Klausi, weisst ja, über Geschmack kann man streiten
Also wenn Deine TFLs keine TFLs sind sondern "Begrenzungsleuchten" (=Standlicht), dann müssten diese sogar 350mm vom Boden sein, §51 StvZO, Absatz 3 sagt: Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche der Begrenzungsleuchten darf nicht weniger als 350 mm und ihr höchster Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 1.500 mm über der Fahrbahn liegen.
Lustigerweise gibt es in der StvZO nichts direkt zu den Tagfahrleuchten, generell werden sie im §49a StvZO abgehandelt, die Anbringung wird aber in der Richtlinie 76/756/EWG abgehandelt, Punkt 4.3.4.2, 250mm über dem Boden.
Aber, wo kein Richter... Auffallen wirds eh kaum jemanden, vor allem wenn man bedenkt wie tief bei manchen Neuwagen die TFLs sind, vor allem diese komischen eckigen bei einigen neuen Mercedes oder Citroen-Modellen. Auch ein neuer Smart der tiefer gelegt ist dürfte die 250mm nicht einhalten.