Autor Thema: Alufelgen 17"  (Gelesen 9038 mal)

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Offline Klaus O.

Re: Alufelgen 17"
« Antwort #20 am: 30. Oktober 2008, 14:44:16 »
Bei meinen 195/50 mit Autec-Felgen steht`s auch im Schein:

Rundum nur mit Reifen einer Marke und eines Profiltyps zulässig.
Versuch macht kluch!

Gruß

Klaus

Offline PizzaExpress

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Re: Alufelgen 17"
« Antwort #21 am: 30. Oktober 2008, 14:53:12 »
Dann muss es ja tatsächlich einen Grund geben.


Auch wenn ich das immer noch nicht verstehe.... :?
Wer Stuss postet oder geposteten Stuss quotet oder sich geposteten oder gequoteten Stuss beschafft, um es in Verkehr zu bringen, wird mit mindestens 300 Seiten Stuss-Freds bestraft.

Offline Mille Miglia

Re: Alufelgen 17"
« Antwort #22 am: 30. Oktober 2008, 14:55:05 »
So selten ist diese Formulierung gar nicht. Beim googeln kommen dazu über 1000 Einträge, größtenteils pdf's aus Felgen-Gutachten.


Interessant dazu dieser Hinweis aus dem Verkehrsportal:

Zitat
Achtung !! § 36 StVZO Bauart(radial od. diagonal),Größe, Tragfahigkeit und Geschwindigkeit müssen stimmen, dann können auch 4 verschiedene Herst.und Profile gefahren werden-auch Winter und Sommer--ausgenommen siehe ABE-Zubehör (sprich ALU-Felge) meist unter algemeinen Auflagen " es sind nur ein Hersteller und Profiltyp als Rundumbereifung zul." über diese Festlegung des TÜV-Gutachters kann man sich nicht hinweg setzen--weiterhin besteht die Hersteller und Typenbindung bei ZR-Bereifung, weil ZR nicht den Herstellungs und Kennzeichnungsbedingungen der ECE-VO entspricht und damit nicht unter die Aufhebung fällt.

Also aufpassen, was in eurem Kleingedruckten steht! ;)






off topic:
Google ist schon klasse!
Die wollen mir tatsächlich eine Typ-Beratung schmackhaft machen!  :lol: :lol:
Zitat
Meinten Sie: Reifen eines Reifenherstellers und Profiltypen als Rundumberatung zulässig  
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Offline PizzaExpress

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Re: Alufelgen 17"
« Antwort #23 am: 30. Oktober 2008, 15:09:54 »
Ich glaub ja schon dass es bei Euch so drin steht!

Nur verstehen tu ich das nicht!

Wobei, was soll’s...!
Vielleicht haben sich manche Felgenhersteller gedacht, dass man die Kunden zu Ihrem Glück zwingen muss.
Dass es teils verheerend sein kann, wenn man Reifenmarken mischt, ist bestimmt nicht jedem Reifenkäufer klar.

Von dem Standpunkt aus, halte ich diesen Eintrag auch für gar nicht mal so schlecht!



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Offline Guido R.

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Re: Alufelgen 17"
« Antwort #24 am: 30. Oktober 2008, 17:26:42 »
Also bei "ZR" - Bereifung gilt diese Typenbindung also immernoch...?

Dann eigentlich immer bei 40er Reifen, den die gibts ja erst ab "ZR".
Oder sind dann die ab "W" und "Y" wieder außen vor ?


Für Mitleser:

(Achja, also die "Z", "W" und "Y" -Angeben der Reifen stehen für den Geschwindigkeits-
Index, eigentlich würden für die b. "V"- Reifen locker reichen)
Schönen Gruß vom Hanauerland, Guido (b-sitzer seit ´96)

Offline PizzaExpress

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Re: Alufelgen 17"
« Antwort #25 am: 30. Oktober 2008, 19:09:24 »
Du beziehst Dich wahrscheinlich hierauf:
Zitat
Bei der Montage eines vom Fahrzeughersteller nicht empfohlenen Fabrikats oder auch einer
nicht empfohlenen Profilausführung ist laut dieser Verordnung (außer bei ZR-Reifen) keine
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifen- oder Fahrzeugherstellers mehr notwendig.

Aber da geht es wiedermal um vom Fahrzeughersteller nicht empfohlene Fabrikate.



Also ich denke, die EU hat ganz sicher nicht die Bundesregierung angemahnt, diese unsinnige Reifenbindung zu unterlassen, damit sie dann mit einer Sonderregelung alles doch wieder so lässt wie es ist.

Wenn es so wäre, hätte Brüssel sicherlich nochmals Beschwerde eingelegt.


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Offline Bernie

Re: Alufelgen 17"
« Antwort #26 am: 31. Oktober 2008, 08:34:05 »

Oder sind dann die ab "W" und "Y" wieder außen vor ?



Ja, sind sie. Liegt (lag?) an der uralten Definition des Geschwindigkeitsindex "Z".
Der sagt(e) nämlich nur >240, aber nicht, wieviel mehr. :shock:
Das hängt vom jeweiligen Reifen ab, deshalb gilt weiterhin die Bindung.
W und Y haben wieder eindeutige Höchstgeschwindigkeiten definiert.

Für die b reicht sogar H.... 8)
Bernd

Offline Mille Miglia

Re: Alufelgen 17"
« Antwort #27 am: 31. Oktober 2008, 09:53:01 »
Zitat von: PizzaExpress
Also ich denke, die EU hat...

Das ist dein Fehler, Pizza!  :P

Du denkst, dass in Brüssel jemand denkt! Gefääährlich!!!!  :lol: :lol:


Bernie hat es (wie so oft) wunderbar erklärt.
Die alte Bezeichnung "ZR" ist äußerst schwammig, man könnte auch ein Orakel befragen oder Kaffeesatz mit Reifenabrieb mischen  8)

Hab dazu was Schlaues gefunden:
Zitat
ZR- ,VR-Reifen. Sofern diese in den Papieren älterer Fahrzeuge noch eingetragen sind, dürfen gleich große W - Reifen (bis 270 km/h) mit ausreichender Tragfähigkeit verwendet werden, wenn die Fz.-Höchstgeschwindigkeit 260 km/h (lt. Fahrzeugschein Ziffer 6) nicht überschritten wird und keine weitere Typen- oder Fabrikatsbindungen (Ziffer 33) eingetragen sind. In Zweifelsfällen sollten Fahrzeug- bzw. Reifenhersteller befragt werden.


Noch ausführlicher eine Info von Bridgestone: Klick! *pdf*
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Hexer

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Re: Alufelgen 17"
« Antwort #28 am: 31. Oktober 2008, 10:19:28 »
Diese unsägliche Reifenbindung führt allerorten zur größtmöglichen Verunsicherung. Selbst bei TÜV oder DEKRA bekommt man keine zuverlässige Auskunft. So zumindest meine Erfahrung bei meinem Motorrad. Und hat man dann noch einen Exoten vor der Tür stehen, stellen sich auch die Reifenhersteller dumm und sagen, dass es sich für die paar Motorräder des Typs XY nicht lohnt eine Freigabe herauszugeben. Was dann bleibt ist die Suche nach einem Sachverständigen der einem bestätigt, dass die Fabrikatsbindung unwirksam ist.

Was mich wundert ist, dass es bei der Autoreifenbindung scheinbar genauso chaotisch dahergeht. Es muss doch jedem Idioten bei den zuständigen Behörden klar sein, dass die Reifenhersteller fast jedes Jahr ihre Reifen verändern. Wie soll man für ein 10 Jahre altes Auto noch die seinerzeit verfügbaren Reifen bekommen !!!  Und selbst wenn der Hersteller damals genügend produziert hätte, wären die Dinger heute nur noch, aufgrund des Alters, schrottreif.

Der größte Humbug ist dann, die Verantwortung für die Qualität Reifen dem Fahrzeughalter zuzuschreiben. Die richtige Größe zu verwenden, dass sehe ich ja ein aber eine Haftung für die Laufeigenschaften eines Herstellers. !?!?! Das ist ja grotesk. Da wedelt der Schwanz mit dem Hund. Und: Da freut sich doch jede Versicherung! Wunderbarer Grund die Schadensübernahme abzulehnen.

F.


Offline PizzaExpress

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Re: Alufelgen 17"
« Antwort #29 am: 31. Oktober 2008, 11:16:25 »
Besser hätte man es nicht schreiben können!
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