Autor Thema: Motor springt nicht an - fragwürdige Analyse-Rechnung  (Gelesen 4199 mal)

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Silberpfeil

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Re: Motor springt nicht an - fragwürdige Analyse-Rechnung
« Antwort #10 am: 14. November 2009, 23:14:17 »
Halt Halt Halt, natürlich wäre ich zu meiner Lieblingswerkstatt gefahren, mir ist wirklich kein Weg zu weit für mein Traumauto!!! Das Problem war aber, das mich kein Mensch bzw. ADAC mehrmals 260 km weit abgeschleppt hätte...

Übrigens war ich bei der Polizei, doch man wollte mir leider nicht direkt helfen. Sie rieten mir, einen Rechtsanwalt zu nehmen. Doch das kostet auch gleich wieder Kohle, die ich im Moment leider nicht habe (auch wenn ich so einen tollen Schlitten fahre!!!). ;-)

Um es nochmal ganz klar zu sagen, ich habe keinen Auftrag unterschrieben. Ich habe mündlich gesagt, weil ich davon ausgegangen bin, dass nur codiert werden muss, dass ich nicht mehr als 100 Euro ausgeben möchte. Die Anleitung zur Codierung hatte ich ihm sogar noch aus dem Fiat-Lexikon mitgebracht. Er rief mich abends an und sagte, dass Steuergerät wäre kaputt und die Reparatur würde 700 Euro kosten. Als ich ihm sagte, dass ich das momentan nicht bezahlen kann und den Wagen daher erst mal privat zu mir nach Hause schleppen lassen wolle, druckste er rum und sagte, das ginge nicht, weil er ja das Steuergerät schon ausgebaut hätte. Er bat mich, es mir zu überlegen. Ich hätte doch schon so viel in den Wagen investiert (allerdings nicht in dieser Werkstatt) und es wäre doch schade, es jetzt nicht machen zu lassen.

Am nächsten Tag war ich aber immer noch der Meinung, dass ich es nicht bei ihm reparieren lassen will (bzw. kann, wg. der Kohle) und rief wieder dort an. Jetzt hieß es plötzlich, es läge eigentlich ein Wackelkontakt vor und er könnte mir zeigen, wo ich klopfen müsse, damit der Wagen anspringt. Als ich den Wagen holen wollte, war der Chef nicht mehr da und eine Angestellte präsentierte mir die gesalzene Rechnung (klar, irgendwo wollten die natürlich was an mir verdienen). Sie rief auf meine Bitte hin den Chef an und er sagte, dass ich ohne die 166 Euro den Wagen nicht bekomme. Natürlich bin ich ausgetickt, aber genutzt hat es leider nix. Da mein Bus fuhr (die fahren auf dem Land leider nicht oft!), habe ich dann von zu Hause aus die Polizei angerufen (siehe oben).

Übrigens, was auch schon ganz gut zeigt, wie diese Werkstatt Leistungen berechnet, sind die 90 Euro für eine Stunde Abschleppen bei sage und schreibe 2 km Distanz!!! Bin gespannt, was meine Versicherung dazu sagt.

Es tut jedenfalls sehr gut, eure Anteilnahme zu sehen und eure vielen Meinungen und Ratschläge zu lesen. Aber bitte vertagt euch!! ;-)

Offline Markus

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Re: Motor springt nicht an - fragwürdige Analyse-Rechnung
« Antwort #11 am: 15. November 2009, 09:15:17 »
Dumm gelaufen. Also:

Du hast einen Auftrag erteilt, Das ist unstreitig, und alles andere wäre lebensfremd, denn niemand läßt ein Auto in einer Werkstatt, um daran nichts zu tun.
Du mußt also grundsätzlich löhnen.
Streiten kann man sich über den Inhalt des Auftrags, und ob vereinbart war, Arbeiten nur bis zum Wert von 100 € durchzuführen. Den Inhalt des abgerechneten Auftrags, den ich mal mit "Fehlersuche der Zündanlage" bezeichnen würde, muß die Werkstatt beweisen, und da wird es sicher einen Angestellten geben, der den Zeugen macht. Die Beschränkung auf 100 € mußt Du beweisen, und das klappt nicht.
Die geschuldete Leistung ist auch erbracht ("Steuergerät kaputt" und "Man kann klopfen, daß es wieder geht").
Das Einbehalten des Autos könnte, was das gesetzliche Unternehmerpfandrecht betrifft, etwas kritisch sein. Es mag aber sein, daß ausgehängte AGB das Verhalten rechtfertigen. Ob die so wirksam wären, ist eine andere Frage, die ich aber definitiv am Sonntag morgen nicht klären werde.

Also, was tun?

Geh am Montag mit Zeugen hin, laß Dir im Einzelnen schildern, was die gemacht haben. Dann kommts drauf an:
Ist die Sache mit "Klopfen" behoben, was Du Dir vorführen lassen willst, ist da irgendwo ein Wackelkontakt. Zumindest läuft die Karre wieder. Löhne dann unter dem Vorbehalt der Rückforderung und Aufrechterhaltung sämtlicher Einwendungen und Einreden gegen die Art der Leistungserbringung und die Höhe des Rechnungbetrages, bitte von der Gegenseite gegenezeichnen lassen, fahr nach Hause, vergiß die Sache, und laß die B. von jemand prüfen, der sich mit sowas auskennt.
Drückt man Dir das Steuergerät in die Hand, und läuft die Karre nicht, löhne unter den gleichen Vorbehalten, laß die b. nach hause schleppen, und betrink Dich.
Dann mußt du überlegen: Entweder selbständiges Beweisverfahren (dann darf aber kein anderer dran rummurksen), geschätzte Kosten alleine für das Gutachten 500 - 1.000 €, pro Anwalt (gegriffen, nicht geguckt 300 €, Gericht 60 €), was dabei herauskommt, und was man dann geltend machen könnte, wird sich zeigen. Oder aber vergiß die Sache, und bring die b. zu jemand, der sich mit sowas auskennt. Wenn ich keine Rechtsschutzvers. hätte, würde ich letzteres machen.

Was Besseres wird man in der Situation kaum empfehlen können, außer Rechtsschutzvers. für die Zukunft abschließen.

Gruß, Markus
Ich bleibe da stecken, wo andere erst gar nicht hinkommen.

Thommy1980

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Re: Motor springt nicht an - fragwürdige Analyse-Rechnung
« Antwort #12 am: 15. November 2009, 12:55:13 »
Zitat
Sie rieten mir, einen Rechtsanwalt zu nehmen. Doch das kostet auch gleich wieder Kohle,


hast du keine Rechtschutzversicherung???

Offline stiebelchen

Re: Motor springt nicht an - fragwürdige Analyse-Rechnung
« Antwort #13 am: 15. November 2009, 15:10:53 »
Für mich ist das Sinnigste, wie schon Barfly meinte(Blindes Huhn, trinkt Korn), ein Verfahren vor der Schiedsstelle.
Sollte sie dort recht bekommen und die Werkstatt hält sich nicht daran, sind immer noch anwaltliche Schritte möglich. Doch hier ist Sie dann im Vorteil.
Sollte die Schiedsstelle hier das Verfahren einstellen, hat Sie in der Regel auch keine Aussicht vor Gericht zu gewinnen.
Das dumme ist hierbei gebe einer Werkstatt die du nicht kennst niemals, solch einen FreiBrief das zu tun was SIE für richtig halten. 

Mc. Barchetta

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Re: Motor springt nicht an - fragwürdige Analyse-Rechnung
« Antwort #14 am: 15. November 2009, 18:07:28 »
Quelle : ADAC (www.adac.de)

Pfandrecht/Zurückbehaltungsrecht

Wenn der Kunde die Reparaturrechnung nicht anerkennen und bezahlen will, dann muss die Werkstatt das Fahrzeug der Kunden nicht herausgeben. Die Werkstatt hat nämlich wegen der Forderungen aus dem Reparaturvertrag zunächst ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 273 BGB. Ist der Kunde Eigentümer des zur Reparatur gegebenen Fahrzeugs, steht der Werkstatt darüber hinaus ein gesetzliches Werkunternehmenspfandrecht  gemäß § 647 BGB zu.

Zudem kann die Werkstatt in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (sog. Kfz-Reparaturbedingungen) ein erweitertes Pfandrecht vereinbaren. Dieses vertragliche Pfandrecht erstreckt sich auch auf Forderungen der Werkstatt aus früher durchgeführten Reparaturen, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen. Voraussetzung ist jedoch, dass zwischen der alten und der aktuellen Forderung ein Zusammenhang besteht. Dies ist z. B. der Fall, wenn dasselbe Fahrzeug repariert worden ist.

Verweigert der Kunde die Bezahlung der Werkstattrechnung, weil er beispielsweise die Rechnungshöhe beanstandet oder eine nicht ordnungsgemäß durchgeführte Reparatur geltend macht, dann kann die Werkstatt die Herausgabe des Kfz bis zur Begleichung der Rechnung verweigern.
Entschließt sich der Kunde doch zu zahlen, so sollte er nur unter dem Vorbehalt der Rückzahlung leisten.




Unglaublich  :shock:, aber leider wohl wirklich wahr! Wo ist hier eigentlich der Verbraucherschutz geblieben? Da ist ja fast eine Freifahrtsschein für die Werkstätten.

Was lernen wir daraus? Alles nur noch schriftlich machen. Wer schreibt, der bleibt!


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Re: Motor springt nicht an - fragwürdige Analyse-Rechnung
« Antwort #15 am: 15. November 2009, 20:22:43 »
[MOD ON] Hallo Bimmel und Bommel, bitte nicht jeden Thread zumüllen! Macht doch einfach einen Müll-Thread unter "Sonstiges" auf! [MOD OFF]
Gruß
Heiko

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Re: Motor springt nicht an - fragwürdige Analyse-Rechnung
« Antwort #16 am: 15. November 2009, 20:48:06 »
  :lol: :lol: :lol: :lol:

Silberpfeil

  • Gast
Re: Motor springt nicht an - fragwürdige Analyse-Rechnung
« Antwort #17 am: 16. November 2009, 21:23:02 »
.......ahhhhhhh...oh entschuldigt, ich wußte nicht, das ich auf EDIT posten kann, dachte mit Antworten wäre es überschaubarer für Euch... :danke: ...carry on...

Also, ich habe die KFZ Schiedsstelle angeschrieben und angerufen. Hoffe die melden sich jetzt bald zurück.

Meine KFZ Versicherung zahlt Gottseidank die Abschleppkosten.

...und wohnhaft bin ich somewhere far beyond Ffm. In der Nähe von der 3 Burgen Stadt Schlitz, Nähe Fulda.





« Letzte Änderung: 17. November 2009, 19:26:30 von Silberpfeil »

Offline Guido R.

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Re: Motor springt nicht an - fragwürdige Analyse-Rechnung
« Antwort #18 am: 16. November 2009, 21:30:56 »
Das wär aber ein billiges neues Steuergerät, afaik liegt das mit der Wegfahrsperre
(nur zusammen mit diesem montierbar) eher an der 1000 Euro-Marke...

Ich würde der WS zähneknirschend 100 Euro anbieten und die b. zu nem kompetenten
und ehrlichen Mechaniker bringen...

(wo wohnst Du nochmal ?  )
Schönen Gruß vom Hanauerland, Guido (b-sitzer seit ´96)

bjondal

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Re: Motor springt nicht an - fragwürdige Analyse-Rechnung
« Antwort #19 am: 16. November 2009, 21:31:44 »
Was den nun Fehlerbehebung durch klopfen oder tauschen des Steuergeräts ?  Tut mir leid aber die Werkstatt ist mir ein bissel suspekt !  Vielleicht werden die 90 € durch deine Versicherung getragen, oft hat man doch einen Schutzbrief dabei zur normalen Haftpflicht.  Was hat denn die genaue Fehlercodeauslesung ergeben ? Hast du mal versucht mit einem Ersatzschlüssel dein Auto zu starten bzw. geht dein Wegfahrsperrensymbol aus nicht das der Schlüssel defekt ist (der Code im Schlüssel)...