Autor Thema: Holzschraube im Reifen  (Gelesen 4058 mal)

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LimiBar

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Re: Holzschraube im Reifen
« Antwort #10 am: 15. Juni 2009, 14:07:32 »
 Hi,
ich bin schon lange "Kunde" bei ATU und anderen Werkstetten, die kochen alle mehr oder weniger mit Wasser. Das entscheidene bei ATU ist, daß man hier einigermaßen Bescheid wissen sollte, was Sache ist, damit die einem nicht zu viel Neuteile verkaufen. Ein neuer Reifen und damit mehr Sicherheit ist mir wichtiger, als ein  paar Euro sparen. Allen vergnügliche Fahrten mit unsereren italienischen Diven und weniger Reparaturen !

Herzliche Grüße aus d. Oberbergischen Land von Werner dem "Offenfahrer"

Offline PizzaExpress

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Re: Holzschraube im Reifen
« Antwort #11 am: 15. Juni 2009, 14:17:10 »
Ich glaube, da gibt es unterschiedliche Verfahren.
Vor ca. 10 Jahren wollte mir kein Reifenhändler einen defekten Reifen flicken, weil dieser damals V zugelassen war und der Wagen wohl auch über 200 km/h schnell war.

Bei meinem alten Alfa hab ich aber auch zweimal die Reifen flicken lassen, und der hatte ZR Reifen und war auch laut Papiere 220 km/h schnell.
Ich hab beim ersten Mal meinen Reifenhändler drauf angesprochen und er sagte mir sinngemäß, dass mit seiner Vulkanisationsmethode zulässig wäre.


@ Werner
Also sorry, für mich ist das wieder mal ein Beweiß, das bei ATU die Arbeitsqualität mangelhaft ist.
Wie schon geschrieben, bei mir hat der Reifenhändler keine Probleme damit gehabt.
Er hat mir auch versichert, dass der Reifen absolut sicher ist. Und so wars auch, beide Reifen haben über Jahre keine Luft gelassen.
Vielleicht liegt das auch daran, dass da ein Fachmann am Werk war und bei ATU nur irgend ein Mechaniker, der mal irgendwo einen Crashkurs gemacht hat.

Ganz gleich wieso, so was ist imho kein guter Service, eher ein Armutszeugnis!
Wer Stuss postet oder geposteten Stuss quotet oder sich geposteten oder gequoteten Stuss beschafft, um es in Verkehr zu bringen, wird mit mindestens 300 Seiten Stuss-Freds bestraft.

LimiBar

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Re: Holzschraube im Reifen
« Antwort #12 am: 15. Juni 2009, 14:29:10 »
Hi,
vor vielen Jahren habe ich genau das Gleiche beim Winterreifen H gehabt, von ATU geflickt und bis zum Schluß gehalten. Damit will ich nicht behaupten, daß ich zu ATU mehr Vertrauen als zu meiner Stammwerkstatt habe. Meine Devise heißt, erst informieren, recherchieren und vergleichen, danach das Richtige entscheiden und konseqent durchziehen.

Gruß Werner  :lol: :lol:

LimiBar

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Re: Holzschraube im Reifen
« Antwort #13 am: 15. Juni 2009, 14:59:13 »
Hi,
daß ist korrekt. Allerdings hatte mein Reifen nach 7mm Profil und der neue gleichen Fabrikates 8 mm. Diesen Unterschied von 1mm kann man getrost vernachlässigen. Gute Fahrt.

Werner

Offline Mille Miglia

Re: Holzschraube im Reifen
« Antwort #14 am: 15. Juni 2009, 15:37:04 »
Zitat von: Barfly
Ich lese hier "ein Reifen", muß nicht eine Achse identische Reifen haben, also 2 gleiche?
Muss nicht, sollte aber möglichst gleich sein!

Nach § 36 (2a) StVZO gilt hinsichtlich der Mischbereifung an Pkw lediglich die Forderung, dass sie entweder nur mit Diagonal- oder nur mit Radialreifen ausgerüstet sein müssen.

Gleichwohl ist in Fachkreisen unbestritten, dass aus Gründen der Fahrzeugsicherheit die Verwendung von Reifen des gleichen Herstellers und Typs dringend zu empfehlen ist. Wer das Pendant zu dem intakt gebliebenen Pneu nicht mehr bekommen kann, sollte deshalb dem Rat des Fachmanns folgen und sicherheitshalber beide Reifen der betroffenen Achse austauschen lassen.



Zitat von: PizzaExpress
Vor ca. 10 Jahren wollte mir kein Reifenhändler einen defekten Reifen flicken, weil dieser damals V zugelassen war und der Wagen wohl auch über 200 km/h schnell war.

Bei meinem alten Alfa hab ich aber auch zweimal die Reifen flicken lassen, und der hatte ZR Reifen und war auch laut Papiere 220 km/h schnell.
Ich hab beim ersten Mal meinen Reifenhändler drauf angesprochen und er sagte mir sinngemäß, dass mit seiner Vulkanisationsmethode zulässig wäre.
Jeder Reifen darf repariert werden wenn dies fachgerecht durchgeführt wird, Ziel ist es den Reifen wieder zu 100% einsatzfähig zu machen.

 

6mm Schadensausmaß bis V-Reifen (80% der Lauffläche)

3mm Schadensausmaß ab V-Reifen bis ZR-Reifen (90% der Lauffläche)




Genaueres zum Thema Reifenreparatur findet sich hier:
(Viel Text!! )  :P


Reifeninstandsetzung nach § 36 StVZO

 

1.die Reifeninstandsetzung muss FACHGERECHT durchgeführt sein.

 

2.Heiß/Warmvulkanisation(100°C-145°C),

laufflächenverletzungen, die bis zum reifenzwischenbau bzw. gürtel reichen oder hindurchgehen sowie schäden an den seitenwänden müssen durch heiß/warmvulkanisation instandgesetzt sein.

 

3.eine instandsetzung durch kaltvulkanisation(18°C-25°C) ist NUR bei stichverletzungen im bereich der lauffläche und nur bis 6mm schadensausdehnung - an der reifeninnenseite gemessen zulässig.

dabei muss der stichkanal ausgefüllt und die verletzung an der reifeninnenseite mittels deckenpflaster verschlossen sein.

 

4.nagelstichverletzungen an schlauchlosen pkw-DIAGONALREIFEN dürfen auch durch eonvulkanisierte gummipfropfen im montierten zustand des reifens instandgesetzt sein.

 

5.das einlegen eines schlauches OHNE behebung des schadens ist NICHT zulässig.

 

6.abdichtungen mittels pannenspray sind nur als notbehelf anzusehen.

 

richtlinien für die beurteilung sowie instandsetzung von luftreifen:

 

 

allgemeine anforderungen:

 

grundsätzlich ist jeder reifen vor der reparatur zur analyse des schadens und zur reparaturdurchführung von der felge zu demontieren.

ausgenommen sind reifen, die schäden aufweisen, welche eindeutig als rein äußere verletzung des reifens erkennbar sind und ohne demontage von außen repariert werden können sowie reifen an nutzfahrzeugen mit einer bauartbestimmten höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h.

 

vor der reparatur ist der reifen hinsichtlich seiner reparaturwürdigkeit zu untersuchen; insbesondere ist diese betrachtung auch der allgemeine zustand des reifens außerhalb des zu reparierenden schadens einzubeziehen. die informationen des reifenherstellers zur reifeninstandsetzung sind dabei zu beachten.

 

je nach schadensbild sind ausschließlich die hierfür geeigneten reparaturmittel nach anweisung des herstellers dieser reparaturmittel zu verwenden; dabei ist insbesondere auf die verträglichkeit der verwendeten materialien untereinander zu achten.

 

die schadensstelle ist mit einem geeignetem werkzeug freizulegen und zu reinigen.

 

schäden an reifen, die mittels pannenhilfsmittel behandelt wurden, können nicht repariert werden.

(besteht aus latex und dient als weichmacher, welche das reifeninnere auflösen)

 

das einlegen eines schlauches ohne behebung des schadens ist unzulässig.

 

 

reparaturausführung:

 

generell ist der schadenskanal mit rohgummi, das mittels heiß- oder warmvulkanisation zu vulkanisieren ist, zu füllen und an der reifeninnenseite ein reparaturpflaster einzusetzen.

für die lochkanalfüllung von stichverletzungen im LAUFFLÄCHENBEREICH kann auch ein vorvulkanisierter gummikörper in verbindung mit einem reparaturpflaster verwendung finden.

 

dabei gilt ergänzend für:

 

 

kraftradreifen:

an kraftradreifen sind reparaturen von stichverletzungen bis höchstens 6mm schadensausdehnung im laufflächenbereich mittels kombireparaturkörper zulässig.

andere reifenreparaturen außerhalb der lauffläche sind an kraftradreifen unzulässig.

 

reifen an pkw und ihren anhängern:

im laufflächenbereich sind reparaturen von stichverletzungen bis höchstens 6mm schadensausmaß mittels kombireparaturkörper zulässig.

im bereich der wulstzonen sind GUMMIreparaturen nur zulässig, wenn die festigkeitsträger nicht davon berührt sind.

 

c-reifen und reifen mit einer tragfähigkeitskennzahl kleiner 122 an nutzfahrzeugen und ihren anhängern:

im laufflächenbereich sind reparaturen bis höchstens 6mm schadensausmaß mittels kombireparaturkörper zulässig.

im bereich der wulstzonen sind GUMMIreparaturen nur zulässig, wenn die festigkeitsträger nicht davon berührt sind.

 

reifen mit einer tragfähigkeitskennzahl größer oder gleich 122 an nutzfahrzeugen und ihren anhängern:

im laufflächenbereich sind reparaturen bis höchstens 10mm schadensausmaß mittels kombireparaturkörper zulässig.

im bereich der wulstzonen sind GUMMIreparaturen nur zulässig, wenn die festigkeitsträger(karkass oder umkehrlagen) nicht davon berührt sind.

 

 

Ablehnungskriterien einer reparatur:

 

allgemeine gründe:

-der allgemeinzustand des reifens und das alter laut Wdk 90 muss berücksichtigt werden

-reifen mit cordverletzungen in den nicht reparierbaren zonen

-durch fettstoffe oder chemikalien geschödigte reifen

 

lauffläche:

-sichtbare gürtellagen zwischen den profilstollen

-unregelmäßiges verschleißbild oder verformungen, die auf ablösung oder oxydierung hindeuten

 

seitenwand:

-ringsum verlaufende risse, tiefer als 1mm(zb. ozonrisse)

-sichtbare beulen durch seitlichen aufprall mit oder ohne eingeschlossene luft zwischen der karkasslage und dem seitengummi

 

wulst:

-verformter, freiliegender oder gebrochener wulstkern

-wulstbeschädigungen durch splitt/steine, rost überhitzung(erkennbar an verfärbung)

 

reifeninneres:

-sichtbare unterluftdruck - oder plattrollspuren, wie zb. dunkle verfärbung, faltenbildung, abbröckeln der inneren gummischicht oder lockerung der karkaßseile in der walkzone

-fühlbare knickung im seitenwandbereich

-spreizungen der karkaßseile

-im reifeninneren befindliche fremdstoffe, zb. pannenspray oder ähnliches

 

 

 

 

zum thema v-reifen

 

jeder reifen darf repariert werden wenn dies fachgerecht durchgeführt wird, ziel ist es den reifen wieder zu 100% einsatzfähig zu machen.

 

6mm schadensausmaß bis v-reifen(80% der lauffläche)

3mm schadensausmaß ab v-reifen bis zr-reifen(90% der lauffläche)

 

runflatreifen:

- keine reparaturfreigabe besteht von continental(ssr) sowie pirelli(runflat)

 

-freigebabe von bridgestone(rft),goodyear(nct),dunlop(dsst),michelin(zp) bis 6mm laufflächenschaden

 

dabei sind die reparaturbestimmungen der hersteller zu beachten,(ca.60% der lauffläche)

 

-runflatreifen welche unter einem betriebsdruck von 1,0 bar gefahren wurden sind nicht reparabel!!!

 

diese reparaturen sind nur im kaltverfahren zulässig aufgrund verwandter polymere welche durch hitzeeinwirkung die festigkeit zu einzelnen komponenten im reifen verlieren!

 

jeder reifen ist reparabel solange herstellerangaben sowie reparaturmaterialsbestimmungen und das schadensausmaß beachtet werden.....der zustand des reifens sowie schadensfolgen sind entscheidend.

das endresultat sollte ein zu 100% einsatzfähiger reifen sein.



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Offline PizzaExpress

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Re: Holzschraube im Reifen
« Antwort #15 am: 15. Juni 2009, 18:55:52 »
Genaueres zum Thema Reifenreparatur findet sich hier:
(Viel Text!! )  :P

Ach quatsch!
War gar nicht so viel!  :lol:

Na siehste mal, da hat man mich damals auch verarscht um zwei neue Reifen zu verkaufen.
Naja, der Reifenfutzzy ist in der Zwischenzeit eh pleite! Gerechte Strafe, wie ich finde!  8)
Wer Stuss postet oder geposteten Stuss quotet oder sich geposteten oder gequoteten Stuss beschafft, um es in Verkehr zu bringen, wird mit mindestens 300 Seiten Stuss-Freds bestraft.

Offline Mille Miglia

Re: Holzschraube im Reifen
« Antwort #16 am: 16. Juni 2009, 08:54:04 »
Zitat von: PizzaExpress
Ach quatsch!
War gar nicht so viel!  :lol:
Na ok, dann wisst ihr ja jetzt alle Bescheid. ;)  :lol:

Wehe, es fragt noch mal jemand!  :P
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Offline das Boot

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Re: Holzschraube im Reifen
« Antwort #17 am: 16. Juni 2009, 21:31:13 »
 :lol:nnöööö nach so viel text, bleiben keine Fragen mejhr offen  :lol: Solche Threads sind kurz und sachlich und mit einer Antwort ist alles geklärt :D...
Hallö zusammen:-)) Komme aus dem Bayerischen Wald und bin auch ein Barchettafahrer seit es eben dieses geile Auto gibt:-)) na suche natürlich auch nette Kontakte zu Gleichgesinnten und freu mich natürlich auch auf Fragen und Nachrichten:-))