Autor Thema: Versatzschrauben noch erlaubt? / Suche Chrom felgen aber welche?!?!?  (Gelesen 3934 mal)

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klemens78

  • Gast
Re: Versatzschrauben noch erlaubt? / Suche Chrom felgen aber welche?!?!?
« Antwort #10 am: 27. Januar 2009, 15:35:32 »
Technisch sind diese Schrauben so furchtbar, das Personen mit einer Mindestanforderung an technische Ästhetik das kalte Grauen packt: Pfusch, der scheinbar erlaubt ist (?)...

Lieber Dieter!

Es geht am Ende nicht um die "technische Ästhetik" die über Pfusch oder nicht entscheidet, sondern um die harten Fakten!
Und Auch Versatzschrauben sind bestens dazu geeignet, ein Rad am Auto festzuhalten.
Wo hier Pfusch vorherrschen soll, weiß ich nicht, aber bitte!

Ich darf meine AEZ Paron mit 4x100er LK sogar mit den Originalschrauben an die Barchetta schrauben - lt. Gutachten und Abnahme durch die Landesregierung (die im Gegensatz zum TÜV noch mal eine ganze Ecke happiger ist!) ....

Also lassen wir die technische Ästhetik wo sie hin gehört: Im Museum!

Gruß
Klemens

Offline Mille Miglia

Re: Versatzschrauben noch erlaubt? / Suche Chrom felgen aber welche?!?!?
« Antwort #11 am: 27. Januar 2009, 16:52:42 »
Zitat von: QP-2005
Nabend zusammen , ich habe von meinem Bruder gehört das Versatzschrauben inzwischen verboten worden sind, also ich auf die B keine Felgen mehr mit Lochkreis 4x100 draufmachen kann.
Ist das so korrekt!?
Da ist tatsächlich etwas dran!


Am 01.08.2008 gab es vom BMVBS ein Rundschreiben an alle TÜV-Stationen und sonstige Prüforganisationen (ich hab es vorliegen) in dem darauf hingewiesen wurde, bei Begutachtungen von Rad/Reifenkombinationen verstärkt auf Lochkreisunterschiede von Sonderrad und Radflansch zu achten!

Zur Zeit wird in einem Sonderausschuss die weitere Verfahrensweise besprochen, da immer mehr Fahrzeuge mit Versatzschrauben auf den Markt kommen.

Derzeit sind keine zweiteiligen Radmuttern oder Radbolzen mit beweglichem Kugel- oder Kegelbund im Handel, für die ein gültiges Prüfzeugnis vorliegt.

...dürfen bei Prüfungen gemäß §21 StVZO Radbefestigungen mit beweglichem Kugel- oder Kegelbund nur positiv begutachtet werden, sofern diese Befestigungsart im Prüfzeugnis für das Sonderrad explizit genannt ist.


Das gilt auch für bereits eingetragene Räder! Bis auf weiteres ist die Verwendung  also nicht zulässig, sofern die Schrauben nicht im Felgengutachten genannt werden.
« Letzte Änderung: 27. Januar 2009, 16:56:11 von Mille Miglia »
Sogar unser Hund ist gechipt!
Bringt aber nix, säuft genausoviel wie vorher und schneller isser auch nicht geworden... :snoopy:

Offline JP

Re: Versatzschrauben noch erlaubt? / Suche Chrom felgen aber welche?!?!?
« Antwort #12 am: 27. Januar 2009, 18:55:30 »
Zitat
Das gilt auch für bereits eingetragene Räder! Bis auf weiteres ist die Verwendung  also nicht zulässig, sofern die Schrauben nicht im Felgengutachten genannt werden.

WAAAAAS????  :shock: :shock: :shock:

Mooment!!! Also muss ich jetzt ohne Felgen rumfahren, oder was???

Sauerei.... :(
Frauen tun für ihr Äußeres Dinge, für die jeder Gebrauchtwagenhändler ins Gefängnis kommt.  (Nick Nolte)

Mit den Menschen ist es wie mit den Autos: Laster sind schwer zu bremsen. (Heinz Erhardt)

Offline Mille Miglia

Re: Versatzschrauben noch erlaubt? / Suche Chrom felgen aber welche?!?!?
« Antwort #13 am: 28. Januar 2009, 00:37:25 »
Wie gesagt, das Schreiben datiert vom 01.08.2008. Darin wird erwähnt, dass bis Oktober eine Kommision die offenen Fragen klärt. Hab leider bisher noch nichts neues gefunden. Am besten, ich frage dazu direkt beim Tüv nach und gleichzeitig bei einem Bekannten, der als Kfz-Sachverständiger arbeitet.
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Bringt aber nix, säuft genausoviel wie vorher und schneller isser auch nicht geworden... :snoopy:

Niko34

  • Gast
Re: Versatzschrauben noch erlaubt? / Suche Chrom felgen aber welche?!?!?
« Antwort #14 am: 05. April 2010, 09:22:30 »
Hallo Mille,

hat sich zu dieser Thematik etwas getan? Offiziell verboten oder nicht?

Offline Mille Miglia

Re: Versatzschrauben noch erlaubt? / Suche Chrom felgen aber welche?!?!?
« Antwort #15 am: 06. April 2010, 23:33:42 »
Da habe ich noch keine neue Anweisungen seitens Tüv gelesen. Also gilt auch weiterhin diese Formulierung:

...dürfen bei Prüfungen gemäß §21 StVZO Radbefestigungen mit beweglichem Kugel- oder Kegelbund nur positiv begutachtet werden, sofern diese Befestigungsart im Prüfzeugnis für das Sonderrad explizit genannt ist.
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