Autor Thema: Problem mit 215er Reifen. Benötige ABE  (Gelesen 5595 mal)

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Offline PizzaExpress

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Re: Problem mit 215er Reifen. Benötige ABE
« Antwort #10 am: 11. Dezember 2008, 13:11:18 »
Ich hatte  215/40 Reifen drauf. Diese Kombination in verbindung mit 17 Zoll Felgen kann man definitiv bei der bar draufmachen.
Haben ja auch viele hier diese Kombination eingetragen bekommen.
auf der HP von RH steht die größe z.B im Gutachten für die bar.
ist aber auch egal, ich habe mich jetzt mit meinen 205ern angefreundet.
immoment ist ja sowiso winter, da liegen sie schön im keller.

Bedingt hast du da Recht!
215/40 17 kann man eingetragen bekommen, aber nicht ohne Tachprüfung und ggf. Tachoanpassung.
Falls RH diese Größe für die b angegeben hat, steht da bestimmt eine Auflage bei.
 
Mit einer Annpassung kannst Du auch 22" SUV-Felgen montieren (solange nichts schleift, per Einzelabnahme)

Es wird sicherlich den ein oder anderen Prüfer geben, der da lockerer ist, aber streng nach den Regeln wird´s ohne Prüfung schwierig.





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barchettacruiser

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Re: Problem mit 215er Reifen. Benötige ABE
« Antwort #11 am: 11. Dezember 2008, 15:28:20 »
Hallo liebe Leute,
durch den Beitrag von PizzaExpress bin ich auf den Hersteller gekommen (War in der Zeitschrift angegeben). Ich habe nun also Borbet angerufen und sie schickten mir sofort per mail eine entsprechende ABE. Ich damit eben zum TÜV Prüfer... durfte dann noch 65 Euro bezahlen für eintragen und hab nun endlich mein TÜV.

Danke für eure Hilfe :- )

Offline Guido R.

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Re: Problem mit 215er Reifen. Benötige ABE
« Antwort #12 am: 11. Dezember 2008, 16:24:07 »
Aah, also 16 Zöller !


(hätte man aber auch erkennen können, wenn man Dein Bild genau angesehen hätte... :cyclop:  )
Schönen Gruß vom Hanauerland, Guido (b-sitzer seit ´96)

dohcdriver

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Re: Problem mit 215er Reifen. Benötige ABE
« Antwort #13 am: 11. Dezember 2008, 16:34:52 »
Nochmals eine Frage zu der Größe

215/40-17

Wieso Tachoanpassung?

Bin da jetzt ehrlich gesagt total überrascht. Bei meinem ist eine eingetragene Standard-Größe u.a. auch 195/55-15.
Die o.a. 17ér bekomme ich aber problemlos eingetragen (klar Festigkeitgutachten der Felgen oder ähnliches muss mindestens vorliegen) und brauche keine Tachoangleichung oder sonstwas weil das vom Abrollumfang her in der Toleranzgrenz liegt. Die ist doch imho bei 5 oder 7%, da müsste ich nochmals nachfragen. Auf jeden Fall kenne ich niemanden, der da was besonderes machen musste.

Ist das b-spezifisch? Bin da jetzt etwas konfuzius!

Mein Wissensstand ist folgender:

Die Abweichung darf 7% von der Serienbereifung betragen (ab Bj. 1994 sinds 4%). Dazu gibt es die Grenze von 2% (eigentlich 1.5%) bezogen auf den Unterschied des Abrollumfangs zwischen beiden Achsen.

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Re: Problem mit 215er Reifen. Benötige ABE
« Antwort #14 am: 11. Dezember 2008, 16:47:09 »
Lt. StVZO §57 Absatz 2 Anhang II Richtlinie 75/443/EWG vom 26.06.1975 darf der Tacho

    * niemals eine Geschwindigkeit anzeigen, die unter der tatsächlichen liegt und
    * die Abweichung muß in diese Formel passen: 0 <= (kleiner gleich) angezeigt - echt <= echt / 10 + 4 km/h.

Gruß
Heiko

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Offline PizzaExpress

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Re: Problem mit 215er Reifen. Benötige ABE
« Antwort #15 am: 11. Dezember 2008, 19:53:51 »
Nochmals eine Frage zu der Größe

215/40-17

Wieso Tachoanpassung?

Rechnerisch ist es knapp über der Toleranz (1,4%), sodass das Tacho weniger anzeigen würde, als man tatsächlich fährt. Das darf auf keinen Fall passieren! Nie nimmer nicht!

Jedoch ist jeder Tacho ab Werk mit einer negativen Toleranz ausgerüstet, damit immer gewährleistet ist, dass auf keinen Fall weniger angezeigt wird (meist irgendwo zwischen 5-10%). Diese Toleranz würde in dem Falle dicke ausreichen, um auch mit 215/40-17 zulassungsfähig zu sein.
Wenn man nun von knappen 5% die 1,4% abzieht, bleiben noch 3,6% Abweichung welches das Tacho mehr anzeigt, als man tatsächlich fährt

Und da kommt dass was Du schon mal geschrieben hast: Der eine Prüfer hat keinen Schimmer davon, und will alles nach Vorschrift machen, bei dem hat mans schwer.
Der Nächste hat auch kein Schimmer und vertraut den anderen Kollegen, ihm reicht dann ein Vergleichsgutachten.
Und der Dritte weiß was er tut und trägt es Dir so ein.


P.S
Jetzt wollte ich es auch wissen und hab mal bei RH reingeschaut, und siehe da: *hier* steht tatsächlich, dass ich 215/40 17 fahren kann, aber mit der Auflage G01.

Zitat
G01)
Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muß, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.

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