... , dass wenn mir auch superman was von kryptonit erzählt, dann soll er mir bitte auch zeigen wo das steht um es auch zu glauben. die praktische erfahrung ist ja gerade das gegenteil.
Nun ist eine unter falschen Vorraussetzungen abgegebene oder fehlerhafte Begutachtung eines Fahrzeugbauteils durch den österreichischen TÜV kein Kryptonit oder gar von einem anderen Stern.
Der österreichische TÜV soll in der Vergangenheit mehrfach - teilweise ohne richtige oder ausreichende Prüfung am Fahrzeug - Gutachten bzw. ABE erteilt haben, was dann widerrum zu "diplomatischen" Verwicklungen bei deutschen Zulassungsbehörden geführt hat. Aber ich werde mich gerne "schlau" machen. Da fehlt mir als ehem. "Streifenhörnchen" das ganze Hintergundwissen.
Meine Schwerpunkte lagen im Strafrecht und Ausländerrecht.
Zum Thema Umgang mit der Polizei:
Aus meiner Lebens- und Berufserfahrung hat sich ´rauskristalisiert: " immer nett und freundlich sein". Wie man in den Wald hineinruft ....
Mit einem unangepassten Verhalten kann man vielleicht jüngere, unerfahrene Kollegen erschrecken oder verunsichern. Einen "ausgebufften Kollegen" allerdings nicht, der läuft zu Höchstformen auf ....
Selbstverständlich alles im Rahmen der geltenden Gesetze! Ich muss meine Eingriffsmaßnahmen ja auch schriftlich begründen, damit sie vor Gericht standhalten.
Ein 19 Jähriger wollte das auch mal bei mir "versuchen": "Ich will sofort einen Rechtsanwalt sprechen, das dürfen sie nicht!"
"Junge, du hast wohl zuviel Derrick geguckt ... wenn du hier auf der Dienststelle mit ´ner Acht (Handschelle) an der Heizung sitzt, hat das seinen Grund, und du kannst mich ganz freundlich mal fragen, ob du mal Pipi machen darfst!"
Beim Haftrichter und nachdem seine Wohnung auf Links gedreht wurde gab´s Tränen. Er hatte gedacht, er war schlau ... wir waren schlauer!
Bezüglich der Flucht auf´s Grundstück:
Das OWiG hat im übrigen die gleichen Befugissse wie die StPO! Natürlich unter Abwägung der Grundsätze der Verhältnismäßigkeit.
Wenn ich den Verdacht einer Straftat oder einer erheblichen OWi habe, dann komme ich ins Haus (zur Not mit dem Schlüsseldienst) und auch ohne richterliche Anordnung (Gefahr im Verzuge/ die Einholung einer richterlichen Entscheidung gefährdet den Erfolg der polizeilichen Maßnahme).
Also, immer schön nett und freundlich sein, das erleichtert das Leben in vielen Dingen, nicht nur im Umgang mit der Polizei. Das sind auch nur Menschen, sie machen nur ihren Job.
Dann wird auch vielleicht mal ein Auge zugedrückt ("Sie sind doch sicherlich mit einer mündlichen Verwarnung" einverstanden, oder?
). Diese Möglichkeit besteht bei einer OWi im Gegensatz zu einer Straftat (Strafverfolgungszwang - Unterschied Legalitättsprinzip - Opportunitätsprinzip!). Dann ist das "Polizistenherz" beruhigt (dem Gesetz wurde genüge getan ...
) - man ist "eingeschritten" und braucht keine Anzeige schreiben ....
Dann sind "beide Seiten" zufrieden.
Gruß Jockel