Autor Thema: Entscheidungsfrage "Motoröl"  (Gelesen 16884 mal)

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Benster

  • Gast
Re: Entscheidungsfrage "Motoröl"
« Antwort #50 am: 13. April 2010, 14:22:59 »
Ich entsorge mein Öl in der Hobbywerkstatt wo ich das Öl wechsele, bzw. es entsorgt sich automatisch über diesen Ölauffänger. Kostenpunkt 3 Euro pro Ölwechsel....

Offline Mille Miglia

Re: Entscheidungsfrage "Motoröl"
« Antwort #51 am: 13. April 2010, 14:48:03 »
Ich hab in der Nachbarschaft eine Renault-Werkstatt. Da kann ich es kostenlos entsorgen. Dafür beschwere ich mich nicht, wenn er seine Diesel-AU bei geöffnetem Hallentor macht.  8)
Er profitiert allerdings auch ab und zu von diverser Diagnosesoftware, die auf meinem Laptop ist.

Übrigens nimmt unsere Gemeinde mehrmals im Jahr Problemabfälle, darunter auch Altöl (in haushaltsüblichen Kleinmengen) kostenlos an.
Sogar unser Hund ist gechipt!
Bringt aber nix, säuft genausoviel wie vorher und schneller isser auch nicht geworden... :snoopy:

ubohli

  • Gast
Re: Entscheidungsfrage "Motoröl"
« Antwort #52 am: 13. April 2010, 14:58:20 »
Aber mal eine andere Frage: Was passiert eigentlich mit dem Altöl ? Wird das wieder aufbereitet ? Wenn ja, dann ist es ja auch ein wichtiger Rohstoff, oder ?

Gruß
Uli

Offline Klaus O.

Re: Entscheidungsfrage "Motoröl"
« Antwort #53 am: 13. April 2010, 15:33:54 »
Aber mal eine andere Frage: Was passiert eigentlich mit dem Altöl ? Wird das wieder aufbereitet ? Wenn ja, dann ist es ja auch ein wichtiger Rohstoff, oder ?

Gruß
Uli

Die Altölverordnung sagt dazu in

§ 2 Vorrang der Aufbereitung
(1) Der Aufbereitung von Altölen wird Vorrang vor sonstigen Entsorgungsverfahren eingeräumt, sofern keine technischen und wirtschaftlichen einschließlich organisatorischer Sachzwänge entgegenstehen.
Versuch macht kluch!

Gruß

Klaus

Offline Mille Miglia

Re: Entscheidungsfrage "Motoröl"
« Antwort #54 am: 13. April 2010, 16:07:18 »
Dazu schauen wir einfach mal auf der Seite des Bundesumweltministeriums vorbei:

In Deutschland fallen jährlich rund 460.000 Tonnen Altöl an, die ausschließlich verwertet werden. Es bestehen zwei konkurrierende Verwertungszweige:

Die energetische Verwertung, die zum größten Teil in der Zementindustrie erfolgt. Im Jahr 2006 wurden ca. 110.000 t in der Zement- und Kalkindustrie energetisch verwertet.

Die stoffliche Verwertung (Aufarbeitung), wodurch mindestens 70 % der jährlich anfallenden Altölmenge zu Basisöl, Heizöl, Fluxöl (Bitumenzuschlagstoffe) und Schiffsbrennstoff aufbereitet werden. Im Jahr 2006 wurden 376.000 t Altöl stofflich verwertet. Das sind 77 % der gesammelten Menge.

Quelle: Bundesumweltministerium
Stand: September 2007


Der Anteil der stofflichen Aufbereitung zu Basisöl hat seit 1999 stark zugenommen: 1999 wurden ca. 54.000 t Basisöl aus Altöl erzeugt. Im Jahr 2000 wurden ca. 77.000 t, 2001 ca. 96.000 t, 2002 ca. 110.000 t aufbereitet. Im Jahr 2003 sank die Menge auf 102.000 t, 2004 auf 109.000 t, da mehr Altöl in sonstige Verwertungswege (Heizöl, Fluxöle) ging. Im Jahr 2006 war ein Anstieg auf 136.000 t zu verzeichnen.



Von 480000t Altöl können also 136000t als Basisöl wiedergewonnen werden. Diese können mit entsprechenden Additiven wieder zu Motoröl veredelt werden.

Also bitte keine fremden Flüssigkeiten ins Altöl beimischen, denn dann muss es teuer als Sondermüll beseitigt werden.
Sogar unser Hund ist gechipt!
Bringt aber nix, säuft genausoviel wie vorher und schneller isser auch nicht geworden... :snoopy:

Mc. Barchetta

  • Gast
Re: Entscheidungsfrage "Motoröl"
« Antwort #55 am: 13. April 2010, 17:33:16 »
Die Altölverordnung sagt dazu in

§ 2 Vorrang der Aufbereitung
(1) Der Aufbereitung von Altölen wird Vorrang vor sonstigen Entsorgungsverfahren eingeräumt, sofern keine technischen und wirtschaftlichen einschließlich organisatorischer Sachzwänge entgegenstehen.

Dazu gibt es auch das sog. KrW-/AbfG (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz).

Zitat:

Ziel des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ist es, den Ressourceneinsatz je Erzeugniseinheit zu minimieren. Hierbei kann für die Umweltpolitik in Anlehnung an § 4 des Gesetzes folgende Zielhierarchie gegeben werden:

Vermeidung
vor Verminderung
vor Verwertung
vor Beseitigung.


Verwertung VOR Beseitigung gilt also für ALLE Abfälle in Deutschland! Wissen die wenigsten - schade!


« Letzte Änderung: 13. April 2010, 18:32:17 von Mc. Barchetta »