Ich konnte derzeit in Erfahrung bringen, dass auf dem Scheinwerfergehäuse Buchstaben stehen, welche AUssage darüber machen für was das Gehäuse alles fähig ist....
Ich meine, dass der Buchstabe für Xenonfähigkeit ein "D" war..... was dann aber nur bedeutet, dass das Gehäuse vom Material her fähig sei....wärme Entwicklung und beständigkeit....usw.
lg
Scheinwerfer-Ausführung nach ECE:
A - Begrenzungslicht
B - Nebellicht
C - Abblendlicht
R - Fernlicht
CR - Fern- und Abblendlicht
C/R - Fern- oder Abblendlicht
HC - Halogen Abblendlicht
HR - Halogen Fernlicht
HCR - Halogen Fern- und Abblendlicht
HC/R - Halogen Fern- oder Abblendlicht
DC - Xenon Abblendlicht
DR - Xenon Fernlicht
DC/R - Bi-XenonLeute, der barchetta-Scheinwerfer war nie für Xenon vorgesehen und das wird legal auch nie eintragungsfähig sein. Auch wenn in den Niederlanden Autos damit herumfahren, so sind sie in Deutschland noch lange nicht erlaubt, trotz irgendwelcher dubioser E-Zeichen. (In NL übrigens auch nicht, aber da scheint es kaum jemanden zu stören)
Ein Scheinwerfer erhält seine Bauartgenehmigung in Verbindung mit einem bestimmten Lampentyp. Bei dem Umbau erlischt sie, folglich auch die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs und damit der Versicherungsschutz. Unter Umständen haftet dann der Fahrzeughalter – und zwar in unbegrenzter Höhe.
Die ECE-Regel 48 und Paragraph 50 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) schreiben vor, dass Xenon-Scheinwerfer nur in Verbindung mit einer Streuscheibenreinigungsanlage und einer automatischen Leuchtweitenregulierung betrieben werden dürfen.Infos zum E-Prüfzeichen und Scheinwerfer-Bauartgenehmigungen (und deren Missbrauch) :
E-PrüfzeichenEin paar Artikel dazu:
Das Thema war schon 2002 heiß diskutiert:
Xenon Nachrüstung...und 2004 immer noch interessant:
Die verbotenen BlenderHier 2010 mit aktuellen Bußgeldern:
Polizei verfolgt Xenonlicht-Missbrauch