Autor Thema: TÜV mit offenem Lufi und Sportauspuff?  (Gelesen 11704 mal)

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frogstar

  • Gast
TÜV mit offenem Lufi und Sportauspuff?
« am: 05. April 2006, 08:09:12 »
Hallo Gemeinde,
ich muss mal wieder mit der barchetta zum TÜV. Ich habe einen eingetragenen (!) offenen Luftfilter drin. Da steht im Schein drin "nur in Verbindung mit originalem Auspuff".
Jetzt ist dieser originale Auspuff aber hin und ich will einen Sportauspuff montieren und nicht den originalen ersetzten.

Wie sind eure Erfahrungen mit dem TÜV? Seid ihr mit der Kombination durchgekommen?

Vielen Dank für ein paar Erfahrungsberichte.

Gruß
Joe

Austrian Monti

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TÜV mit offenem Lufi und Sportauspuff?
« Antwort #1 am: 05. April 2006, 09:07:54 »
Mein Tipp: Hinfahren und Ausprobieren:
Ansonsten kurz vorher umbaun, hinfahren, heimfahren - zurückbauen - fertig.

MFG Monti

frogstar

  • Gast
TÜV mit offenem Lufi und Sportauspuff?
« Antwort #2 am: 05. April 2006, 09:13:15 »
Zitat von: "Austrian Monti"
Mein Tipp: Hinfahren und Ausprobieren:
Ansonsten kurz vorher umbaun, hinfahren, heimfahren - zurückbauen - fertig.

MFG Monti


Das sind ja ganz gute Gedanken, nur ist halt der originale Auspuff kaputt. Mit dem brauch ich nicht hinfahren. :-)

rotesboot

  • Gast
TÜV mit offenem Lufi und Sportauspuff?
« Antwort #3 am: 05. April 2006, 09:21:00 »
Zitat
Wie sind eure Erfahrungen mit dem TÜV? Seid ihr mit der Kombination durchgekommen?

Ganz nebenbei: es ist völlig wurst, was der TÜV sagt.
Selbst wenn Du mit Sportauspuff und offenem LuFi durchkämest, bleibt diese Kombination illegal, weil im Gutachten das eindeutig so drinsteht!

frogstar

  • Gast
TÜV mit offenem Lufi und Sportauspuff?
« Antwort #4 am: 05. April 2006, 11:09:46 »
Zitat von: "rotesboot"
Ganz nebenbei: es ist völlig wurst, was der TÜV sagt.
Selbst wenn Du mit Sportauspuff und offenem LuFi durchkämest, bleibt diese Kombination illegal, weil im Gutachten das eindeutig so drinsteht!


Guter Einwand. Hat vielleicht schon jemand diese Kombination legal eingebaut und eingetragen und kann mir sagen was das für ein Aufwand ist und welche kosten da entstehen?

Gruß
Joe

Offline spacemover

TÜV mit offenem Lufi und Sportauspuff?
« Antwort #5 am: 05. April 2006, 11:19:15 »
Mit den Jungs vom Tüv kann man reden.
Ich würde folgendes machen:
Hinfahren mit dem Tüver über das Fahrzeug reden und sehen was er
als ok durchgehen lässt und was nicht.
Wenn er was zu mekern hat umbauen und fertig.
Meistens wird sowas mit einer Einzelabnahme erledigt.
Ich freue mich über jeden der aus meiner Nähe kommt. Ein Treffen ist immer super.
https://fotoalbum.web.de/gast/spacemover/Barchetta

rotesboot

  • Gast
TÜV mit offenem Lufi und Sportauspuff?
« Antwort #6 am: 05. April 2006, 12:15:22 »
Zitat
Guter Einwand. Hat vielleicht schon jemand diese Kombination legal eingebaut und eingetragen und kann mir sagen was das für ein Aufwand ist und welche kosten da entstehen?

Der Haken dabei ist: auch wenn der TÜV das einträgt, bleibt es illegal uind die Betriebserlaubnis ist trotz Eintragung futsch. Das Gutsachten kann auch durch anderslautende Eintragungen nicht außer Kraft gesetzt werden, das ist der Knackpunkt.

Der Prüfinschinör ist dabei vom Gesetz gedeckt (er kriegt disziplinarisch Ärger, aber das ist eine andere Geschichte), der Halter des Fahrzeugs hat aber dennoch das Problem an der Backe. Wenn dann auch noch nachgewiesen werden kann, daß man die Eintragung wider besseres Wissen herbeigemogelt hat (weil im Gutachten klipp und klar drinsteht, daß der LuFi nur mit Serienanlage verwendet werden darf), dann gibt's unter Umständen richtig Ärger, weil die Betriebserlaubnis erloschen ist.

Offline spacemover

TÜV mit offenem Lufi und Sportauspuff?
« Antwort #7 am: 05. April 2006, 12:18:57 »
Bei einer Einzelabnahme hat man Ruhe
Ich freue mich über jeden der aus meiner Nähe kommt. Ein Treffen ist immer super.
https://fotoalbum.web.de/gast/spacemover/Barchetta

rotesboot

  • Gast
TÜV mit offenem Lufi und Sportauspuff?
« Antwort #8 am: 05. April 2006, 12:27:01 »
Zitat
Bei einer Einzelabnahme hat man Ruhe

Das heißt "neues Gutachten auf Kosten des Antragstellers."
Haste mal geguckt, was das kostet?

Hier die passende STelle aus einem einschlägigen Rechtskommentar:
Zitat
Änderung des Abgas- oder Geräuschverhaltens durch Umbauten
Die Betriebserlaubnis kann nach § 19 Absatz 2, Satz 2 Nr. 3 StVZO erlöschen, wenn durch eine Änderung das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird. Als Folge der Änderung liegt daher regelmässig eine Verschlechterung des Abgas- oder Geräuschverhaltens i.S.d. § 19 Absatz 2, Satz 2 Nr. 2 StVZO vor mit der weiteren Folge, dass die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt. Gemäss § 19 Absatz 2, Satz 3 StVZO gilt für die Erteilung einer neuen Betriebserlaubnis § 21 StVZO entsprechend. Eine neue Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge kann nach § 21 StVZO nur nach einer mit erheblichen Kosten verbundenen (Voll-) Begutachtung des Fahrzeugs durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen erfolgen. Im Ergebnis ist davon auszugehen, dass die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs als Folge der Massnahme erloschen ist und auch nicht nach erfolgter Vollbegutachtung gemäss § 21 StVZO neu entsteht.

Offline spacemover

TÜV mit offenem Lufi und Sportauspuff?
« Antwort #9 am: 05. April 2006, 14:27:06 »
Danke Danke
kenne ich schon hast auch recht alles so ok,
aber wenn alle Kriterien eingehalten werden steht einer Eintragung auch nichts im Weg.
Ich freue mich über jeden der aus meiner Nähe kommt. Ein Treffen ist immer super.
https://fotoalbum.web.de/gast/spacemover/Barchetta