Autor Thema: Rechnung innerhalb einer GW Garantie???  (Gelesen 2020 mal)

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Maniac

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Rechnung innerhalb einer GW Garantie???
« am: 23. Mai 2008, 20:41:56 »
Hallo,

ich hab im März ne 2001er b L.E. gekauft un hab vor Wochen den P.V. moniert weil er anfing laut zu klackern, habe nach langem warten un null Reaktion dann doch nach 100maligem nachfragen nen Termin bekommen, es hiess "Wir machen das über die Garantie". Wurde dann auch gemacht, allerdings flatterte ne Rechnung über 350€ ins Haus..... normalerweise is der Händler doch zum nachbessern verpflichtet oder? ich weiss nimmer weiter weil ich wegen nem Unfallschaden un Verdeckaufbereitung nicht grade flüssig bin..... wie ist eure Meinung

Offline Guido R.

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Re: Rechnung innerhalb einer GW Garantie???
« Antwort #1 am: 23. Mai 2008, 21:21:15 »
Kommt auf die Garantie an, es gibt GW-Garantie-Verträge, die bei über 100tkm oder älter als 5 Jahre
nur noch die Hälfte der Kosten übernehmen...
Schönen Gruß vom Hanauerland, Guido (b-sitzer seit ´96)

pfuzzes

  • Gast
Re: Rechnung innerhalb einer GW Garantie???
« Antwort #2 am: 24. Mai 2008, 11:03:41 »
Ich denke er meint nicht Granatie sonder die nach EU Recht neue Gewährleistung, die ein Händler geben muss, da es relativ neu  vermute ich mal das das net so einfach ist.

Offline Guido R.

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Re: Rechnung innerhalb einer GW Garantie???
« Antwort #3 am: 24. Mai 2008, 12:01:07 »
Gewährleistung ist wieder anders.
Was aber wenn der Händler das Auto im Auftrag verkauft hat und ne GW-Garantie mit verkauft hat ?
Schönen Gruß vom Hanauerland, Guido (b-sitzer seit ´96)

Maniac

  • Gast
Re: Rechnung innerhalb einer GW Garantie???
« Antwort #4 am: 26. Mai 2008, 01:16:51 »
Hallo, ich weiss natürlich nicht ob das Auto im Auftrag Verkauft wurde, habe allerdings einen Kaufvertrag mit dem Händler. Im Prinzip muss der doch die Kosten übernehmen oder irre ich mich da?

F-O-B

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Re: Rechnung innerhalb einer GW Garantie???
« Antwort #5 am: 26. Mai 2008, 20:51:29 »
Hi,
nach EU Recht muss der Verkäufer eine Sachmangelhaftung übernehmen. Auch für Gebrauchtes Zeug.
Das kann er allerding mehr oder weniger umgehen mit ner ´Garantie´in der steht, dass nur das und das blablabla Abgedeckt ist. Wird so praktiziert. Bei Gebrauchtteilen kann man sich wohl relativ leicht aus der Schlinge ziehen.
Aber wie es jetzt im Einzelnen ausschaut.. keinen plan..
Grüße

Stoffl

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Re: Rechnung innerhalb einer GW Garantie???
« Antwort #6 am: 27. Mai 2008, 11:42:28 »
Hi,

wenn du einen Kaufvertrag mit dem Händler hast und darin die Sachmangelhaftung nicht ausgeschlossen wurde muss der Händler auch die Kosten tragen. Die Gebrauchtwagengarantie ist nur eine Art Versicherung die in der Regel nicht die gesammten Kosten übernimmt. Du solltest den Händler schriftlich zur Übernahme der Kosten auffordern und wenn er sich weigert bleibt dir noch die KFZ Schiedsstelle.

Gruß Stephan

Offline dj

Re: Rechnung innerhalb einer GW Garantie???
« Antwort #7 am: 28. Mai 2008, 20:55:39 »
Hallo, hast du eine Verkehrsrechtschutz dann frag mal nach oft sind solche Dinge mitversichert

  dj

Offline Markus

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Re: Rechnung innerhalb einer GW Garantie???
« Antwort #8 am: 28. Mai 2008, 23:29:32 »
Moin, ich fasse mich kurz:
Wenn das ein gewerblicher Händler war und du als Verbraucher das Vehikel gekauft hast, dürfte ein Sachmängelhaftungsanspruch gegeben sein, weil PV (Phasenversteller?) ja nun nicht plötzlich den Geist aufgibt, so daß der Mangel bei Übergabe vorhanden gewesen sein müßte, überdies der Händler den Entlastungsbeweis führen muß. Da mag er im Kaufvertrag die Gewährleistung ausschließen, wie er will.
Anders, wenn Verkäufer als Nichtgewerbetreibender verkauft hat, der kann die Gewährleistung ausschließen, und dann käme man nur weiter, wenn arglistiges Verschweigen eines Mangels nachgewiesen werden kann.
Ergo: Besuch beim lokalen Rechtsanwalt, und zwar mit Kaufvertrag.

Gruß, M.
Ich bleibe da stecken, wo andere erst gar nicht hinkommen.