Autor Thema: vorne 185 hinten 195 erlaubt?  (Gelesen 8389 mal)

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Benster

  • Gast
vorne 185 hinten 195 erlaubt?
« am: 08. Dezember 2006, 11:15:26 »
Es geht hier zwar nicht um mich, sondern um meinen Vater mit seinem Passat, aber das Thema ist ja das gleiche. Ist es erlaubt vorne 185er und hinten 195er zu fahren, wenn beides im Fahrzeugschein eingetragen ist? Er hat sich letzten Winter damals im Urlaub die hinteren Reifen wechseln lassen müssen, da er einen Platten hatte. Dabei wurden hinten leider 195er montiert. Ihm ist das bis heute (TÜV) nicht wirklich aufgefallen. Der TÜV-Prüfer meinte das sei Mischbereifung und so kommt er nicht durch. Stimmt das? Wäre doch totaler Humbug (zumindest im Hinblick auf die Verkehrssicherheit)

Offline jioti

vorne 185 hinten 195 erlaubt?
« Antwort #1 am: 08. Dezember 2006, 11:26:10 »
ich glaube in dem fall ist es nicht erlaubt, wenn es die normale eintragungen ab werk sind.

ich glaube bei anderen autos, welche hinten breitere reifen haben, muss es extra eingetragen werden. hat was mit der felge zu tun, was da drauf darf und gefahren werden darf mit dem auto.
 
bin mir jedoch nicht ganz sicher.
verkaufe domain "barchetta24.de", bei Interesse pn.

Offline Mille Miglia

vorne 185 hinten 195 erlaubt?
« Antwort #2 am: 08. Dezember 2006, 12:11:06 »
Der Tüv-Prüfer hat leider Recht.

Die BE ist gem.§19 Abs.2 Nr.2 erloschen. Es dürfen keine Unterschiedlichen Reifen/Felgengrößen gefahren werden, es sei denn sie sind eingetragen.
Auch wenn sie im Fz.-Schein unter Ziff20 -23 eingetragen sind. Dort steht Ziff.20 vorn Ziff.21 mitte und hinten Ziff.22 oder vorn Ziff.23 mitte und hinten. Hier steht ein oder nicht ein und.



Wenn er allerdings schon die neuen Fahrzeugpapiere besitzt, könnte man drüber streiten.
Denn dort stehen ja nicht mehr alle freigegebenen Rad/Reifen-Kombinationen drin. Auf der neuen Zulassungsbescheinigung Teil I ist auf der Rückseite ein Hinweis zu Feld 15.1 bis 15.3 wie folgt ermerkt:
"Andere als die angegebenen Bereifungen können im Rahmen der gültigen Betriebserlaubnis/EG-Typgenehmigung am Fahrzeug angebracht werden. Ein zusätzliches Gutachten und die Änderung oder die Neuausfertigung der Zulassungsbescheinigung Teil I ist hierfür nicht erforderlich."
 8)
Sogar unser Hund ist gechipt!
Bringt aber nix, säuft genausoviel wie vorher und schneller isser auch nicht geworden... :snoopy:

Offline Mille Miglia

vorne 185 hinten 195 erlaubt?
« Antwort #3 am: 08. Dezember 2006, 12:15:24 »
Eine allgemeine Anmerkung:

Wenn das Fahrzeug ESP hat, sollte man aber bei Mischbereifung aufpassen!
Sind die Reifen im Abrollumfang sehr unterschiedlich, dann kann es zu Fehlfunktionen des ESP führen, da unterschiedliche Raddrehzahlen auftreten. Bei solchen Vorhaben unbedingt die Reifenkombination vom Hersteller freigeben lassen.
Sogar unser Hund ist gechipt!
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Benster

  • Gast
vorne 185 hinten 195 erlaubt?
« Antwort #4 am: 08. Dezember 2006, 12:19:45 »
Ergo: Es ist nicht erlaubt. Der Wagen hat noch kein ESP...
Schade eigentlich. Denn ich glaube fahrtechnisch sollte das nicht allzugroße Auswirkungen haben.

Offline Mille Miglia

vorne 185 hinten 195 erlaubt?
« Antwort #5 am: 08. Dezember 2006, 12:22:51 »
Zitat von: "Benster"
Ergo: Es ist nicht erlaubt. Der Wagen hat noch kein ESP...
Schade eigentlich. Denn ich glaube fahrtechnisch sollte das nicht allzugroße Auswirkungen haben.

Fahrtechnisch sicher nicht. Aber eben rechtlich...  :roll:
Du kennst das ja, für alles und jedes muss gleich ein Gesetz oder eine Richtlinie entwickelt werden.
Sogar unser Hund ist gechipt!
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rotesboot

  • Gast
vorne 185 hinten 195 erlaubt?
« Antwort #6 am: 08. Dezember 2006, 14:27:26 »
Im Typgutachten der barchetta für die Betriebserlaubnis stehen vier jeweils gleiche Reifen zwingend erin.
Es ist nicht erlaubt, auf der barchetta vorn und hinten unterschiedliche Reifen zu fahren.

Offline doc-vinylski

vorne 185 hinten 195 erlaubt?
« Antwort #7 am: 08. Dezember 2006, 14:33:30 »
Zitat von: "rotesboot"
Im Typgutachten der barchetta für die Betriebserlaubnis stehen vier jeweils gleiche Reifen zwingend erin.
Es ist nicht erlaubt, auf der barchetta vorn und hinten unterschiedliche Reifen zu fahren.


Es geht aber um einen Passat  :wink:
孔子说: 谁晚煞车,当然速度比别人快。 (Konfuzius sagt: Wer später bremst, ist länger schnell.)

Hatte mal ne 2000er barchetta Riviera in Stahl Grau

rotesboot

  • Gast
vorne 185 hinten 195 erlaubt?
« Antwort #8 am: 11. Dezember 2006, 09:50:52 »
Zitat
Es geht aber um einen Passat

Umpf.
Auch beim Passat gilt, daß nur erlaubt ist, was in den alten Fahrzeugpapieren paarweise beieinandersteht. Das sind beim Passat garantiert keine Mischbereifungen mit hinten breiteren Reifen als vorne.
Es gibt zwar auch hier immer wieder TÜV-Prüfer, die sich belabern lassen, für sowas eine Plakette zu erteilen. Illegal bleibt es aber dennoch.

Ich habe in grauer vorzeit mal jemand ien Moppet verkauft, bei dem in den Papieren eindeutig die Reifenkombinationen "4.10 vorne und hinten" oder "3.60 vorne und 4.25 hinten" eingetragen waren. Der tolle Hecht hat dann den TÜV-Menschen solange belabert, bis er mit 4.10 vorn und 4.25 hinten die Plakette gekriegt hat - das hat er mir stolz erzählt. Bei der nächsten Verkehrskontrolle ist er dann an einen nicht belaberbaren Polizisten geraten und hat richtig gelatzt.

Benster

  • Gast
vorne 185 hinten 195 erlaubt?
« Antwort #9 am: 11. Dezember 2006, 14:19:44 »
Ihr kennt mich ja....ich bin und bleib ein kleiner Rebell. Ich wäre mit dieser Reifenkombination bedenkenlos rumgefahren und das absolut ohne schlechtes Gewissen. Mein Vater ja auch. 2 Winter sogar - allerdings ohne es zu wissen. So what? Geht jetzt die Welt unter für Korintenkacker? Hoffentlich!
Kann allerdings auch nachvollziehen, warum es so viele Gesetze gibt - Ich denke ich habe den Sinn erfasst. Deshalb handel ich sinngemäß - und nicht immer 100% gesetzeskonform.  :lol: