Ich würde es wahrscheinlich nicht machen, da die Hinterachse der b. ja eh ein wenig anfällig ist was die Lagerung angeht.
Wenn ich die Funktionsweise von Federwegsbegrenzern richtig interpretiere, dann wird mit diesen ein Teil der Feder einfach "stillgelegt". Das bedeutet aber auch, dass der Rest der Feder natürlich nicht mehr ganz so große Schläge von der Karosse abhalten kann, da sich ja praktisch die Leistungsfähigkeit bezogen auf den Federweg, verringert hat.
Ausserdem fängt dann sicher der Wagen auf der Hinterachse ganz übel an zu "hoppeln".
Ich denke einfach dass beides nicht besonders zuträglich ist für die Haltbarkeit und Fahrsicherheit.