Die von dir beschriebene rechtliche Situation (25 W und 2000 Lumen) betrifft nach meinen Recherchen, sowohl den Entfall der Scheinwerferreinigungsanlage und der Niveauregulierung.
Gruß
Tourgo910
Das gilt für Neufahrzeuge! Und auch nur für die Typgenehmigung. Nachrüstung geht rechtlich einwandfrei nur bei Modellen, die Xenon als Option haben/hatten.
Die Scheinwerfer der b haben eine E-Typgenehmigung, die alle Anbauteile beinhaltet. Das heißt, daran darf nichts geändert werden. Selbst LED-Standlichter sorgen schon dafür, dass die Typgenehmigung nicht mehr gilt. Wenn man da jetzt Xenon-Nachrüstbrenner einsetzt mag da zwar Licht raus kommen, aber es ist in jedem Fall illegal.
Die Holländer fahren gerne damit herum, dort scheint sich niemand dafür zu interessieren. Hier in D wird es teuer wenn man damit erwischt wird. Ganz teuer, wenn man damit in einen Unfall bei Dunkelheit verwickelt wird.
Wie Reiner schon anfangs hier erwähnte: Relaissatz einbauen und Qualitäts-Halogenleuchtmittel. Das sit ausreichend, wenn der Scheinwerfer sauber ist
(DE-Linse nicht angelaufen?)