" am Fahrzeug messen können).

Zur Information: KFZ-serienmäßige Wärmeschutz- (Grün) verglasungen weisen bereits eine Lichtdurchlässigkeit (ohne Autoglasfolie) von 72-75% auf. D.h. getönte Folien sind generell in einer Verwendung auszuschliessen. Es sind ausschliesslich klare, farblose Folien (Sicherheitsfolien) anwendbar.

was heißt, dass die Seitenscheiben bei Colorglas nicht beklebt werden dürfen- alles andere ist faslch :!:


Hi

Leute Leute ...ihr habt alle voll den plan !!!!
Wer schreibt hier was von abkleben...
Man kann definitiv 20 oder sogar 25 % die scheiben tönen.....auch die vorderen seitenscheiben.....

Klar darf man keine folie nehmen...wegen der sicherheit....weil das glas nicht splittern kann....

siehe hier

sonst noch fragen ?


Du weißt schon, dass du dir mit dieser Aussage widersprichst....
hättest das oben mal genau gelesen, denn du schreibst ja das gleiche, wie ich!!!
Das Fluten geht auch nur bis zu einer Tönung- Lichtdurchlässigkeit bis zu 70%.
Eine getönte Scheibe hat aber nur noch 70-75%....
und was lernen wir daraus- siehe oben!!
Ich und ein Freund haben mal für Trimeline Folien verbaut und ich denke ich kenn mich daher ein bißchen aus!

Machne hier haben halt nen Plan

 :wink:

und Folie darf man natürlich an den Seitenscheiben verbaun- muß halt nur transparent sein und diese dient als Diebstahlschutz  :!:
schönen Gruß Jo