Deswegen haben die Pech, die vor 30 Jahren ein Auto gekauft und nicht angemeldet
haben ums für später aufzuheben.
Z.B. ein Manta ohne Erstzulassung vor etwa um 1988 kriegt heute keine Zulassung mehr...
(Kat, LWR, usw...)
Üblicherweise habe ich nach 30 Jahren die Papiere verlegt. Ich kann mich auch gar nicht mehr daran erinnern, wann ich das Auto schon mal zugelassen habe, aber ich habe es bestimmt schon mal zugelassen. Die Zulassungsstelle kann mir da leider auch nicht mehr weiterhelfen, sie speichert die Daten nur für 7 Jahre. Ich lasse also beim Tüv ein Gutachten zur Wiedererlangung der Betriebserlaubnis erstellen.
Nun gibt es eine gesetzliche Regelung, das wenn das Datum der Erstzulassung nicht bekannt ist, als Erstzulassungstermin der 01.07 des Jahres angenommen wird, in dem das Auto gebaut wurde. Mein Manta wird dann wieder zugelassen, als Erstzulassungsdatum steht dann 01.07.1988 in der Papieren. Null Problem