Autor Thema: Allgemeine Frage zu Reifen&Felgen Größen  (Gelesen 6310 mal)

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Offline Bernie

Re: Allgemeine Frage zu Reifen&Felgen Größen
« Antwort #10 am: 14. Februar 2010, 16:45:28 »

Zitat
"Meine Kumpels, mit denen ich mich täglich bei McDonalds treffe, fahren GTI´s und 3er BMW´s, die sind voll fett krass tief, kann ich die Luft aus meinen Reifen lassen, damit ich auch so tief komme?"


 :lol:

Klar geht das, man braucht aber run-flat Reifen.

 :lol:



Für die 195/50-15 Eintragung gibt's außer den Reifenpreisen ein wichtiges Argument.
Den ca. 3% kleineren Abrollumfang und die damit verkürzte Übersetzung.
Ich werd' das dieses Jahr machen.
Bernd

Torminik

  • Gast
Re: Allgemeine Frage zu Reifen&Felgen Größen
« Antwort #11 am: 14. Februar 2010, 18:51:17 »
@ Pizza  8)

Ich stimme Dir zu....die Diskusion ist sicher nicht sinnvoll und erscheint uns nicht wirklich gewinnbringend...

Für den einen ist die Frage total überflüssig weil man eben Ahnung hat (oder teilweise) aber für den anderen halt nicht und durchaus als ernst zu betrachten.
Ich Interpretierte die Frage eben so als würde null Wissen auf dem Gebiet beim Fragenden vorhanden sein...

Die Aufgabe eines solchen Forums ist für mich "Wissen zu aggregieren" und allgemein zugänglich zu machen...und wer nicht fragt bleibt "doof"  :P

Für den einen (uns) ist sofort das es kein Sinn macht mit den verschiedenen Reifen auf 16Zoll ... er scheint dies aber nicht zu wissen ...Was sich nun hoffentlich geändert haben sollte.

Die Rücksprache mit meinem Senior ergab folgendes..

Mehrfacheintragungen sind erlaubt (austragen war vor langer langer zeit mal) aber die verschiedenen Reifengrößen beziehen sich immer nur auf die jeweilige Felge mit der diese eingetragen wurde.
Lässt man sich den größten Reifen eintragen ist es durchaus möglich kleinere zu Fahren....aber eben nur dir, welche auch in den Papieren stehen. Alles andere Bedarf einer Einzelabnahme die problematisch und kostenspielig ist. (oft ohne erfolg)

Desweiteren ist das Fahrzeug jedesmal wieder erneut vorzuführen, wenn man ein Gewindefahrwerk fährt und wegen dem Wechsel auf andere Radreifen-Kombis ( die zb. noch von Früher im Schein stehen) der Meinung ist das Fahrwerk  danach hoch/runter schrauben zu müssen da sonst die ABE des Fahrzeugs erlischt! Damit will ich nur sagen, dass das was an Reifen/Felgen alles im Brief steht nicht auch gleich so ohne weiteres gefahren werden kann. --> Was viele eben nicht wissen.

nix für ungut  8)

LG Dominik

Mal am Rande, mein Dad ist auch gespannt wie sich das mit dem Fred "Umrüstung Xenon" so weiterentwickelt...bisher ist er da nur am Schmunzeln...


D

  • Gast
Re: Allgemeine Frage zu Reifen&Felgen Größen
« Antwort #12 am: 15. Februar 2010, 03:30:13 »
@ Pizza  8)
Desweiteren ist das Fahrzeug jedesmal wieder erneut vorzuführen, wenn man ein Gewindefahrwerk fährt und wegen dem Wechsel auf andere Radreifen-Kombis ( die zb. noch von Früher im Schein stehen) der Meinung ist das Fahrwerk  danach hoch/runter schrauben zu müssen da sonst die ABE des Fahrzeugs erlischt!
LG Dominik

Hallo,
vor vielen, vielen Jahren war das tasächlich so.
Mittlerweile erlischt die Betriebserlaubnis nur noch dann, wenn das Abgas- oder Geräuschverhalten eines Fahrzeugs verändert wurde.

Insofern riskierst Du Ärger mit der Ordnungsmacht, nicht aber Deinen Versicherungsschutz ;-).
Beste Grüße
Dieter

hmbcs

  • Gast
Re: Allgemeine Frage zu Reifen&Felgen Größen
« Antwort #13 am: 15. Februar 2010, 10:30:37 »
...
Desweiteren ist das Fahrzeug jedesmal wieder erneut vorzuführen, wenn man ein Gewindefahrwerk fährt und wegen dem Wechsel auf andere Radreifen-Kombis ( die zb. noch von Früher im Schein stehen) der Meinung ist das Fahrwerk  danach hoch/runter schrauben zu müssen da sonst die ABE des Fahrzeugs erlischt!
...

Verstehe ich das jetzt richtig?
Alte Rad-Reifen-Kombi nutze ich für Winterreifen und neue für Sommerreifen.
Wenn ich die b für den Winterbetrieb mit der alten Rad-Reifen-Kombi hochschraube , muss ich zum TÜV :shock: ? ? ?

Halte ich für a bisserl übertrieben ...

Viele Grüße,
hmbcs

rausfahrer

  • Gast
Re: Allgemeine Frage zu Reifen&Felgen Größen
« Antwort #14 am: 15. Februar 2010, 10:43:30 »
Ja, verstehst Du richtig.
Nach jetzt gültigem Recht sind zwei Dinge zu unterscheiden. Unabhängig von der / den eingetragenen Rad-Reifen-Kombination(en) wird bei einem Schraubfahrwerk die Fahrzeughöhe neu vermessen und eingetragen, dabei auch die Freigängigkeit und Mindestbodenfreiheit bei maximaler Achslast geprüft. Somit bedingt jede Änderung der Höhe eine erneute Vorführung und Abnahme, unabhängig von der Rad-Reifen-Kombi.

Gruß,
-der Ralf-

Torminik

  • Gast
Re: Allgemeine Frage zu Reifen&Felgen Größen
« Antwort #15 am: 15. Februar 2010, 10:53:52 »
Verstehe ich das jetzt richtig?
Alte Rad-Reifen-Kombi nutze ich für Winterreifen und neue für Sommerreifen.
Wenn ich die b für den Winterbetrieb mit der alten Rad-Reifen-Kombi hochschraube , muss ich zum TÜV :shock: ? ? ?

Halte ich für a bisserl übertrieben ...

Viele Grüße,
hmbcs

So hat mir das jedenfalls mein Senior gesagt der Beamter a.D. ist und derzeit nebenbei beim Tüv Hessen an Bord ist.
Er meinte ...vielen bauen sich das Gewinde ein....lassen es eintragen und fahren dann heim schrauben es hoch oder runter...das würde so auch nicht laufen...
Im Schein wird ja soweit ich weiß auch die Höhe des Fahrzeugs geändert....

Ob mein Dad da nur einer von denen ist der übertrieben handelt....k.a.  :lol:

logisch finde ich es jedenfalls....lass ich mit ein fahrwerk eintragen mit 30/30 ...und kauf mir einige zeit später vom selbern hersteller das gleiche nochmal nur halt mit 50/30....darf ich das ja auch nicht so ohne weiteres fahren...und muss die Änderung eintragen lassen....das gleiche gilt von 50/30 ...mit wechsel zu 30/30...denn es geht ja nicht nur um die Höhe generell...sondern auch um den Umbau!?

Hallo,
vor vielen, vielen Jahren war das tasächlich so.
Mittlerweile erlischt die Betriebserlaubnis nur noch dann, wenn das Abgas- oder Geräuschverhalten eines Fahrzeugs verändert wurde.

Insofern riskierst Du Ärger mit der Ordnungsmacht, nicht aber Deinen Versicherungsschutz ;-).
Beste Grüße
Dieter


Echt?...Versicherungsschutz bleibt? ok...da will ich beim Senior nochmal bohren ...aber alleine schon Ärger mit der Rennleitung genügt ja aus um es eben lieber zu lassen.... :)


grüßli dominik  :)

Ja, verstehst Du richtig.
Nach jetzt gültigem Recht sind zwei Dinge zu unterscheiden. Unabhängig von der / den eingetragenen Rad-Reifen-Kombination(en) wird bei einem Schraubfahrwerk die Fahrzeughöhe neu vermessen und eingetragen, dabei auch die Freigängigkeit und Mindestbodenfreiheit bei maximaler Achslast geprüft. Somit bedingt jede Änderung der Höhe eine erneute Vorführung und Abnahme, unabhängig von der Rad-Reifen-Kombi.

Gruß,
-der Ralf-
ach gerade noch reingekommen ;)...danke Ralf....wie stehts um den Versicherungsschutz wenn das nicht gemacht wird?


hmbcs

  • Gast
Re: Allgemeine Frage zu Reifen&Felgen Größen
« Antwort #16 am: 15. Februar 2010, 11:12:27 »
hmm, da war ich vielleicht etwas zu blauäugig.

Ich ging davon aus, dass das Fahrwerk dann für "den zugelassenen Verstellbereich :schlaumeier:" eingetragen sei.
Bei meinem (noch nicht eingebauten) Gewindefahrwerk hieße das, dass ich ausprobieren dürfte, welche Einstellung für MICH das Optimum an Komfort und Sicherheit bietet – und das bei Sommer und Winterreifen (und Felgen).
Bei meinem Arbeitstempo brauche ich dafür Monate :shock: ...

Statt dessen muss ich ja dann jedes Quartal zum TÜV :wall: ! ! !

Viele Grüße,
hmbcs

rausfahrer

  • Gast
Re: Allgemeine Frage zu Reifen&Felgen Größen
« Antwort #17 am: 15. Februar 2010, 11:23:28 »
Hallo Torminik,

waqs Du da beschreibst, etwas vorführen, eintragen lassen und dann "Umrüsten" bezeichnen wir als "cold kill". Seit dem auf DMAX so nette Sendungen laufen (nein, nicht die Ludolfs) versucht so mancher auch in der BRD das Unmögliche. Nur haben wir hier halt die Pflicht zur Fahrzeugüberwachung, ob es gefällt oder nicht.

Jedes Bauteil hat eine Typ-, Serien- oder KBA- Nummer. Die Feder eines 30/30 von z.B. Eibach eine andere als die Feder für 50/50. Natürlich steht dies auch in den Abnahmepapieren bzw. in der Zulassungsbescheinigung Teil I, wenn man es eintragen lässt. Natürlich wird der Exekutivbeamte bei einer Fahrzeugkontrolle vor Ort nicht sofort und unbedingt feststellen könen, ob die eingetragene und geprüfte Tieferlegung von z.B. 30/30 nicht nachträglich in 30/50 o.ä. geändert wurde. Aber er hat die Möglichkeit, bei berechtigten Zweifeln eine Prüfung anzuordnen. Und wenn  die Kiste Funkensprühend ums Eck schliddert, hätte auch ich Zweifel...

Eine ABE erlicht nicht. Dafür kann die Bauartgenemigung erlöschen. Der Versicherungsschutz ist nur dann gefährdet, wenn per Gutachten in einem Schadensfall zweifelsfrei eine Schuld / Mitschuld durch die illegale Veränderung z.B. des Fahrwerks erwiesen wird.

Gruß,
-der Ralf-

rausfahrer

  • Gast
Re: Allgemeine Frage zu Reifen&Felgen Größen
« Antwort #18 am: 15. Februar 2010, 11:31:28 »
Hallo hmbcs (habe ich das jetzt richtig geschrieben...?),

das ist die Krux bei Schraubfahrwerken. Die Dinger sind ursprünglich für Motorsportwettbewerbe entwickelt worden. Da darf geschraubt werden, was Zeiten bringt. Für den öffentlichen Strassenverkehr sollte der Anwender halt eine für Ihn passende Abstimmung finden, wobei diese meist eher optischer und selten technischer Natur ist. Einbau, verstellen, Probefahrt zum TüV,. Dekra etc. In allen mitgelieferten Gutachten (auch für statische FW) steht etwas von "...sofortiger Abnahme durch..." o.ä. Und so ist es auch gemeint...gemein, nicht war...?

Gruß,
-der Ralf-

Torminik

  • Gast
Re: Allgemeine Frage zu Reifen&Felgen Größen
« Antwort #19 am: 15. Februar 2010, 11:50:56 »
@ Rausfahrer

Hallo Torminik,

waqs Du da beschreibst, etwas vorführen, eintragen lassen und dann "Umrüsten" bezeichnen wir als "cold kill". Seit dem auf DMAX so nette Sendungen laufen (nein, nicht die Ludolfs) versucht so mancher auch in der BRD das Unmögliche. Nur haben wir hier halt die Pflicht zur Fahrzeugüberwachung, ob es gefällt oder nicht.



Das sehe ich ja genauso wie Du ... Ich hab dadürch, dass der Fahrzeughalter meiner Bella ein KFZ Sachverständiger ist schon immer die Fahrzeugüberwachung im Hause  :lol:

Hallo Torminik,

Natürlich wird der Exekutivbeamte bei einer Fahrzeugkontrolle vor Ort nicht sofort und unbedingt feststellen könen, ob die eingetragene und geprüfte Tieferlegung von z.B. 30/30 nicht nachträglich in 30/50 o.ä. geändert wurde. Aber er hat die Möglichkeit, bei berechtigten Zweifeln eine Prüfung anzuordnen. Und wenn  die Kiste Funkensprühend ums Eck schliddert, hätte auch ich Zweifel...


Gruß,
-der Ralf-

Mich haben die damals mal mit meinem Punto (eigentlich ziemlich oft) angehalten....
der Grund war Tieferlegung...rundum Spoiler von Abarth...Auspuff 2x80 mittig und und und...
Damals hat sich der Beamte mit dem Gliedermaßstab aufgemacht die Fahrzeughöhe die im Schein eingetragen ist, mit der zu verglichen, die sein Messen ergeben hat.... Er kann also nicht nur Zweifel hegen sondern auch mal schauen ob sie berechtigt erscheinen oder nicht.

Sicherlich machen das die wenigsten...aber möglich wäre es...bestätigt sich der Verdacht...gibts ne Mängelanzeige...und/oder (wahrscheinlicher) das Auto wird direkt still gelegt...

Halten wir Fest Änderungen am Setup sind abnehmen zu lassen. Ansonsten riskiert man ärger mit der Rennleitung...und ich für meinen fall würde es nicht drauf ankommen lassen, dass nach einen Schadenfall ein Gutachten erstellt wird in wie weit eine Mitschuld wegen  xy besteht....