Autor Thema: Austausch Airbag gegen Handschuhfach  (Gelesen 6664 mal)

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Micha79

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Austausch Airbag gegen Handschuhfach
« am: 07. August 2010, 20:13:22 »
Hi,

Ich habe vor kurzem eine Barchetta erstanden.
Der Vorbesitzer hat den Beifahrerairbag ausgebaut - keine Ahnung warum, es war aber kein Unfall.

Habe mir einen Handschuhfachdckel und auch die Halterung für die Handschuhfachbeleuchtung besorgt.
Das Problem ist, dass die Klappe immernoch nicht zu schließen geht,
da im Inneren des Handschuhfachs noch die "Einrastvorrichtung" fürs Schloss fehlt.

Kann mir jemand sagen welche Nummer dieses Teil hat.
Hat vielleicht jemand soetwas schoneinmal gemacht ?

Ich hoffe anhand meiner Erklärungen ist klar um welches Teil es geht.

Danke schonmal
Micha

Offline fiatpfälzer

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Re: Austausch Airbag gegen Handschuhfach
« Antwort #1 am: 07. August 2010, 20:44:04 »
Hallo,
Frag am besten mal Henk, ist bei den Links auf der linken Seite hier. Der hat sicher was auf lager.

Was ist denn an der besagten Stelle, wo der Schliesskeil normal eingeklemmt wird, zur Zeit?
Kann man da nix basteln?
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peter65

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Re: Austausch Airbag gegen Handschuhfach
« Antwort #2 am: 07. August 2010, 21:04:56 »
Ohne hier groß auf die Funktion und das Verändern am Airbag zu schreiben, Arbeiten am Airbag sind außschließlich Fachleuten vorbehalten, aber wäre es nicht sinnvoller wieder einen Airbag einbauen zu lassen?

Soviel passt nun auch nicht ins Handschuhfach, das ich dagegen die zusätzliche Sicherheit für meinen Beifahrer eintauschen würde.

Stellt sich zudem die Frage was der TÜV dazu sagt? Man kann zwar den Beifahrer Airbag über den Schlüsselschalter im Ablagefach in der Mittelkonsole deaktivieren, aber als Dauerlösung?

Für Deine Idee die Du jetzt hast reicht wahrscheinlich ein einfacher Aluwinkel, etwas angepasst und an der richtigen Stelle angeschraubt, so das der Schnapper vom Deckel dahinter einrastet. In den Aluwinkel sollten Langlöcher eingebracht werden damit Du diesen noch in der Tiefe nachjustieren kannst.

Offline toclax

Re: Austausch Airbag gegen Handschuhfach
« Antwort #3 am: 07. August 2010, 22:09:13 »

Stellt sich zudem die Frage was der TÜV dazu sagt? Man kann zwar den Beifahrer Airbag über den Schlüsselschalter im Ablagefach in der Mittelkonsole deaktivieren, aber als Dauerlösung?

Das ging mir auch grad durch den Kopf ... der TÜV/DEKRA zetert  sogar schon, wenn mal "nur" die Airbagkontrolllampe
leuchtet (was ja vielen von uns ein bekanntes Ärgernis war).
Da würd mich ja brennend interessieren, wie das bei Dir gelöst ist. Da wird Dein Vorbesitzer doch bestimmt in eine
nicht erlaubte Trickkiste gegriffen haben.

Ansonsten schliesse ich mich Peter an: nicht rumfummeln, sondern Airbag wieder rein, allein aus Angst vorm Erlischen
der Betriebserlaubnis.

Liebe Grüsse ... Andre

ZDDK / Mimikama

hmbcs

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Re: Austausch Airbag gegen Handschuhfach
« Antwort #4 am: 07. August 2010, 22:44:48 »
Hi zusammen,
müsste nicht die Airbagleuchte an sein?
Wenn die für Fahrer- und Beifahrerairbag gilt, dann ist doch gar nicht gesichert, dass der Fahrerairbag überhaupt funktioniert, oder?
Mir persönlich wäre das zu heikel.

Viele Grüße,
hmbcs

Offline Lexikon

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Re: Austausch Airbag gegen Handschuhfach
« Antwort #5 am: 08. August 2010, 11:21:02 »
Wenn statt dem Airbag ein Widerstand gesteckt ist, bleibt die Lampe aus und die Gurtstraffer und Fahrerairbag funktionieren weiterhin.

Soweit ich weiß, kann man das machen, bei barchettas, die gebaut wurden, bevor der Beifahrerairbag Serie war, später darf man nicht mehr.
Gruß
Heiko

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Mc. Barchetta

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Re: Austausch Airbag gegen Handschuhfach
« Antwort #6 am: 09. August 2010, 12:24:05 »

Soweit ich weiß, kann man das machen, bei barchettas, die gebaut wurden, bevor der Beifahrerairbag Serie war, später darf man nicht mehr.


... und wann war dieser "Übergang"?

Offline Guido R.

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Re: Austausch Airbag gegen Handschuhfach
« Antwort #7 am: 09. August 2010, 15:48:24 »
Und wo ist der verzeichnet ? Bzw. was steht irgendwo in den Papieren ?
Bei mir steht nix drin.
Ich wollte den Beifahrer-Airbag anfangs auch gegen ein Handschuhfach tauschen,
erstens um mehr Stauraum zu haben und zweitens weil ich meist meine kleinen Kiddis
im Kindersitz dabei hatte.
Aber keiner, weder Fiat noch die WS noch der TÜV wollten mir das abnehmen oder
zumindest bescheinigen.
Inzwischen sind die Kids groß und ich hab mich ans fehlende Handschuhfach gewöhnt
(MP3 sei Dank brauch ich auch nicht mehr soviel Platz)
Meine 96er hatte den Beifahrer-Airbag noch als Sonderausstattung, konnte es
mir damals nicht raussuchen, weil ich die b. ausm Schaufenster gekauft hatte.
Schönen Gruß vom Hanauerland, Guido (b-sitzer seit ´96)

Offline Mille Miglia

Re: Austausch Airbag gegen Handschuhfach
« Antwort #8 am: 09. August 2010, 16:32:42 »
Zitat von: Guido R.
Zitat
Soweit ich weiß, kann man das machen, bei barchettas, die gebaut wurden, bevor der Beifahrerairbag Serie war, später darf man nicht mehr.

Und wo ist der verzeichnet ? Bzw. was steht irgendwo in den Papieren ?
Bei mir steht nix drin.

Das kann auch nicht in deinen Papieren stehen, denn das wird in den StVZO geregelt.

Die entsprechende Information findet man z.B. beim Bundesverkehrsministerium:

Zitat
Da die Ausrüstung von Fahrzeugen mit Airbag nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, liegt die Vermutung nahe, daß es im Prinzip auch nicht bedenklich ist, Beifahrer-Front-Airbags auszubauen oder zu deaktivieren.

Anläßlich zahlreicher Anfragen zu diesem Thema und im Interesse einer einheitlichen Verfahrensweise wird nach Abstimmung mit den Automobilverbänden, dem VdTÜV, dem KBA und den Bundesländern die nachfolgende Empfehlung gegeben.

Dieses Schreiben wurde im Verkehrsblatt 3/1999 veröffentlicht
Bonn, den 12. Januar 1999
S 33/36.25.02-05

Bundesministerium für Verkehr,
Bau- und Wohnungswesen
Im Auftrag
Dr. Ing. Huber



1. Richtlinie 96/79/EG über den Frontalaufprall
Die Ausrüstung der Fahrzeuge mit Airbags richtet sich im Rahmen der EG-Typgenehmigung (gemäß Rahmenrichtlinie 70/156/EWG) nach der dort in Anhang IV genannten Einzelrichtlinie 96/79/EG "Schutz der Kraftfahrzeuginsassen beim Frontalaufprall". Diese Vorschrift ist eine sogenannte Wirkvorschrift, d. h. es wird die Erfüllung von bestimmten Leistungskriterien verlangt ohne vorzuschreiben, mit welchen konstruktiven Mitteln (z. B. nur mit Gurt oder mit Gurt und Airbag) dies erreicht werden soll.

Für die Richtlinie 96/79/EG gilt folgendes Terminschema:

- 1. Oktober 1998 Inkrafttreten für neue Fahrzeugtypen
- 1. Oktober 2003 Inkrafttreten für erstmals in den Verkehr kommende Fahrzeuge

Ausgehend von diesem Terminschema ergeben sich die nachfolgenden Betrachtungen.


2. Fahrzeuge mit Typgenehmigung vor dem 1. Oktober 1998

2.1 Dauerhafte Deaktivierung des Beifahrer-Airbags
Nachträgliche Änderungen am Airbagsystem des Beifahrersitzplatzes dürfen nicht dazu führen, daß eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist. Dies ist dadurch zu erreichen, daß die Deaktivierung des Beifahrer-Airbags nur in einer geeigneten Fachwerkstatt durchgeführt wird, und zwar mit Zustimmung und nach Angaben des Fahrzeugherstellers oder nach Einholung eines entsprechendes Gutachtens nach § 22 StVZO bzw. Teilegutachtens nach § 19 Abs. 3 StVZO.

Lehnt der Fahrzeughersteller aus grundsätzlichen technischen Gründen eine Deaktivierung des Beifahrer-Airbags ab, so dürfen an diesen Fahrzeugen auch durch den Fahrzeughalter keine derartigen nachträglichen Änderungen vorgenommen werden. Veranlaßt ein Fahrzeughalter dennoch eine solche Änderung, ist von einem Erlöschen der Betriebserlaubnis (§ 19 Abs. 2 StVZO) auszugehen.

Bei einem Ausbau oder einer permanenten/reversiblen Deaktivierung des Beifahrer-Airbags (z. B. bis zum entsprechenden Lebensalter des Kindes) muß
- ein entsprechender Eintrag im Fahrzeugschein erfolgen und
- ein sinnfälliges Piktogramm gut erkennbar für den Beifahrer in geeigneter Weise angebracht werden. Die beteiligten Verbände werden gebeten, zu diesem Zweck ein einheitliches Piktogramm zu entwerfen und zur Verfügung zu stellen.

2.2 Deaktivierung des Beifahrer-Airbags mit Schlüsselschalter
Es sind auch Lösungen zulässig, bei denen der Beifahrer-Airbag mittels eines Schlüsselschalters deaktiviert wird, der schon bei der Erstausrüstung vorhanden sein kann. Hierbei muß die Deaktivierung durch eine Dauerlicht abgebende gelbe Kontrolleuchte angezeigt werden, die gut erkennbar für Fahrer und Beifahrer anzuordnen ist.

Die Nachrüstung eines solchen Schlüsselschalters ist ebenfalls zulässig. Hierfür ist ein Gutachten nach § 22 StVZO bzw. ein Teilegutachten nach § 19 Abs. 3 StVZO erforderlich. Eine derartige Änderung muß in den Fahrzeugschein eingetragen werden, damit dies auch im Rahmen der Technischen Überwachung nach § 29 StVZO überprüfbar ist.

Die Verantwortung für die richtige Schalterstellung liegt beim Fahrzeugführer.

2.3 Sitzplatzbelegungserkennungssystem
Intelligente Sitzplatzbelegungserkennungssysteme werden insbesondere vom BMVBW als die erstrebenswerteste Lösung angesehen und sollten daher möglichst schnell entwickelt werden. Auch bei diesen Systemen ist allerdings eine Kontrolleuchte erforderlich, die die Deaktivierung des Airbags anzeigt.

3. Fahrzeuge mit Typgenehmigung ab 1. Oktober 1998
Wenn zur Erfüllung des gesetzlich geforderten Schutzes beim Frontaufprall der Beifahrer-Airbag notwendig ist, ist der Ausbau oder die permanente bzw. reversible Deaktivierung nicht zulässig.
Erlaubt sind jedoch Lösungen, bei denen

- eine Deaktivierung mit Hilfe einer intelligenten Sitzplatzbelegungserkennung erfolgt, oder
- wenn bei Transport eines Kindersitzes auf dem Beifahrersitz der Beifahrer-Airbag mit Hilfe eines Schlüsselschalters manuell abgeschaltet wird.

Ein Abschalten des Beifahrer-Airbags ist jedoch nicht zulässig, wenn hierdurch der Insassenschutz für den Erwachsenen unter das gesetzlich vorgeschriebene Niveau sinkt und ein Erwachsener auf dem Beifahrersitz transportiert wird. Die Verantwortung für die richtige Schalterstellung liegt beim Fahrzeugführer.

Hinweis:
Dieses Schreiben gilt bundesweit






Zitat
Ich wollte den Beifahrer-Airbag anfangs auch gegen ein Handschuhfach tauschen,
erstens um mehr Stauraum zu haben und zweitens weil ich meist meine kleinen Kiddis
im Kindersitz dabei hatte.
Aber keiner, weder Fiat noch die WS noch der TÜV wollten mir das abnehmen oder
zumindest bescheinigen.

Also hast du es selbst erfahren, dass Fiat damals KEINE Bescheinigung ausgestellt hatte.
Offiziell gab es niemals Freigaben seitens Fiat, einen bestehenden Airbag austragen zu lassen.
Sogar unser Hund ist gechipt!
Bringt aber nix, säuft genausoviel wie vorher und schneller isser auch nicht geworden... :snoopy:

Offline Guido R.

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Re: Austausch Airbag gegen Handschuhfach
« Antwort #9 am: 09. August 2010, 23:04:53 »
Mille, Du hast mal wieder alle Unklarheiten beseitigt...

Stopp, eine bleibt:

Wenn ich meinen Beifahrer-Airbag ausbaue, woran erkennt irgendjemand, dass da jemals
einer drin war ? (War ja bei meiner 96er "Wunschausstattung")
(das meinte ich mit "wo steht das")

Fahrer-Airbag ist klar, der ist Serie.
Schönen Gruß vom Hanauerland, Guido (b-sitzer seit ´96)