@MilleMiglia: du meinst mit "keine Probleme mit der Versicherung" die Begleichung des Netto-Betrages des Schadens, oder?
Richtig! Die MWSt kriegst du allerdings auch ersetzt für alle Teile, die du durch eine Rechnung belegen kannst. Oder für eine eventuelle Lackierer-Rechnung auch die dabei entstandene MWSt der Arbeitsleistung.
Für Eigenleistung gibts natürlich keine MWSt-Erstattung. Logisch, oder?
Übrigens bekommt man bei Nachweis der (Eigen-)Reparatur noch den Nutzungsausfall vergütet (bei der Heckschürze mit Lackieren schon mal schnell 2 Tage).
Nicht nur das! Du kannst auch eine Pauschale für Schriftverkehr, Telefonate und ähnliche Kosten geltend machen. Mein Anwalt setzt da meist um die 50 Euro an, die auch jedesmal ersetzt wurden.