Beispiel: In meinem Brief steht: 185/55R15 alternativ 195/55R15.
Bedeutet: 185/55R15 = 1785 mm Abrollumfang
195/55R15 = 1815 mm Abrollumfang
Und jetzt müssen wir rechnen: ....... genau, es gilt also eine Grenze von minimal 1714 mm bis maximal 1833 mm eizuhalten. Nun stellen wir fest, das die aller aller aller erste Frage von T G Bremsenquietscher wie folgt beantwortet werden muss:
205/40R17 Abrollumfang 1820 mm JA
215/40R17 Abrollumfang 1840 mm NEIN
@matthias:
Glaubst du eigentlich jeder Hersteller hat bei gleicher Reifengröße die gleichen Abrollumfänge?
Bestimmt nicht- denn hier gibts auch schon Unterschiede- und nicht gerade geringe..
Schreibe dass, weil Du jetzt schon die Reifengröße genau in exakten Abrollumfängen angibst.
Dass soll heißen, dass nicht jeder Reifen der gleichen Größe von jedem Hersteller,die von dir angegebenen Abrollumfänge besitzt.
z,B. Fahre ich auf meinen Alfa auf der VA einen 225/35 und hinten einen 235/35 19.
Bei manchen Herstellern ist der Reifenabrollumfang so unterschiedlich, dass die Toleranz überschritten ist- aber bei dem Hersteller meiner Reifen passen die Abrollumfänge sehr gut zusammen und es wurde mir auch eine Unbedenklichkeitbescheinigung ausgestellt, dass ich diese Reifenkombi fahren kann.
Bei anderen Fabrikaten funktioniert diese Mischbereifung allerdings nicht..
Zum Schluß will ich noch sagen, dass bei meiner Barchetta sowohl der 205/40 ,als auch der 215/40 eingtragen war- allerdings nicht als Mischbereifung. da ja wie schon erwähnt der Abrollumfang zu unterschiedlich war