Autor Thema: reifenwahl und fragen...  (Gelesen 7393 mal)

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rotesboot

  • Gast
Re: reifenwahl und fragen...
« Antwort #20 am: 20. Februar 2008, 09:32:00 »
Zitat
1150 euro ist der preis den carglass und konsorten vor der versicherung abrechnen dürfen
fragt man allerdings nach und sagt man hat keine teilkassko landet man dann bei ca. 500 - 600 euro
irres geldverdienen das
Richtig Geld verdient wird, wenn man weiß, daß die Autohersteller maximal 20 Euro für eine Windschutzscheibe bezahlen.
Die ist für den Preis aber schon mit Grünkeil, beheizbar und thermoisolierend bedampft.

Zitat
wie gefährlich ist eigentlich so ein riß in der scheibe ? nun ca. 15 cm lang...
Der wird nicht lange 15 Zentimeter lang bleiben. Je nachdem, wie stark die Karosserie "arbeitet" (und die barchetta arbeitet als offenes Auto stark), wird der binnen Tagen, manchmal Stunden, über die ganze Scheibe gehen.
Da geklebte Scheiben eine tragende Funktion haben, ist das nicht gut.

Fiat Barchetta

  • Gast
Re: reifenwahl und fragen...
« Antwort #21 am: 21. Februar 2008, 16:15:25 »
Moin,

man könnte die Scheibe dort, wo der Riss jetzt aufhört anbohren,
um dem Riss ein "Ende " zu bereiten.
Das wäre aber nur eine sehr kurzfristige Notlösung.

Am besten gleich austauschen.

Frag doch mal bei Fiat, was die für einen Austausch veranschlagen.

Aber letztendlich ist es ja egal, wo die Scheibe erneuert wird,
Hauptsache erneuern.

Ich würde empfehlen, die Werkstatt, wo der Reifenwechsel vorgenommen
wurde noch einmal aufzusuchen, und mit denen in Ruhe über
den Schaden und Vorfall zu reden.

Davon ausgehend, dass Du eine Teilkasko hast, würde ich, bevor
ich mir den Nerv eines Rechtsstreites antuen würde, den man ja auch
verlieren kann, versuchen mit der Werkstatt eine Einigung herbeizuführen.

Wenn Die nun gar nicht wollen, könnte man sich ja die Selbstbeteiligung
der Teilkasko teilen, denn Lust auf einen Rechtsstreit werden die wohl
auch nicht haben......und am Ende hast Du dann ja auch noch eine schöne
neue kratzerfreie Scheibe drinne............da tut es am Ende evtl.
dann nicht ganz so weh........

Beste Grüße,
Heino

PS: Edit

Zur Schuldfrage noch folgendes:

Angenommen man fährt zum Reifenhändler und beauftragt den mit
einem Reifenwechsel, und das ganze Auto bricht auf der Bühne zusammen....
hätte der Reifenhändler wohl keine Schuld, denn der kann nichts dafür, da
das Auto schon vorher morsch war.

Das klingt zwar überrissen, aber wäre es zu Deinem Fall übertragbar?
Lag evtl. schon ein Anfang des Risses, den Du noch nicht bemerkt hattest vor, und der
hat sich bei der Beanspruchung der Karosse auf der Hebebühne nur verlängert?

Angenommen der Reifenhändler hat Seine Arbeit ordnungsgemäß vorgenommen,
was kann der dafür, wenn Du Ihm ein Auto mit einer "weichen" Karosse auf
den Hof stellst, die bei einer Beanspruchung, die ein Auto eigentlich
verkraften sollte Schaden nimmt?
Selbst wenn Du wasserdicht beweisen könntest, das der Riß vorher nicht
war, trifft den Reifenhändler tatsächlich eine Schuld?
Was hätte er unternehmen können um eine Entstehung des Risses zu verhindern?

Oder war das Auto gar nicht auf einer Hebebühne und wurde einseitig mit einem
Wagenheber derartig viel zu hoch gehoben, das dadurch ein Riß entstanden sein könnte?
Oder ist der Mechaniker beim herumlaufen um das Auto mit dem
Drehmomentschlüssel gegen die Ecke der Scheibe getitscht und hat den Riß
verursacht? Könnte ein Gutachter das klären, oder wäre es ein Steinschlag gewesen
der für den Titscher verantwortlich war?

Ich schreibe dieses, um die Sache mal von einer "neutralen" Seite aus zu beurteilen,
wie im Falle eines Falles von einem Richter zu beurteilen wäre, und möchte Dir dieses nur zu
bedenken geben, bevor Du gleich versuchen solltest, die Sache über einem
Rechtsanwalt zu regeln. Das wäre Dein gutes Recht.
Ich persönlich denke aber, das kostet wieder nur Extra und am Ende wäre
es schwierig damit durchzudringen.

Beste Grüße,
Heino

« Letzte Änderung: 22. Februar 2008, 09:13:09 von Fiat Barchetta »

vespathomas

  • Gast
Re: reifenwahl und fragen...
« Antwort #22 am: 22. Februar 2008, 11:38:27 »
so neue scheibe drin

496 euro...

die b. war nicht auf einer hebebühne, deshalb ja meine mutmaßung
auf der fahrerseite haben die jungs mit 2 wagenheber gearbeitet um beide reifen in die luft zu bekommen, also an den beiden dafür vorgesehenen punkten je einen heber, da ging alles gut. auf der beifahrerseite haben die dan nur noch den wagenheber hinter dem vorderrad angesetzt, malt euch mal aus wie hoch man den pumpen muß damit das hinterrad auch in der luft ist...
da steht der wagen vorne schon ganz dool hoch oben, daher ja auch meine vermutung das das die ursache hätte sein können
jetzt och egal, löft ja wieder

ciao thomas

Offline Mille Miglia

Re: reifenwahl und fragen...
« Antwort #23 am: 22. Februar 2008, 11:43:16 »
Zitat von: Fiat Barchetta
Selbst wenn Du wasserdicht beweisen könntest, das der Riß vorher nicht war, trifft den Reifenhändler tatsächlich eine Schuld?
Eindeutig: JA
Das mit dem Wagenheber leuchtet jedem ein, und ein Gutachter kann das bestätigen.

Ein ähnlicher Fall ist mir mal selbst passiert. Wir haben das unserer Werkstattversicherung gemeldet. Kostete nicht viel und der Kunde war zufrieden.
Sogar unser Hund ist gechipt!
Bringt aber nix, säuft genausoviel wie vorher und schneller isser auch nicht geworden... :snoopy:

Fiat Barchetta

  • Gast
Re: reifenwahl und fragen...
« Antwort #24 am: 22. Februar 2008, 15:17:47 »
Wenn er natürlich derartiges gemacht hat, Wagen vorne mit einem Wagenheber
komplett einseitig angehoben, trifft ihn natürlich eine Schuld,
das ist mir auch klar.
Ich war davon ausgegangen, dass das Auto ordnungsgemäß auf einer
Hebebühne war...............und wäre es dabei passiert, hätte er
meiner Meinung nach nicht unbedingt Schuld gehabt................
aber eine Betriebshaftpflicht sollte das trotzdessen abwickeln denke ich.

rotesboot

  • Gast
Re: reifenwahl und fragen...
« Antwort #25 am: 23. Februar 2008, 06:55:32 »
Zitat
Ich war davon ausgegangen, dass das Auto ordnungsgemäß auf einer
Hebebühne war...............und wäre es dabei passiert, hätte er
meiner Meinung nach nicht unbedingt Schuld gehabt................
aber eine Betriebshaftpflicht sollte das trotzdessen abwickeln denke ich.
Wenn eine zuvor nachweislich unbeschädigte Scheibe auf der Hebebühne kaputt geht, zahlt das die Werkstatt.
Wer denn auch sonst?
Genau dafür haben die ihre Versicherungen, die wollen sie nur nicht in Anspruch nehmen.