Meine Winterfelgen haben ET 28, dann würds ja geradenoch so gehen. Wenn ich das abnehmen lasse, stehen dann die Felgen auch mit drin? Ich hab ja schließlich im Winter andere Felgen als im Sommer...
Nein.
Ist ja auch klar... ein Gutachter begutachtet die Kombination die aktuell zum Zeitpunkt der Begutachtung auf deinem Fahrzeug montiert ist.
Jede weitere Kombination muss ebenfalls vorgeführt, begutachtet und eingetragen werden.
Da du die Winterfelgen zwar vorher schon "eingetragen" hattest, sich nun durch die Verwendung von Spurplatten aber eine andere kombination ergibt, muss auch diese Kombination eingetragen werden.
Eine andere Möglichkeit ist, dass du zum Winter hin die Spurplatten einfach abbaust.