Hab da mal ne grundsätzliche Frage zum Thema Zahnriementausch und Wasserpumpe. Ich kenne von anderen Herstellern (z.B. VW) die Regel, dass beim Zahnriementausch auch die Wasserpumpe getauscht wird, da diese angeblich, wenn nicht ausgetauscht, durch das Neuverspannen des Riemens nach einiger Zeit blockieren kann, was evtl. nen Zahnriemenriß nach sich zieht. Ist das so??
Hintergrund: habe letzte Jahr ZR-Wechsel inkl. PV in der Werkstatt machen lassen. Habe den Meister darauf angesprochen. Der sagte: kein Problem bei Fiat. Da die Wasserpumpe nach seiner Aussage leichtgängig und dicht war habe ich diese nicht tauschen lassen.
Was schreibt er auf die Rechnung:
Wasserpumpe auf Wunsch des Kunden nicht getauscht......
Das wäre für mich eine Haftungsbeschränkung besiegelt durch deine Unterschrift.
Da würde ich aber auf eine neue Rechnung bestehen, mit bspw. folgender Formulierung "Wasserpumpe auf Anraten der Werkstatt nicht getauscht."
Warum erwähnt er die WaPu gesondert auf der Rechnung, wenn sie doch keine Probleme verursachen
kann?
Es klingt nach der Rechnung so, als hättest du ohne vorherige Beratung von dir aus gesagt, dass du keinen Wechsel der WaPu wünschst.
Er weiß also, dass die WaPu nach einem ZR-Wechsel Probleme bereiten
kann -und sichert sich somit ab, bei der Haftung hört also sein Vertrauen in die Leichtgängigkeit und Dichtheit der Pumpe auf.
Ich könnte einem Kunden nicht mehr in die Augen schauen, wenn seine alte nicht gewechselte WaPu im Neuwert von ~50€ den Geist aufgäbe, der Kunde mit einem evtl. Motorschaden vor mir stünde und mich fragen würde wieso ich abgeraten -und so eine Dreistigkeit in die Rechnung geschrieben hätte.