Autor Thema: Hilfe!Jungfräuliche Barchetta möchte andere Felgen  (Gelesen 3230 mal)

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rausfahrer

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Re: Hilfe!Jungfräuliche Barchetta möchte andere Felgen
« Antwort #10 am: 02. März 2010, 08:40:06 »
Natürlich nicht. Gibt es eine ABE, dann steht dort folgendes:

"Abweichend von den Bestimmungen des § 27 StVZO (Berichtigung der Fahrzeugpapiere)
ist es bei Verwendung einer im Gutachten aufgeführten Reifen- oder
Felgengröße, sofern diese nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt sind, nicht
erforderlich, eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Verwaltungsbehörde
(Zulassungsbehörde) zu veranlassen."

Also:
- Felgen nur mit Gutachten: Abnahme und Eintragung von Felge und Reifen
- Felgen mit ABE: wenn Felge und Reifen in der ABE eingeragen, nur Mitfürpflicht der ABE
- Felgen mit ABE, aber andere Reifendimension: Abnahme und Eintragung

Gruß,
-der Ralf-

Offline JP

Re: Hilfe!Jungfräuliche Barchetta möchte andere Felgen
« Antwort #11 am: 02. März 2010, 10:44:03 »
Genau so...

Nur ist mir keine Rad-Reifenkombination bekannt, welche in der Größe abweichend von der Serien-Bereifungs-Kombination, mit ABE zu haben ist.

Also wird es bei der Vorgabe, welche hier gestellt worden ist (also größere Felge + dadurch bedingt andere Reifengröße) wohl mit 99%iger Sicherheit auf eine eintragung hinauslaufen.
Frauen tun für ihr Äußeres Dinge, für die jeder Gebrauchtwagenhändler ins Gefängnis kommt.  (Nick Nolte)

Mit den Menschen ist es wie mit den Autos: Laster sind schwer zu bremsen. (Heinz Erhardt)