Richtig!
Wenn man einer Laus in den Po schaut, dann ist diese Kombination nicht zulässig.
Aber selbst dem TÜV kam die Grenzwertüberschreitung albern vor, schließlich befindet sich bei Tempo 200 das Tacho rechnerisch genau 0,1 km/h im nicht erlaubten Bereich!
Zur genaueren Erklärung: Das Tacho darf grundsätzlich nicht weniger Anzeigen, als tatsächlich gefahren wird. Bei der Reifenkombination würde aber rechnerisch bei angezeigten 200 km/h auf dem Tacho tatsächliche 200,1 km/h gefahren werden.
Deshalb wurde diese Größe bei etlichen Felgen zugelassen. Ganz offiziell und ohne tam tam!