Moin, ich fasse mich kurz:
Wenn das ein gewerblicher Händler war und du als Verbraucher das Vehikel gekauft hast, dürfte ein Sachmängelhaftungsanspruch gegeben sein, weil PV (Phasenversteller?) ja nun nicht plötzlich den Geist aufgibt, so daß der Mangel bei Übergabe vorhanden gewesen sein müßte, überdies der Händler den Entlastungsbeweis führen muß. Da mag er im Kaufvertrag die Gewährleistung ausschließen, wie er will.
Anders, wenn Verkäufer als Nichtgewerbetreibender verkauft hat, der kann die Gewährleistung ausschließen, und dann käme man nur weiter, wenn arglistiges Verschweigen eines Mangels nachgewiesen werden kann.
Ergo: Besuch beim lokalen Rechtsanwalt, und zwar mit Kaufvertrag.
Gruß, M.