Entscheidend ist aber doch, was noch zugelassen ist. Die Eintragungen müssten ja für diese Räder geändert worden sein, und dann kommts doch drauf an, ob die orischinool-Bereifung als Variante auch noch drin steht (sollte üblicherweise so sein). 16er kämen dann aber nicht in Frage, es sei denn, die wären auch eingetragen worden - was mir unwahrscheinlich erscheint - es sei denn, der Vorbersitzer hat mehrmals die Bereifung gewechselt.