Dumm gelaufen. Also:
Du hast einen Auftrag erteilt, Das ist unstreitig, und alles andere wäre lebensfremd, denn niemand läßt ein Auto in einer Werkstatt, um daran nichts zu tun.
Du mußt also grundsätzlich löhnen.
Streiten kann man sich über den Inhalt des Auftrags, und ob vereinbart war, Arbeiten nur bis zum Wert von 100 € durchzuführen. Den Inhalt des abgerechneten Auftrags, den ich mal mit "Fehlersuche der Zündanlage" bezeichnen würde, muß die Werkstatt beweisen, und da wird es sicher einen Angestellten geben, der den Zeugen macht. Die Beschränkung auf 100 € mußt Du beweisen, und das klappt nicht.
Die geschuldete Leistung ist auch erbracht ("Steuergerät kaputt" und "Man kann klopfen, daß es wieder geht").
Das Einbehalten des Autos könnte, was das gesetzliche Unternehmerpfandrecht betrifft, etwas kritisch sein. Es mag aber sein, daß ausgehängte AGB das Verhalten rechtfertigen. Ob die so wirksam wären, ist eine andere Frage, die ich aber definitiv am Sonntag morgen nicht klären werde.
Also, was tun?
Geh am Montag mit Zeugen hin, laß Dir im Einzelnen schildern, was die gemacht haben. Dann kommts drauf an:
Ist die Sache mit "Klopfen" behoben, was Du Dir vorführen lassen willst, ist da irgendwo ein Wackelkontakt. Zumindest läuft die Karre wieder. Löhne dann unter dem Vorbehalt der Rückforderung und Aufrechterhaltung sämtlicher Einwendungen und Einreden gegen die Art der Leistungserbringung und die Höhe des Rechnungbetrages, bitte von der Gegenseite gegenezeichnen lassen, fahr nach Hause, vergiß die Sache, und laß die B. von jemand prüfen, der sich mit sowas auskennt.
Drückt man Dir das Steuergerät in die Hand, und läuft die Karre nicht, löhne unter den gleichen Vorbehalten, laß die b. nach hause schleppen, und betrink Dich.
Dann mußt du überlegen: Entweder selbständiges Beweisverfahren (dann darf aber kein anderer dran rummurksen), geschätzte Kosten alleine für das Gutachten 500 - 1.000 €, pro Anwalt (gegriffen, nicht geguckt 300 €, Gericht 60 €), was dabei herauskommt, und was man dann geltend machen könnte, wird sich zeigen. Oder aber vergiß die Sache, und bring die b. zu jemand, der sich mit sowas auskennt. Wenn ich keine Rechtsschutzvers. hätte, würde ich letzteres machen.
Was Besseres wird man in der Situation kaum empfehlen können, außer Rechtsschutzvers. für die Zukunft abschließen.
Gruß, Markus