Guter Einwand. Hat vielleicht schon jemand diese Kombination legal eingebaut und eingetragen und kann mir sagen was das für ein Aufwand ist und welche kosten da entstehen?
Der Haken dabei ist: auch wenn der TÜV das einträgt, bleibt es illegal uind die Betriebserlaubnis ist trotz Eintragung futsch. Das Gutsachten kann auch durch anderslautende Eintragungen nicht außer Kraft gesetzt werden, das ist der Knackpunkt.
Der Prüfinschinör ist dabei vom Gesetz gedeckt (er kriegt disziplinarisch Ärger, aber das ist eine andere Geschichte), der Halter des Fahrzeugs hat aber dennoch das Problem an der Backe. Wenn dann auch noch nachgewiesen werden kann, daß man die Eintragung wider besseres Wissen herbeigemogelt hat (weil im Gutachten klipp und klar drinsteht, daß der LuFi nur mit Serienanlage verwendet werden darf), dann gibt's unter Umständen richtig Ärger, weil die Betriebserlaubnis erloschen ist.